Hallo zusammen!
Ein PKW wird aufgebrochen und dabei massiv beschädigt. Alle Türschlösser sind zerstört, eine Seitenscheibe ist eingeschlagen. Es werden diverse Gegenstände gestohlen, darunter das Autoradio.
Die Versicherung, bei der Teilkasko besteht, schickt einen Gutachter, der den Schaden bewertet. Die Reparatur soll auf Wunsch mit der Versicherung erst nach der Schadensbegutachtung erfolgen, da wegen der Schadenshöhe wirtschaftlicher Totalschaden droht. Der Gutachter hat jedoch erst nach 5 Tagen einen Termin frei. Der PKW wird solange in einer verschlossenen Garage untergestellt, da er mit den defekten Türschlössern und der eingeschlagenen Scheibe nicht benutzt werden kann.
Der Gutachter stellt einen Schaden fest, der 70% des Fahrzeugwerts erreicht. Er erwähnt im Gutachten die Reparaturdauer mit einem Tag. Es wird vereinbart, den PKW in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen. Die Reparatur dauert 8 Tage, die wegen des Alters des Autos Ersatzteile zeitintensiv beschafft werden müssen. Die Forderung der Werkstatt wird an die Versicherung abgetreten und von dort beglichen. Nach 13 Tage ist das Fahrzeug repariert und wieder fahrbereit.
Die Versicherung will jedoch nur den im Gutachten festgelegten einen Tag Nutzungsausfall zahlen, nicht die tatsächliche Standzeit.
Was kann man der Versicherung entgegnen?
Gruß
Jens