Teilhauptmiete?

Moin,
über Beantwortung folgender Fragen würde ich mich sehr freuen:

  1. Im Mietvertrag steht, dass die Mietwohnung von 2 Personen bewohnt wird, aber nur eine Person ist namentlich aufgeführt. Ist die 2 Person dann Teilhauptmieter(die 2 Person besitzt einen Untermietvertrag, der unter den beiden ausgehandelt wurde)?
  2. Wie bringt man die namentlich nicht aufgeführte zweite Person dazu, die Zustimmung zur Mietkostenerhöhung(durch Vermieter) zu unterschreiben? oder ist ihre Zustimmung gar nicht erforderlich?
  3. Wie kündigt man einem Teilhauptmieter(falls die 2 Person überhaupt einer ist)?
  4. Oder sollte man da den Untermietvertrag kündigen?

Auf dem Zustimmungsformular des Vermieters gibt es die Möglichkeit, für den Mieter / Teilhauptmieter zu unterschreiben.

Danke im Voraus

Hallo,

Moin,
über Beantwortung folgender Fragen würde ich mich sehr freuen:

  1. Im Mietvertrag steht, dass die Mietwohnung von 2 Personen
    bewohnt wird, aber nur eine Person ist namentlich aufgeführt.

Ist die 2 Person dann Teilhauptmieter(die 2 Person besitzt
einen Untermietvertrag, der unter den beiden ausgehandelt
wurde)?

—In (fast) allen schriftichen Mietverträgen ist die Untervermietung entweder ausgeschlossen oder nur mit Zustimmung des Vermieters möglich.Wenn die 2. Person an die 1. Mietperson eine mtl. Entgeltzahlung erbringen würde, wäre dies eine Untervermietung, die entweder im MV ausgeschlossen oder der Zustimmung des VM bedarf.

Natürlich kann die 2.Person auch als Freund/Freundin in der Wohnung wohnen, dann wäre dies , selbst wenn die 2. Person sich an der Miete beteiligt, keine Untervermietung.

  1. Wie bringt man die namentlich nicht aufgeführte zweite
    Person dazu, die Zustimmung zur Mietkostenerhöhung(durch
    Vermieter) zu unterschreiben?

Überhaupt nicht, denn die 2. Person ist nicht im MV. Geht man davon aus, dass die Mietnebenkosten bereits für 2 Personen berechnet sind?
Falls nein, müsste die 1.Mieterin für die Nebenkosten aufkommen, denn diese haftet für die 2.Mieterin.

oder ist ihre Zustimmung gar

nicht erforderlich?

Richtig, nicht erf.

  1. Wie kündigt man einem Teilhauptmieter(falls die 2 Person
    überhaupt einer ist)?

Überhaupt nicht, weil nicht im MV.
Problem: wenn man der 1.Mieterin eine Wohnung für 2 Personen vermietet hat, kann man der 1.Mieterin nur unter erheblichen Aufwand die Nutzung der 2. Person untersagen, es sei denn, die 2. Person würde sich so negativ verhalten, dass das Zusammenleben aller Personen im Haus gestört wäre. Dann könnte man der 2. Person ein „Hausverbot“ erteilen, aber hier müsste man wissen, welches Verhalten der 2.Person dem VM stört.

  1. Oder sollte man da den Untermietvertrag kündigen?

Als VM kann man keinen Untermietvertrag kündigen, weil der UMV zwischen dem Mieter und einer weiteren Person vereinbart wurde.
Wenn im Mietvertrag eine Untervermietung untersagt ist, siehe oben, kann man die Untervermietung untersagen und der M bei weiterer Untervermietung das Mietverhältnis kündigen.

Auf dem Zustimmungsformular des Vermieters gibt es die
Möglichkeit, für den Mieter / Teilhauptmieter zu
unterschreiben.


Wenn der VM mit der 2. Person nicht einverstanden ist und diese ungern in seinem Haus sieht, sollte man diese 2. Person nichts unterschreiben lassen, denn damit würde das „Mietverhältnis“ mit dieser 2. Person indirekt akzeptiert.
Wichtig für den VM ist immer der Mieter und daran sollte er sich halten, denn wenn der M nicht zahlt, kann der VM sich an den M halten; wenn es allerdings 2 M gibt, kann M 1 den VM an M" veweisen und umgekehrt und das verursacht weitere Probleme.

Gibt es einen Grund, dass man 2.Person nicht unbedingt im Hause haben will?

LG :smile:

Danke im Voraus

Danke für die Antworten.
Und es sind da noch ein paar fragen:

  1. Also, es ist keine auseinandersetzung zw. Mieter und Vermieter, sondern zw. Mieter u. der zweiten Person. Der Untermietvertrag wurde geschlossen, um die 2 Person problemlos in der Wohnung anzumelden.
    Bei der Mietkostenerhöhung handelt es sich nicht um die Mietnebenkosten, sondern um Angleichung der Mietkosten an die ortsübliche Miete.
  • Bedarf es in diesem Fall der Zustimmung dieser nicht im Mietvertrag aufgeführten zweiten Person zu der Mieterhöhung, die vom Vermieter veranlasst wurde?
  1. Wie wird der Mieter, der im Mietvertrag steht, diese 2.Person aus der Wohnung los, da sie sich doch an der Miete und den Nebenkosten beteiligt hat(eine Frage zur Form und Frist)?
    Und nochmals Danke im Voraus