Hallo,
eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Reha) wird von der DRV-Bund in der Regel für 2 Jahre bewilligt.
Im Text heißt es:
„Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dauern grundsätzlich so lange, wie sie für das angestrebte Berufsziel allgemein üblich oder vorgesehen sind. Weiterbildungen, die ganztägig stattfinden, sind auf zwei Jahre begrenzt. Ist eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung in dieser Zeit nicht zu erwarten, können auch längerfristige Aus- oder Weiterbildungen durchgeführt werden. Dies hängt von der Art und Schwere der Behinderung, von deren Prognose und Entwicklung sowie von der Situation auf dem Arbeitsmarkt ab.“
Hat jemand schon einmal die Erfahrung gemacht bzw. kennt eine entsprechende Arbeitsanweisung oder ein Sozialgerichtsurteil, bei dem die DRV-Bund eine Maßnahme, die 3 Jahre dauert, für 2 Jahre anteilig bewilligt hat?
Besten Dank
Ralf