Jamand hat eine TK und Vollkasko auf seinen PKW, u.a. Merkmal „Garagenwagen“. Klar ist, dass das Auto über Nacht in der Garage zu stehen hat, damit Versicherungsschutz besteht - aber was ist, wenn
die eigene Garage (auch nachts) nicht benutzt werden kann (Bauarbeiten, Gerüst )
der betreffende im Urlaub ist und der Wagen dort draußen steht
der betreffend mit dem Zug in Urlaub fahren würde und das Auto mehrere Tage am Bahnhof steht.
Wie würde der Versicherungsschutz in diesen Fällen aussehen, wenn der betreffend das Tarifmerkmal „Garagenwagen“ hätte und aus einen der o.a. Gründe das Auto draußen stehenh lassen würde?
In aller Regel heißt es in den Versicherungsbedingungen „…dass das Fahrzeug (nachts) überwiegend in einer absperrbaren Einzel- oder Doppelgarage abgestellt wird.“
Wenn man den Grund ( sofern er im Schadensfall überhaupt abgefragt wird ) plausibel erklären kann, gibt es mit der Regulierung kein Problem. Blöd wäre nur, wenn gar keine Garage vorhanden ist oder diese ständig als Lagerraum genutzt wird, dann wäre es eine Obliegenheitsverletzung, die vorsätzlich begangen zum teilweisen (je nach Schweregrad) Versagen des Versicherungsschutzes führen kann.