Teilhaber + Angestellt

Hallo,

z.b. jemand ist als stiller Gesellschafter bei einer Einzelfirma beteiligt z.b. mit 20%.

Parallel ist diese Person bei einer anderen Firma Angestellt, sagen wir mit 800 Brutto.

Aus dieser Beteiligung bekommt er nun monatlich 600 .- Gewinn, wie sieht das mit allen Sozialabgaben nun aus ? Fliesst der Gewinn aus der stillen Beteiligung dort mit hinein ( müssen also KV + Rente etc. auch abgeführt werden ) oder reicht die Angabe bei der Einkommensteuererklärung ?

Liebes unbekanntes Spielzeug,

einen stillen Teilhaber an einer Einzelfirma kann es per definitionem nicht geben.

Einkünfte aus Beteiligung an einem Unternehmen ohne aktiv tätig zu sein werden - je nach Rechtsform des Unternehmens - unterschiedlich in Steuer und SV behandelt.

Mehr kann ich dir dazu nicht schreiben, siehe FAQ 1129. Wende dich an deinen StB.

Ein Gewerbebetrieb ist kein Kindergeburtstag. Das gilt auch für Einzelunternehmen. Für (scheinbar) kleinste Verfehlungen kann es fünfstellige Bußgelder hageln. Ein paar hundert Euro für Rechts- und Steuerberatung „einsparen“ kann sehr, sehr teuer werden.

Viele Grüße
Oliver H.

Grundsätzlich sind die Einnahmen Steuer- und Sozialabgabenpflichtig.
Geld sparen, nicht zum Stb. erst mal Krankenkasse anrufen und Finanzamt…wenn`s dann noch nicht klar ist Stb…

Der Firmengründer

Liebes unbekanntes Spielzeug,

einen stillen Teilhaber an einer Einzelfirma kann es per
definitionem nicht geben.

Und wieso nicht?

Grundsätzlich sind die Einnahmen Steuer- und
Sozialabgabenpflichtig.

Wieso Sozialabgaben?

Bei einer typisch stillen Beteiligung werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, bei einer atypisch stillen Beteiligung Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Wo soll da Raum sein für eine Einstufung als Arbeitnehmer?

einen stillen Teilhaber an einer Einzelfirma kann es per
definitionem nicht geben.

Und wieso nicht?

… weil ein wie auch immer geartetes Hinzukommen eines zweiten Beteiligten in ein Einzelunternehmen de jure GbR-konstituive Wirkung entfaltet. Ein Gesellschaftsvertrag ist zumindest mündlich zustande gekommen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrge…

Viele Grüße
Oliver H.

P.S. wollte zunächst auch grußlos, war mir dann doch zu blöd.

… weil ein wie auch immer geartetes Hinzukommen eines
zweiten Beteiligten in ein Einzelunternehmen de jure
GbR-konstituive Wirkung entfaltet. Ein Gesellschaftsvertrag
ist zumindest mündlich zustande gekommen.

Dann sieh Dir mal diese beiden Links an:

http://de.wikipedia.org/wiki/Stille_Gesellschaft

http://bundesrecht.juris.de/hgb/__230.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrge…

Interessanter Artikel, hier aber fehl am Platze.

Viele Grüße
Oliver H.

P.S. wollte zunächst auch grußlos, war mir dann doch zu blöd.

Die schönsten Grüße helfen nichts wenn die Antwort Schrott ist…

Hallo Stefan,

nochmal nachgeprüft muss ich sagen, dass du in der Sache recht hast. Trotzdem ist es immer wieder schade sehen zu müssen …

Die schönsten Grüße helfen nichts wenn die Antwort Schrott ist…

… wenn jemand damit nicht wirklich gut umgehen kann :wink:

Grüße
oh.