Teilhabe am Arbeitsleben / Existenzgründung

Seit 06/2011 mache ich eine 24 monatige Ausbildung beim BFW (Berufsförderungswerk) welche mir von der Deutschen Rentenversicherung (Teilhabe am Arbeitsleben) genehmigt wurde. Seitdem erhalte ich von der Deutschen Rentenversicherung Übergangsgeld.
Nun meine Fragen:

  • Kann ich mich während der Ausbildung selbständig machen?
  • Welche Folgen hätte die Selbständigkeit für mich?
  • Wird mein Umsatz/Gewinn auf das Übergangsgeld angerechnet?
  • Kann die Rentenversicherung verlangen, dass ich die Ausbildung beende oder die Kosten der Ausbildung selber trage?
  • Worauf sollte ich beim selbständig machen achten?
  • Bekomme ich evtl. Förderung (Existenzgründungszuschuss)
  • Sollte ich mit der Selbständigkeit warten bis ich die Ausbildung beendet habe?
    Da ich überhaupt keine Ahnung habe, wie ich vorgehen soll, wäre ich für jede Hilfe Dankbar!

Gruß
Jürgen

Hallo,
eigentlich spricht nichts gegen die Selbständigkeit während der Weiterbildung.

Du mußt nur (meine Meinung) folgende Dinge beachten:

  1. Informiere die RV von Deinem Vorhaben und klär ab, ob von deren Seite was dagegen spricht und evtl sogar Nachteile dadurch hast.
  2. Überleg Dir gut, ob Du gesetzlich krankenversichert bleibst, oder in die Private KV wechselst. Von der Privaten zurück ist nicht so einfach!
  3. Ob Dein Umsatz vom Übergangsgel verrechnet wird, kann Dir die RV sagen. Ich vermute aber mal, dass es nicht verrechnet wird, da man ja erstmal reichlich investieren muß, bevor man überhaupt mal Einnahmen hat.

Eine Empfehlung von mir, wenn Du das OK von der RV hast:
Melde ein Kleinstgewerbe an. Vorteil: Du hast mindestens 3 Jahre Ruhe vom Finanzamt und brauchst keine monatlichen oder quartalsweisen Zahlen vorlegen.

Kleiner Nachteil: Du kannst keine Vorsteuer-/Umsatzsteuer-Verrechnung machen, und darfst kein Umsatzsteuer in Deinen Preisen ausweisen.

Ich habs gemacht, und es war der einfachste Weg für mich. In jedem Fall wünsche ich Dir viel Erfolg.
Gruss, SpeedyDo

Hallo Jürgen,

die Frage ist sehr speziell. Ich hatte noch nicht einen Fall wie deinen in der Beratung. Kannst du den Rentenversicherer ansprechen?Es gibt beratende STellen. Meine Erfahrung ist, dass die Mitarbeiter sehr persönliche und angenehme Gespräche führen und es müsste ja auch in deren Interesse sein, dass du deinen Lebensunterhalt verdienst. Einen Gründungszuschuss zu beantragen hängt von deinem Status ab. Ich gehe davon aus, dass du derzeit kein Arbeitslosengeld beziehst. Du hast dann die Möglichkeit den Grüdnungszuschuss zu beantragen, wenn du arbeitslos bist. Dann kann es Sinn machen mit der Gründung noch zu warten.
Viele Grüße
Susanne

Hallo Jürgen,
das sind teilweise sehr schwierige und auf Deine konkreten Lebensumstände bezogene Antworten, die nötig wären. Dazu würde ich Dir empfehlen, beim Amt für Wirtschaftsförderung oder beim Existenzgründungsbereich der ARGE vorzusprechen, die diese konkreten Verhältniss prüfen können und den besten Weg finden.

Viel Erfolg!
HPS

Hallo,Jürgen1968
Ich kannn dir leider nicht weiterhelfen.Ich habe keine Ahnung.Ich bin nicht der richtige Person.Es tut mir leid.Trotzdem viele Grüsse und viel Erfolg beim deine Suche.

Sorry,
da kenn ich mich leider nicht mit aus … Karin

  • Kann ich mich … / Vermutlich kannst Du.
    Hast Duch auch genügend Eigenkapital?
  • Welche Folgen … / Frag’ beim BFW …
  • Wird mein Umsatz … / Frag’ beim BFW …
  • Kann die RV … / Ich vermute ‚ja‘, aber frage dort
  • Worauf sollte ich … / Hierzu findest Du hunderte
    von Seiten bei Google
  • Förderung … / Kommt drauf an was Du machen willst.
    Frag bei der IHK oder KfW-Bank (mach Dich darauf
    gefasst, dass Du viel fundiertes Papier Papier
    vorlegen mußt. (Businessplan etc.)
  • Sollte ich … / Das Zeugnis des BFW wird wohl
    sinngemäß lauten: Du hast brav teilgenommen am
    Arbeitsleben, (warst nicht mehr in der Statistik !!)
    und hast jetzt "perfekte Kenntnisse in EDV, 1-2
    Fremdsprachen, Buchführung, etc. etc.

Hatte selbst (zwangsweise) einen ähnlichen Kurs besucht beim ‚bfz‘ - Resultat: NULL
(Lediglich die sonst arbeitslosen Dozenten hatten einen Job - und die Teilnehmer waren weg von der Straße und raus aus der Statistik…)
> Im letzten Drittel des Kurses stand nur noch auf dem Programm: Wie bewerbe ich mich richtig …!!!
Viel Glück.
Kannst Dich ja nochmals melden. Wenn ich Zeit habe gebe ich dir gerne weiterführende Informationen.

Seit 06/2011 mache ich eine 24 monatige Ausbildung beim BFW
(Berufsförderungswerk) welche mir von der Deutschen
Rentenversicherung (Teilhabe am Arbeitsleben) genehmigt wurde.
Seitdem erhalte ich von der Deutschen Rentenversicherung
Übergangsgeld.
Nun meine Fragen:

  • Kann ich mich während der Ausbildung selbständig machen?
  • Welche Folgen hätte die Selbständigkeit für mich?
  • Wird mein Umsatz/Gewinn auf das Übergangsgeld angerechnet?
  • Kann die Rentenversicherung verlangen, dass ich die
    Ausbildung beende oder die Kosten der Ausbildung selber trage?
  • Worauf sollte ich beim selbständig machen achten?
  • Bekomme ich evtl. Förderung (Existenzgründungszuschuss)
  • Sollte ich mit der Selbständigkeit warten bis ich die
    Ausbildung beendet habe?

Hallo,

wie die genauen Dinge in dem Fall liegen, kann am besten die Rentenversicherung selbst beantworten. Auch ein guter Steuerberater, den man unter anderem unter [EDIT by Team: Werbung entfernt] finden kann, kann weiter helfen. Bei solch spezifischen Fällen ist es immer ratsam, alle Seiten von einem Fachmann genauer beleuchten zu lassen.

Hallo Jürgen,
leider kann ich dir nur auf die Frage „Worauf sollte ich bei einer Existenzgründung achten“ antworten. Da gibt es eine ganze Menge zu beachten. Zunächst einmal brauchst du eine überzeugende Geschäftsidee und einen sehr guten Businessplan - dieser ist nicht nur dazu da, die Bank von deiner Idee zu überzeugen, sonder vor allem auch, um deine eigene Existenzgründung zu sichern. Du solltest also idealerweise keine Zahlen und Kalkulationen „schönen“, denn das kann dir am Ende selbst schaden.
Zum Thema „überzeugende Geschäftsidee“: falls es da mangelt, kann man auch auf bewährte Geschäftskonzepte zurückgreifen, die bereits auf dem Markt erprobt wurden. Dies ist z.B. im Franchising der Fall: Man zahlt Gebühren um die Geschäftsidee und das nötige Know-how von jemand anderen zu nutzen. Hier kannst du dich umfassend zu dem Thema informieren: http://www.franchiseportal.de/franchising-tipps
Das Thema Existenzgründung ist sehr komplex, du solltest auf jeden Fall mal deine IHK aufsuchen und dich beraten lassen…
Viel Erfolg!

Hallo Jürgen,

ob eine Existenzgründung während der Förderung möglich ist, sollte am besten der Förderer beantworten. Es gibt derart viele Förderungsprogramme, dass eine Aussage von jemandem anderen fahrlässig wäre.
Also am besten mal anrufen.
Vor dem Beginn der Selbständigkeit, also vor der gewerbeanmeldung auch überlegen, wo es hingehen soll.
Es gibt eine reihe Förder Möglichkeiten, insbesondere wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit kommen. Wobei schon ein Tag Arbeitsklosigkeit reicht.
Es gibt auch die Möglichkeit, sich ein Unternehmer Coaching fördern zu lassen. Aber auch das nur, wenn das Gewerbe noch nicht existiert (obwohl es auch für bestehende Unternehmen in diesem Bereich Möglichkeiten gibt).
Als Selbständiger kommt erst Mal eine Menge Papierkram auf einen zu. Anmeldung des Gewerbes, Anmeldung beim Finanzamt und bei der Handels- oder Handwerkskammer.
GGf. müssen Versicherungen gecheckt werden und ein Bankkonto muss her. Und schon kanns losgehen.
Optimaler wäre evtl. erst die Ausbildung zu beenden. Aber vielleicht kann man ja schon nebenbei starten, das hängt vom Gewerbe ab.
Aber wie gesagt: Keine Schnellschüsse, denn sonst setzen Sie viele Fördergelder in den Sand.
Ich helfe selbst auch gern weiter. Ein großer Tipp ist immer ein Besuch bei der IHK. Die haben viele Gratis Infos und auch gratis Seminare und Workshops.
Einfach die nächste Handelskammr auf ihk.de raussuchen.

Viele Grüße

Hartmut

Hallo, Jürgen 1968,

die Ausbildung im BFW ist eine Maßnahme der Rentenversicherung. Die Genehmigung dieser Maßnahme beruht auf eine gesundheitliche Beschädigung oder durch die Unzumutbare Ausübung des ausgeübten Berufs.
Diese Maßnmahme kann nicht abgebrochen werden. Sie wurde für 24 Monate genehmigt. Es nach bestandener Abschluprüfung kann diese beendet werden.
Erst danach ist die Aufnahme einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Dieterle

Hallo Jürgen,

kann leider keine Rechtsberatung bieten!
Aber stark gehe ich davon aus, dass ALLE Leistungsträger, die dir etwas ermöglichen /bezahlen umgehend informiert werden wollen, wenn sich Deine beruflichen/finanziellen Verhältnisse verändern (Meldepflicht!).

Ansonsten würde ich mir gut überlegen eine Ausbildung zu schmeißen. (besser durchziehen und dann kann man danach immer noch machen was man will)

Selbständigkeit bringt Risiko und feste mtl. Zusatzkosten (KV) mit sich …

Selbständigkeit - Fördermöglk. über AgfA / ARGE klären ggf. IHK.

Kostenfolge bei Ausbildungsabbruch kann Rentenvers. selbst sicherlich bestens benennen.

Durchhalten = Ausbildung, sendet positive Signale -
Abbrechen = aufgeben, keine ausreichende Belastbarkeit …

Viel Glück und Erfolg
BK

hallo jürgen.

leider kann ich auf deine speziellen fragen nicht fundiert antworten.
im bereich existenzgründung kenne ich mich insbesondere aus mit hightech-gründungen aus der uni heraus, mit dem erstellen von businessplänen für den hightechbereich (chem./pharm./biotech/erneuerbare energie) und dem einwerben von finanzmitteln in den genannten bereichen aus.
sorry, hoffe, du findest eine/n andere/n expertin/en.

viel erfolg und besten gruß.