Teilhabe am Arbeitsleben - Anschlussübergangsgeld

Hallo,

grds. hat man Anspruch auf Anschlussübergangsgeld (für einen Zeitraum von 3 Monaten)im Anschluss an eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn man sich am Tag nach Beendigung der Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben arbeitslos meldet und keinen oder nur noch einen geringeren Anspruch auf ALG I als 3 Monate hat.

Wer zahlt das Anschlussübergangsgeld?

Wie sieht es aus, wenn man während des Bezugs von Anschlussübergangsgeld eine Nebentätigkeit von ca. 10 Stunden wöchentlich ausübt?
Kollidiert dies mit dem Anspruch auf Anschlussübergangsgeld?

Danke.

Grüße - ubis

Hallo ubis,
das Übergangsgeld zahlt bei einem Berufsunfall die Berufsgenossenschaft und sonst die Arbeitsagentur. Mit dem Hinzuverdienst ist es immer verschieden, frage am Besten den Kostenträger, wenn dann dieser bekannt ist.

Hoffe geholfen zu haben,

Gruß ihr wer weiss was Kollege

Wird noch eine Antwort benötigt, oder hat sich das inzwischen erledigt?

Hat sich schon erledigt. Vielen Dank. - ubis

Wird noch eine Antwort benötigt, oder hat sich das inzwischen
erledigt?