Guten Tag,liebe gemeinde, ich bin neu bei euch und hätte da mal eine frage, mir wurde am 07.12.09 aus meinem vw passat bj 99 die ledersitze gestohlen, vorn und hinten, ich habe vollkasko inklusive teilkasko, der schaden wurde von der polizei aufgenommen und ich habe mir bei vw einen kosten voranschlag geholt für die sitze über 5,500 euro inklusive mehrwertsteuer, nun mein ärger,nun meint meine versicherung nur eine vergleichbare gebrauchte ausstattung ersetzen, ist dies den rechtens ? mit welcher zahlungshöhe kann ich den da ca rechnen,nich das die mich übers ohr hauen wollen,oder soll ich lieber nen anwalt einschalten ,den für 500 euro bekommt man doch keine top lederausstatung wie meine war, wieviel prozent abzug neu gegen alt wäre den reell ? vielen dank im vorraus, gruß daniel
Hallo,
wie hoch der Schaden ist, hängt vom Alter des Fahrzeugs und der Sitze ab, und natürlich von deren Zustand.
Ersetzte wird generell immer nur der Wiederbeschaffungswert (Zeitwert). Mit „übers Ohr hauen“ hat das nichts zu tun. Einen RA kann man natürlich einschalten, kostet aber ebenfalls etwas Geld…
Grüße, M
Hallo masch, danke für deine antwort, der wagen ist jetzt 10 jahre alt und hat 110 tkm runter ich bin 2ter besitzer und die sitze waren nachweisbar in top zustandt, sonst hätte man sie bestimmt auch nicht entwendet, klar ist der wagen 10 jahre alt jetzt,aber was ist ein angemessener preis für vergleichbare sitze,das ist ja die eigentliche frage,es hilft mir alles nicht viel weiter,will mich nur nicht von der versicherung noch veräppeln lassen und evtl selbst noch 500-600 euro selber drauf zahlen für ne gleichwertige ausstattung,gruß daniel
Hallo Daniel,
zuerst ein gutes Neues Jahr. Soory, dass ich erst jetzt zum Beantworten der Frage Zeit gefunden habe.
Für die Abzüge Alt gegen Neu gibt es eine Tabelle für die Schadensreguliereung. Die Abzüge werden sicherlich relativ hoch sein, da ein Sitz ein (ob Leder, Velour oder Stoff ist egal)eine entsprechende Belastung und somit Abnützung hat. Der Weg zum Anwalt bringt Dir meines Erachtens nicht sehr viel - bis gar nichts, da es im Schadensberecih klare Statuten (Bedingungen etc.) zu erfüllen gilt. Besserer Weg wäre mit dem Schadensachbearbeiter vernünftig zu reden und die „Supersitze“ glaubhaft zuvermitteln. Der kennt deine gestohlenen Sitze letztendlich nicht. Vielleicht kannst Du evtl. mit bestehenden Bildern punkten. Den kompletten Neupreis wirst Du garantiert nicht erzielen. Sei zufrieden wenn es rund 75% ohne MwSt. sind. Die MwSt. bekommst Du auch nur entsprechend der Vorlage einer Rechnung.
Alternativ kannst Du ja noch bei einem Automobilclub anfragen.
Ich hoffe, dass ich Dir etwas weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Sapientisat
Hallo Daniel,
leider bin ich über die jetzige Rechtssprechung bzgl. Deiner Anfrage nicht so informiert.
Hoffe, Dir können andere Experten weiter helfen.