„durch Bruch an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden aller Art, insbesondere
weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind vom Versicherungsschutz
ausgenommen“
So steht in der Versicherungsbedingungen. Wie soll man es genau verstehen? „Folgeschäden aller Art“, wenn ich eine Unfall habe und dabei ist der Frotglas kapputt. Dies ist eine Folgeschäden einer Unfall oder ein ganz nomale Bruch an der Verglasung?
Dank
S
Hallo Sabine,
„durch Bruch an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden
aller Art, insbesondere
weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind vom
Versicherungsschutz
ausgenommen“
So steht in der Versicherungsbedingungen. Wie soll man es
genau verstehen? „Folgeschäden aller Art“, wenn ich eine
Unfall habe und dabei ist der Frotglas kapputt. Dies ist eine
Folgeschäden einer Unfall oder ein ganz nomale Bruch an der
Verglasung?
mit den Folgeschäden sind hier Schäden gemeint, die nach einem Bruch der Scheibe entstehen (können).
Bsp.: Von einem Baum fällt wider Erwarten des Nachts ein massiver Ast ab und zertrümmert die Frontscheibe an Ihrem darunter geparkten PKW (@ Erbsenzähler: der Baum in diesem Beispiel ist gesund, alle in Frage kommenden Beteiligten sind Ihren Pflichten nachgekommen: es liegt keine Haftpflichtfall vor).
Der Ersatz der zerstörten Scheibe ist nun über die Teilkasko versichert; die Innenreinigung des durch eingedrungenes Regenwasser verschmutzten Fahrgatsraums nicht (=Folgeschaden).
Umgekehrt ist in Ihrem Bsp. (Unfall) die zersprungene Scheibe versichert (=Glasbruch).
Viele Grüße
Frank Hackenbruch