Hallo Frank,
aufgrund der Umstände eine ausserordentliche Verschmutzung der
Reifen seitens des Fahrers vermutet werden musste, zahlen die
Versicherer.
Bei einem Glasschaden wird nicht lange geprüft, ist zumindest meine Erfahrung.
seit Wochen nur im Fichten- und Tanneneinschlag eingesetzt war
und - weil noch nicht lange im Bestand - noch nie Eichenholz
transportiert hatte.
Der Versicherer hat den Schaden zu Recht abgelehnt.
Daher auch meine Einschränkung, mit der Lüge. Wenn der Halter nachweisen kann, dass z.B. sein fahrzeug zur fraglichen Zeit woanders war, als dort, wo der Schaden passierte, ist die Ablehnung folgerichtig. War das Fahrzeug aber tatsächlich dort, verhandelt die Schadensabteilung nicht lange.
Eben nicht. Weil es die von Dir angesprochene „besondere
Sorgfaltspflicht“ der LKW-Fahrer nur in besonderen Fällen
Diesen Terminus habe ich von meiner Schadensabteilung in einem konkreten Fall. Mag sein, dass er juristisch nicht korrekt war.
oder „bei uns wird das aber so und so gemacht“ sind mir nicht
genug, um daraus eine Allgemeingültigkeit abzuleiten. Da frag
Aber Du wirst mir zugestehen, dass Schadnesabteilungen auch mal großzügig und ohne rechtliceh Grundlage regulieren. In meinem eigenen Fall wurde von meiner Privathaftpflicht ein Schaden gegen meinen Willen reguliert, wie man mir sagte aus „prozeßökonomischen Gründen“. Aus meinem Kundenkreis habe ich noch einiege weitere Beispiele.
ich mit einem schon fast pawlowschen Reflex nicht nur bei Dir
einfach nochmal nach.
Unbenommen, aber bei Versicherungen wird oft aus reinem Pragmatismus gehandelt, ohne rechtliche Verpflichtung. Da führt dann die Frage nach der Rechtsgrundlage nicht unbedingt weiter.
Kollegiale Grüße
Nordlicht