Hallo Versicherungsexperten,
jemand befährt eine Landstraße, Pkw mit Hänger. Plötzlich überqueren Wildschweine die Fahrbahn. Eine Notbremsung verhindert einen Zusammenstoß. Das Fahrzeug befindet sich aber jetzt auf der Gegenfahrbahn. Diese will der Fahrer nun mit dem Rückwärtsgang verlassen. Dabei überlenkt der Anhänger und verursacht eine Beule im Fahrzeug. Und die Teilkasko will nicht zahlen. Ist das Verlassenwollen der Gegenfahrbahn nun ein neuer Vorgang? Ohne Zusammenhang zu den Schweinen? Dann wäre die Versicherungsentscheidung wohl nachvollziehbar.
Kulanz scheidet aus, da diese Gesellschaft eben nur das Kfz versichert hat.
Danke für Rat.
Boris
Hallo Versicherungsexperten,
jemand befährt eine Landstraße, Pkw mit Hänger. Plötzlich
überqueren Wildschweine die Fahrbahn. Eine Notbremsung
verhindert einen Zusammenstoß. Das Fahrzeug befindet sich aber
jetzt auf der Gegenfahrbahn. Diese will der Fahrer nun mit dem
Rückwärtsgang verlassen. Dabei überlenkt der Anhänger und
verursacht eine Beule im Fahrzeug. Und die Teilkasko will
nicht zahlen. Ist das Verlassenwollen der Gegenfahrbahn nun
ein neuer Vorgang? Ohne Zusammenhang zu den Schweinen? Dann
wäre die Versicherungsentscheidung wohl nachvollziehbar.
Kulanz scheidet aus, da diese Gesellschaft eben nur das Kfz
versichert hat.
Danke für Rat.
Ein Wildschaden muß in jedem Fall als eindeutiger Wildschaden nachgewiesen werden, im Klartext heißt das ‚Feindberührung‘.
So wie von Dir beschrieben haben die Schweine Schwein gehabt, der Fahrer muß allerding seinen Schaden am Pkw so oder so selber tragen.
Wie jetzt zu regulieren wäre, wenn man ein totes Wildschwein neben der Straße liegen hätte und dann der eigentliche Schaden durch späteres überlenken passiert wäre, weiß ich nicht, vielleicht wäre das so eine Art Aufräumungsschaden? Mal sehen, was die anderen so dazu sagen können.
Gruß Maid
Hallo Boris,
ich lese das so: Dem Wildschaden (der „Feindberührung“) entkommen und gemütlich (mit Schreck in den Knochen) weiterfahren.
Beim Rückwärtsfahren bzw. Rangieren ist der Beulschaden eingetreten.
Tja… sowas fällt unter Betriebsschaden.
Gruß
Marco