Teilhabe am Arbeitsleben/Arbeitsamt

Hallo liebe User,

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen? Noch kurz zu Info bin seit 2010 AU, habe Krankengeld und ALG 1 bezogen und nun leider ALG2 beantragt.

Im Rahmen des Antrages auf Alg1 sollte ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben beantragt werden. Wurde auch mit der zuständigen Sachbearbeiterin gemacht. Dann kam ein Brief in dem drinne stand

"die Prüfung Ihrer Antragsunterlagen hat ergeben, dass die Bundesagentur für Arbeit für die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zuständig ist. Ihre Antragsunterlagen werden an die Deutsche Rentenversicherung … weitergeleitet. "

Bei der Antragstellung des ALG2 wurde mir schriftl. als EV nahegelegt den Bescheid über die Teilhabe am Arbeitsleben nach Erhalt mitzuteilen. Da bis jetzt kein Bescheid von der RV ankam, wurde telefonisch nachgehakt. Ergebnis: Es ist nie weitergeleitet worden und der RVT wusste nicht davon.

Nun meine Fragen:

  1. Wie teilt man es dem Jobcenter mit und macht darauf aufmerksam, dass es von der Agentur für Arbeit versäumt wurde die Unterlagen weiter zureichen? (es kommt nur eine schriftl. Kommunikation in Frage denn alles andere läuft nur schief)
  2. Muss man dadurch mit Konsequenzen bzw. Sanktionen rechnen?

LG K_Kos

Hallo,

seit 2010 AU, Krankengeld und ALG 1 bezogen und nun
ALG2 beantragt.

Im Rahmen des Antrages auf Alg1 sollte ein Antrag auf Teilhabe
am Arbeitsleben beantragt werden. Wurde auch mit der
zuständigen Sachbearbeiterin gemacht. Dann kam ein Brief in
dem drinne stand

"die Prüfung Ihrer Antragsunterlagen hat ergeben, dass die
Bundesagentur für Arbeit für die Gewährung von Leistungen zur
Teilhabe am Arbeitsleben nicht zuständig ist. Ihre
Antragsunterlagen werden an die Deutsche Rentenversicherung
… weitergeleitet. "

Bei der Antragstellung des ALG2 wurde mir schriftl. als EV
nahegelegt den Bescheid über die Teilhabe am Arbeitsleben nach
Erhalt mitzuteilen. Da bis jetzt kein Bescheid von der RV
ankam, wurde telefonisch nachgehakt. Ergebnis: Es ist nie
weitergeleitet worden und der RVT wusste nicht davon.

  1. Wie teilt man es dem Jobcenter mit und macht darauf
    aufmerksam, dass es von der Agentur für Arbeit versäumt wurde
    die Unterlagen weiter zureichen?

Man kann auch beim JobCenter persönlich erscheinen und mitteilen, dass bei der RVT kein Antrag eingegangen ist und Name des SB benennen bzw. sich von RVT bestätigen lassen, dass kein Antrag vorliegt.

Wenn das AA die Unterlagen nicht weiter geleitet hat, liegt das Problem derzeit beim AA, aber in der Regel stellt nicht das AA den Rentenantrag sondern der „zukünftige Renter“ selber.

Das dürfte vorerst keine Sanktionen nach sich ziehen, aber man muss sich jetzt selber um den Antrag kümmern.

si

  1. Muss man dadurch mit Konsequenzen bzw. Sanktionen rechnen?

LG K_Kos

Hallo,

eigentlich verstößt ja der Beitrag gegen FAQ:1129, aber vielleicht lassen die Mods ja den einfachen Hinweis auf Reha-Servicestellen
http://www.reha-servicestellen.de/
zu. Das hat ja erst mal nix mit Rechtsdiskussion zu tun.
Diese Servicestellen haben u.a. das Recht, verbindlich einen Kostenträger festzustellen und unterstützen/beraten bei Antragstellung.

Sich dort zu melden ist auf alle Fälle effektiver, als die (wie üblich) von keinerlei Sachkenntnis getrübte Äußerung der Vorschreiberin.

&Tschüß
Wolfgang

Man kann auch beim JobCenter persönlich erscheinen und
mitteilen, dass bei der RVT kein Antrag eingegangen ist und
Name des SB benennen bzw. sich von RVT bestätigen lassen,
dass kein Antrag vorliegt.

Man kann auch im lila Tüll dort auftauchen und sämtliche Namen der anwesenden Sachbearbeiter tanzen …

Meine Güte, merkst du eigentlich überhaupt noch irgendwas?

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