Kann ich als Beamter Teilhaber einer GBR sein ohne meinen Dienstherrn zu informieren?
Ich wäre nur Teilhaber mit einer Kapitalanlage und keinerlei operativen Tätigkeiten. Nach meinem Verständnis habe ich dann keine Nebeneinkünfte sondern Kapitaleinkünfte. Diese muss ich ganz normal (als hätte ich einen Fond oder Sparbuch) als Kapitaleinnahmen versteuern oder?
Dadurch das ich in dem Unternehmen keinerlei Tätigkeit nachgehe (ausser die Einbringung von Kapital) verstehe ich es nach meinem Empfinden nicht als Nebentätigkeit?
Aber vielleicht sehe ich es auch vollkommen falsch!
Für euren Input bedanke ich mich schon im voraus.
LG
Martin