Teilhabe am Arbeitsleben - Bearbeitungszeit

Sehr geehrte www-ler,

Auf Wikipedia findet sich unter dem Begriff „Berufliche Reha“ der Unterpunkt „Antrags- und Genehmigungsverfahren“. Ginge man danach, müsste über den Antrag in der nächsten Woche schon entschieden worden sein. Meine Fragen hierzu:

Ist die BA verpflichtet, mir zu sagen, wenn die Bearbeitung mehr Zeit benötigt?

Sollte ich jetzt schon höflich nachfragen, wie der Stand der Bearbeitung ist?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen

Lg Seb

Guten Morgen,

na ob Wikipedia da die richtige Quelle ist wage ich stark zu bezweifeln. Es wird dort nur die gesetzlich vorgeschriebene Frist von 3 Wochen genannt. In der Regel benötigen aber fast alle Leistungsträger mehr Zeit.

Also am besten noch etwas warten und wenn es zu lange dauert mal freundlich nachfragen.

Kein Leistungsträger ist verpflichtet den Kunden zu informieren, wenn es länger dauert.

Also abwarten und Tee trinken, Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut. Außerdem ist die BA wirklich nicht für schnelle Bearbeitungszeiten bekannt.

Liebe Grüße
Clabie

Hallo,

die Bearbeitungsdauer lässt sich pauschal nicht sagen. Wikipedia erteilt keine bindenden Auskünfte.
Die Bearbeitungsdauer ist von der momentanen Arbeitsauslastung abhängig. Nachfragen, wie lange die Bearbeitung noch dauern wird, kann man natürlich jederzeit.

Gruß

Hallo,

Ginge man
danach, müsste über den Antrag in der nächsten Woche schon
entschieden worden sein.

Halte ich für nicht zutreffend

Ist die BA verpflichtet, mir zu sagen, wenn die Bearbeitung
mehr Zeit benötigt?

So viel ich weiß, nicht

Sollte ich jetzt schon höflich nachfragen, wie der Stand der
Bearbeitung ist?

Darauf habe ich keine Antwort da ich nicht weiß, wann der Antrag gestellt wurde.

Gruß
Otto

Hallo, die BA ist nicht „verpflichtet“ - aber es kann Ihnen keiner untersagen, bei der BA anzurufen und zu fragen. Das ist OK. Nur dann evt. Bearbeitungsnummern o.ä. bereithalten. Besser sogar - wenn in der Nähe - einfach vorbeigehen. Wie heißt es doch: Fragen kostet nichts. Viel Glück Sparrow48

Hi Seb,

hast Du mittlerweile eine Antwort erhalten?
Mein Problem ist, dass ich nun erst 4 Wochen nach dem letzten Gutachten einen ersten Besprechungstermin bekommen habe… einen Tag nach Beginn der Ausbildung… Ich bin total verzweifelt, ob ich nun in diesem Jahr noch anfangen kann. Denn bei dem ersten Besprechungstermin wird noch lange nichts entschieden.

LG
G

Hi, ichhier!

Nein, da habe ich noch nichts gehört :frowning:. Wede aber am 04.09. einen Brief aufsetzen, und denen in freundlichem Tonfall mit den Worten „Untätigkeitsklage zum 04.10.“ wedeln^^ (Nach sechs Monaten darf man das ja).

Was deinen Fall betrifft: Die Sachlage kenne ich zwar nicht, was ich aber an Infos zusammengefunden habe (und das nicht nur über die üblich verdächtige Online-Enzeklopedie ^^), deutet auf eines hin:

Du musst wissen, was du willst mit dem Antrag. Umso schneller kann der/die Sachbearbeiter/in vom REHA-Team die Sachen durchwinken. Bei den meisten Sachen ist es nämlich so, dass die Antragssteller unentschlossen sind, wohin es gehen soll.

Mein Tipp: Erkundige dich bei der BA mal über überbetriebliche Ausbildungen (die fangen meist auch erst zum 01.09. an). Oder du erkundigst dich über Ausbildungsplätze bei Integrationsfirmen/Institutionen bei dir in der Nähe. Falls du in der Nähe vom Kreis PB wohnst, könnte ich dir Adressen geben.

Lg

Seb

Hi Seb,

das weiß ich genau. Mir wird in 5 fachärztlichen Gutachten ein bestimmter Beruf empfohlen und es wird deutlich gesagt, dass ich dringend aus der jetzigen Lebenssituation raus muss.
Das kümmerte die Teamleiterin heute aber kein Stück, die ich leider sprechen musste, da von der Geschäftsleitung niemand mehr im Haus war.

Meinen empfohlenen Beruf gibt es leider nur als reine Fachschulausbildung.

Ich habe nach meinem heutigen Auftritt nun einen Termin am Freitag bei der Reha-Beraterin, die mich letzten Donnerstag kackfrech auf dem Flur abservierte, als ich um eine Terminverlegung bat. Mein Anwalt und mein Arzt sagen, so einen Fall haben sie noch nicht erlebt.

LG

Hi Seb,

das weiß ich eigtl. auch. Mir wird in 5 fachärztlichen Gutachten ein bestimmter Beruf empfohlen und es wird deutlich gesagt, dass ich dringend aus der jetzigen Lebenssituation raus muss.
Das kümmerte die Teamleiterin heute aber kein Stück, die ich leider sprechen musste, da von der Geschäftsleitung niemand mehr im Haus war.

Meinen empfohlenen Beruf gibt es leider nur als reine Fachschulausbildung.

Ich habe nach meinem heutigen Auftritt nun einen Termin am Freitag bei der Reha-Beraterin, die mich letzten Donnerstag kackfrech auf dem Flur abservierte, als ich um eine Terminverlegung bat. Mein Anwalt und mein Arzt sagen, so einen Fall haben sie noch nicht erlebt.

LG

Hi,

Das ist auch gut so, einfach nicht unterkriegen lassen, An solchen Sachen „wächst“ man. PS: Heute habe ich die Einladung zum Gespräch bekommen, Gleich beim ersten Mal :smile:

Ich wünsche Dir viel Erfolg, bei mir wird es noch langwieriger. Aber schön, wenn die Sachbearbeiterin sich herausnimmt zu sagen, ich wäre selber für mein Glück verantwortlich und es gibt keine psychische Erkrankung, die sich vom Kindesalter bis ins Erwachsenenalter zieht. Daraufhin habe ich ihr gesagt, sie geht zu weit, da ich mir sicher nicht aussuchen konnte, in welche Familie ich geboren werde und das hat nichts mit Glück zu tun. Aber dass ich aufgrund einer jahrelangen psychischen Erkrankung meinen alten Beruf nicht mehr ausüben kann, bilden sich 5 gutachterliche Fachärzte ein, klar.

LG

Mit der Bearbeitung lässt sich die DRV gern Zeit, §88 SGG spricht für die Antragstellung 6 Monate zu,bei Überschreiten ist Klage vor dem Sozialgericht möglich, für Widersprüche übrigens gilt nach selbigen Paragraphen eine Bearbeitungsfrist von 3 Monaten, danach ist ebenfalls Klage möglich.Es ist allerdings zu bemerken, dass bei einem zureichenden Grund durch das Gericht die Frist dann ausgesetzt oder verlängert werden kann.
Es ist ein Nervenkrieg,meinen Antag zur Wiederaufnahme habe ich Anfang Februar 2011 gestellt, habe 2008 eine berufliche Reha begonnen, unter der Reha hat mich zusätzlich zu der den damaligen Rehaantrag begründenden Diagnos eine schweren Autoimmunerkrankung erwischt, ich musste die Reha abbrechen.Auf Anraten meiner Ärzte habe ich aufgrund der Nichtheilbarkeit und der massiven Verschlechterung meines Allgemeinzustandes EU Rente beantragt,die Absage auch im Widerspruchsverfahren nach einer Gesamtdauer von einem Jahr. Habe dann wie gesagt einen Antrag zur Wiederaufnahme der begonnenen berufliche Reha gestellt, von irgendwas muss man ja leben, der Krankengeldanspruch war bereits erschöpft und schließlich hat die DRV in der Ablehnung meines Rentenanspruchs unter anderem entschieden, ich kann 6 Stunden und mehr arbeiten.
Der medizinische Dienst der Rehaabteilung sieht das Urteil des medizinischen Dienstes der Rentenabteilung etwas anders, ständig werden von meinen Ärzten neue Befunde abgefordert, die leider nicht besser werden, eine erneute Begutachtung seitens der DRV blieb bisher leider auch aus.Lange Rede kurzer Sinn,mein Antrag wird hin und her geschoben, keiner will entscheiden, jedoch eine Abteilung entweder Rente oder Reha muss entscheiden.Hatte mir fest vogenommen, erst mit Ablehnung in Widerspruch dann bei erneuter Ablehnug in Klage zu gehen, werde wohl aber schon jetzt Klage wegen der längst überschrittenen Bearbeitungszeit einreichen.
Ich rufe wöchentlich bei der DRV an um mich nach dem Verfahrensstand zu erkundigen, mir kommt das zwar aus den Ohren und die Freundlichkeit der Soialversicherungsfachangestellten der RV lässt merklich nach, was aber soll man tun.
Muss vielleicht noch dazu sagen, dass es sich bei meiner begonnenen berufliche Reha auch um die Fachrichtung Sozialversicherunsfachangestellte handelte, zwar KV aber man ist trotzdem ganz gut firm mit den Gesetzbüchern.
Spreche allen Gleichgesinnten Mut zu und nicht vergessen § 88 Abs.1+2 SGG zur Fristenregelung Anträge /Widersprüche, außerdem habt Ihr auch das Recht auf Akteneinsicht für Beteiligte, begründet auf den §25 SGB X, im offenen Verfahren könnt Ihr Euren Antrag bis zum Verfahrensende als schwebend wirksam erklären.
Viele Grüße und uns allen toi, toi.