Teilhabe am Arbeitsleben/Arbeitsamt

Hallo Goldmarie,

Vielleicht können Sie mir weiterhelfen? Noch kurz zu Info bin seit 2010 krankgeschrieben, habe Krankengeld und ALG 1 bezogen und nun leider ALG2 beantragt.

Im Rahmen des Antrages auf Alg1 sollte ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben beantragt werden. Wurde auch mit der zuständigen Sachbearbeiterin gemacht. Dann kam ein Brief in dem drinne stand

"die Prüfung Ihrer Antragsunterlagen hat ergeben, dass die Bundesagentur für Arbeit für die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zuständig ist. Ihre Antragsunterlagen werden an die Deutsche Rentenversicherung … weitergeleitet. "

Bei der Antragstellung des ALG2 wurde mir schriftl. als EV nahegelegt den Bescheid über die Teilhabe am Arbeitsleben nach Erhalt mitzuteilen. Da bis jetzt kein Bescheid von der RV ankam, wurde telefonisch nachgehakt. Ergebnis: Es ist nie weitergeleitet worden und der RVT wusste nicht davon.

Nun meine Fragen:

  1. Wie teile ich es dem Jobcenter mit und mache die darauf aufmerksam, dass es von der Agentur für Arbeit versäumt wurde meine Unterlagen weiter zureichen? (für mich kopmmt nur eine schriftl. Kommunikation nur noch in Frage denn alles andere läuft nur schief)
  2. Muss ich dadurch mit Konsequenzen bzw. Sanktionen rechnen?

LG K_Kos

Hallo,
teile dem jobcenter schriftlich mit, daß eine WL an die RV nicht erfolgt ist. Gehe zur RV und lasse es dir bestätigen, daß kein Antrag vorliegt. Sanktionen dürften nicht erfolgen.

lg. gold-marie