Zahlt die Teilkasko auch Glasschäden, wenn das Auto verschrottet wird?
z.B. Bei Überschlag Windschutzscheibe gesplittert?
Zahlt die Teilkasko auch Glasschäden, wenn das Auto verschrottet wird?
Dann wird die Scheibe nicht mehr repariert, wearum sollte die Versicherung dann zahlen ?
Zahlt die Teilkasko auch Glasschäden, wenn das Auto
verschrottet wird?
z.B. Bei Überschlag Windschutzscheibe gesplittert?
Ja, sie zahlt, da der Glasbruch an sich versichert ist. Ggf kann es aber Einschränkungen hinsichtlich der Ersatzleistung geben, z. B. in Abhängigkeit von einer Reparatur => dann siehe Nordlicht.
Grüße, M
Hallo,
ja das tut sie. Allerdings geht Deine (Wunsch-) Rechnung dann nicht mehr auf.
Es gibt nur das Geld für ne gebrauchte Scheibe (vom Schrotthandel, da Wiederbeschaffungspreis). Wenn noch ne SB in Teilkasko ist…viel Spaß!
VG, René
Dann wird die Scheibe nicht mehr repariert, wearum sollte die
Versicherung dann zahlen ?
Sorry das ist nicht Richtig, denn wenn es danach geht müsste eine Versicherung ja auch nie nach Kostenvoranschlag abrechnen, denn da wissen sie ja auch nicht ob repariert wird. Da zahlt sie ja auch nur ohne MwSt.
Der Unfallbegriff ist mit Überschlagen erfüllt und die Scheibe ist kaputt, also muss die Versicherung auch zahlen.
Sie zahlt auch bei einem Totalschaden. Es werden allerdings nur die Teile bezahlt, nicht der Arbeitslohn etc. .
Am besten ist es von dem Fahrzeug Fotos zu machen aus dem die beschädigten Gläser hervor gehen. Also Scheiben und Lichter. Wichtig ist auch immer vom ganzen Fahrzeug Bilder zu machen.
Die Versicherungen haben so genannten Glaslisten, sie gucken dann nach wieviel das einzelne Glas für das Fhz. kosten und zahlen das dann.
Immer an die Selbstbeteiligung denken.
Zahlt die Teilkasko auch Glasschäden, wenn das Auto verschrottet wird?
Dann wird die Scheibe nicht mehr repariert, wearum sollte die
Versicherung dann zahlen ?
Hallo,
das sehe ich anders. Die Kasko leistet auch, wenn das Fahrzeug nicht repariert wird. Lt. GDV-Musterbdinungen:
„Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts (siehe A.2.6.6 und A.2.6.7).“ Mehrwertsteuer fällt aber nicht an und wird auch nicth erstattet.
Viele Grüße
Andreas
Hallo Vanessa,
müsste eine Versicherung ja auch nie nach Kostenvoranschlag abrechnen, denn da wissen sie ja auch nicht ob repariert wird.
Doch, das müssen sie, wenn gewünscht.
Allerdings sagen die wenigsten, wenn ihr Auto dann verschrottet wird.
Würden dies ALLE tun, dann kommt die Gesellschaft und rechnet anders!
Nicht nach Kostenvoranschlag, sondern zum Wiederbeschaffungspreis (Teile vom Schrottplatz, ohne Lackierung).
VG, René
Mir ist bewußt, dass auch nach Kostenvoranschlag reguliert wird, aber bei einem Totalschaden, die kaputte Scheibe zu ersetzen, halte ich für unsinnig.
Aber wenn das trotzdem bezahlt wird, will ich nicht widersprechen.
Es gibt nur das Geld für ne gebrauchte Scheibe (vom
Schrotthandel, da Wiederbeschaffungspreis). Wenn noch ne SB in
Teilkasko ist…viel Spaß!
Eine gebrauchte Scheibe? Also das man bei Neuteilen die vorher schon Beschädigungen hatten (Stoßstange etc) einen gewissen Beitrag „Neu für Alt“ abzieht das ist ja normal, aber bei einer Scheibe? Also bei der Gesellschaft bei der ich arbeite werde def. keine gebrauchten Scheiben berechnet, denn entweder sie sind kaputt oder nicht.
Richtig ist das die Versicherung natürlich max. den Wiederbeschaffungspreis abzgl. Restwert abzgl. Selbstbeteiligung zahlt. Dafür müsste die Versicherung sich allerdings den Aufwand machen den WBW ermitteln zu lassen und das kosten ggf. einen Sachverständigen, ist auch nicht immer wirtschaftlich. Ich würde nach Listenpreis zahlen.
Fazit an den Fragenden: Einfach mal die Fotos einrechnen und gucken was die eigene Versicherung dazu sagt.
Hi Vanessa,
first, STOP!
Wiederbeschaffungspreis
=gleicher Art und Güte
gebraucht für gebraucht, neu für neu!
Also bei der Gesellschaft bei der ich arbeite werde def. keine gebrauchten Scheiben berechnet,
- Name der Gesellschaft!
- Du bist meine Sachbearbeiterin!
- Ich bin ab sofort Kunde bei Euch!
Deal, wenn 1 bis 3 gegeben ist?
VG, René
Hallo,
Also bei der Gesellschaft bei der ich arbeite
werde def. keine gebrauchten Scheiben berechnet, denn entweder
sie sind kaputt oder nicht.
DAS glaube ich nicht.
Wie ihr die „Restwerte“ beim Totalschaden berechnet sei mal dahingestellt; VN kriegt aber mit Sicherheit keine neuen Scheiben, Blinker, Spiegel über die TK bezahlt wenn er sein Auto schrottet.
Gruß
tycoon
Sorry das ist nicht Richtig, denn wenn es danach geht müsste
eine Versicherung ja auch nie nach Kostenvoranschlag
abrechnen, denn da wissen sie ja auch nicht ob repariert wird.
Da zahlt sie ja auch nur ohne MwSt.
Der Unfallbegriff ist mit Überschlagen erfüllt und die Scheibe
ist kaputt, also muss die Versicherung auch zahlen.
Sorry Vanessa,
auch DAS ist - mal wieder - nicht richtig.
Der Unfallbegriff ist bei Glasbruch nicht relevant, der Glasbruch selbst ist bereits das versicherte Ereignis.
es werden allerdings
nur die Teile bezahlt, nicht der Arbeitslohn etc.
Nein auch falsch, so pauschal formuliert - auch der Arbeitslohn wird ersetzt, soweit nicht die konkreten Bedingungen etwas anderes vorsehen. Nur die MwSt ist heute wohl schon marktweit ausgeschlossen bei fiktiver Abrechnung.
Ich kanns nur nochmal anmerken: bleibe doch bei „Deinen“ Sparten.
Grüße, M
Hallo,
da einige meine Aussage ja anzweifeln, habe ich heute nochmal mit meiner Abtl. gesprochen und wir haben sogar diesen kompletten Artikel gelesen und doch es ist bei uns wirklich so, dass wir keinen Gebrauchsabzug bei verschrottung vornehmen, wir zahlen nach Listen.
Für mich war das bis dato normal aber anscheinend ist das absolute Ausnahme.
Für mich war das bis dato normal aber anscheinend ist das
absolute Ausnahme.
Das ist auch völlig normal, nicht nur bei Euch.
ZUBEHÖRteile werden nach Zeitwert ersetzt, das gilt also zB für Radio, Navi, … da die Scheibe aber integraler Bestandteil des Fzgs ist, wird neuer Ersatz bezahlt.
Allerdings normalerweise mit einem Abzug neu für alt, so wie Du es zuvor bereits beschrieben hast. Das ist aber ggf. in Euren Listen bereits berücksichtigt.
Grüße, M