angenommen, ein Selbstständiger hat einen Teilkaskoschaden mit Selbstbeteiligung (100€).
Er soll nun an die Werkstatt zahlen:
Selbstbeteiligung 100€ + Umsatzsteuer aus der ges. Rechnung
Nach meiner Meinung müsste er doch die 100€ erst um die Umsatzsteuer mindern, also in dem Fall rund € 84 zzgl. der ges. Umsatzsteuer zahlen.
Denn in den 100€ ist doch eigentlich die Umsatzsteuer drin
Stimt dies?
Grüße
MM
Versicherungsbeiträge sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei! Die Selbstbeteiligung ist es demnach
logischerweise auch. Du zahlst also die SB + der Ust. an die Werkstatt. Hat alles seine Richtigkeit!
grüße
jesch
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zunächst: mit Versicherungsbeitrag und SB hat das alles erstmal nichts zu tun.
Der Werkstatt-Kunde hat generell die Rep-Rechnung brutto zu bezahlen.
Als Selbständiger erhält er - wenn er denn vorsteuerabzugsberechtigt ist, was ja nicht zwangsläufig der Fall ist - von seinem Kaskoversicherer aber grundsätzlich nur den Netto-Betrag erstattet. Grund: bei seiner eigenen Umsatzsteuerveranlagung macht er die im Jahr gezahlte Umsatzsteuer (= Vorsteuer) geltend, reduziert also seine eigene Umsatzsteuerschuld beim F-Amt. Sein Schaden ist somit auch nur der Netto-Betrag.
Von den Netto-Rep-Kosten zieht der VR den Selbstbehalt ab, hier also 100 EUR - fertig.