Teilhaber einer GBR als Beamter?

Darf man als Beamter Teilhaber einer GBR sein ohne seinen Dienstherrn zu informieren?

Der Beamte wäre nur Teilhaber mit einer Kapitalanlage und keinerlei operativen Tätigkeiten.

Nach meinem Verständnis hat der Beamte dann keine Nebeneinkünfte sondern Kapitaleinkünfte. Diese muss der Beamte ganz normal (als hätte er einen Fond oder Sparbuch) als Kapitaleinnahmen versteuern oder?

Dadurch das der Beamte in dem Unternehmen keinerlei Tätigkeit nachgeht (ausser die Einbringung von Kapital) verstehe ich es nach meinem Empfinden nicht als Nebentätigkeit?

Aber vielleicht sehe ich es auch vollkommen falsch!

Für euren Input bedanke ich mich schon im voraus.

LG
Martin

Hallo,

Darf man als Beamter Teilhaber einer GBR sein ohne seinen Dienstherrn zu informieren?

Also man darf es sicher werden. Kann ja auch schon durch Erbschaft, Schenkung oder sonstwas passieren. Der Begriff der GbR ist außerdem sehr weit dehnbar. Auch die Mitglieder einer Tippgemeinschaft können eine GbR sein bzw. bilden. Und gegen das Lottospielen hat der Staat aus naheliegenden Gründen sicher überhaupt nichts.

Der Beamte wäre nur Teilhaber mit einer Kapitalanlage und keinerlei operativen Tätigkeiten.

Dann hätte sicher auch eine andere Form gewählt werden können.

Nach meinem Verständnis hat der Beamte dann keine Nebeneinkünfte sondern Kapitaleinkünfte.

Kapitaleinkünfte sind eine Einkunftsart aus dem Steuerrecht. Das muss überhaupt nichts mit der Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebeneinkünften oder der Informations- oder Genehmigungspflicht zu tun haben. Die Gewinnanteile aus der Beteiligung an einer GbR können nach dem Steuerrecht auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§15 EStG), Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (§18 EStG) oder auch aus Vermietung und Verpachtung (§21 EStG) sein.
Eswird also auf den Unternehmenszweck und den Gesellschaftervertrag ankommen, um das halbwegs zu beurteilen kommen.

Diese muss der Beamte ganz normal (als hätte er einen Fond oder Sparbuch) als Kapitaleinnahmen versteuern oder?

Ja. Ist aber eben ganz klar auch keine Tätigkeit.

Dadurch das der Beamte in dem Unternehmen keinerlei Tätigkeit nachgeht (ausser die Einbringung von Kapital) verstehe ich es nach meinem Empfinden nicht als Nebentätigkeit?

Auf das subjektive Empfinden wird es regelmäßig nicht ankommen. Gerade ein Beamter sollte das wissen ;o)

Für euren Input bedanke ich mich schon im voraus.

Was spricht dagegen, dass enfach dem Dienstherren anzuzeigen/zu melden? Möglicherweise ergeben sich allein aus der Beteiliung Interessenkonflikte, wenn man etwa mit der Bearbeitung von Genehmigungen/Bewilligungen oder sonstwas zu tun hat, was diese GbR betreffen könnte.
Und wenn man es nicht selber tut, findet sich bestimmt irgendwann und zum unpassendsten Zeitpunkt ein gutmeinender Staatsbürger und/oder Kollege, der das übernimmt.

Was hat man also zu verlieren?

Grüße