Hallo liebe User,
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen? Noch kurz zu Info bin seit 2010 AU, habe Krankengeld und ALG 1 bezogen und nun leider ALG2 beantragt.
Im Rahmen des Antrages auf Alg1 sollte ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben beantragt werden. Wurde auch mit der zuständigen Sachbearbeiterin gemacht. Dann kam ein Brief in dem drinne stand
"die Prüfung Ihrer Antragsunterlagen hat ergeben, dass die Bundesagentur für Arbeit für die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zuständig ist. Ihre Antragsunterlagen werden an die Deutsche Rentenversicherung … weitergeleitet. "
Bei der Antragstellung des ALG2 wurde mir schriftl. als EV nahegelegt den Bescheid über die Teilhabe am Arbeitsleben nach Erhalt mitzuteilen. Da bis jetzt kein Bescheid von der RV ankam, wurde telefonisch nachgehakt. Ergebnis: Es ist nie weitergeleitet worden und der RVT wusste nicht davon.
Nun meine Fragen:
- Wie teilt man es dem Jobcenter mit und macht darauf aufmerksam, dass es von der Agentur für Arbeit versäumt wurde die Unterlagen weiter zureichen? (es kommt nur eine schriftl. Kommunikation in Frage denn alles andere läuft nur schief)
- Muss man dadurch mit Konsequenzen bzw. Sanktionen rechnen?
LG K_Kos