Seit 06/2011 mache ich eine 24 monatige Ausbildung beim BFW (Berufsförderungswerk) welche mir von der Deutschen Rentenversicherung (Teilhabe am Arbeitsleben) genehmigt wurde. Seitdem erhalte ich von der Deutschen Rentenversicherung Übergangsgeld.
Nun meine Fragen:
- Kann ich mich während der Ausbildung selbständig machen?
- Welche Folgen hätte die Selbständigkeit für mich?
- Wird mein Umsatz/Gewinn auf das Übergangsgeld angerechnet?
- Kann die Rentenversicherung verlangen, dass ich die Ausbildung beende oder die Kosten der Ausbildung selber trage?
- Worauf sollte ich beim selbständig machen achten?
- Bekomme ich evtl. Förderung (Existenzgründungszuschuss)
- Sollte ich mit der Selbständigkeit warten bis ich die Ausbildung beendet habe?
Da ich überhaupt keine Ahnung habe, wie ich vorgehen soll, wäre ich für jede Hilfe Dankbar!
Gruß
Jürgen