Teilkasko schaden pkw

Guten Tag,liebe gemeinde, ich bin neu bei euch und hätte da mal eine frage, mir wurde am 07.12.09 aus meinem vw passat bj 99 die ledersitze gestohlen, vorn und hinten, ich habe vollkasko inklusive teilkasko, der schaden wurde von der polizei aufgenommen und ich habe mir bei vw einen kosten voranschlag geholt für die sitze über 5,500 euro inklusive mehrwertsteuer, nun mein ärger,nun meint meine versicherung nur eine vergleichbare gebrauchte ausstattung zu ersetzen, ist dies den rechtens ? mit welcher zahlungshöhe kann ich den da ca rechnen,nich das die mich übers ohr hauen wollen, wieviel prozent abzug neu gegen alt wäre den reell bzw was für eine summe ? vielen dank im vorraus, gruß daniel

Hallo danielvw,

grundsätzlich ist ein Abzug „Neu für Alt“ sowohl rechtens als auch üblich, nachzulesen in den AKB.
Eine Neupreisentschädigung erfolgt - je nach Tarifwerk - nur in den ersten 12 - 18 Monaten nach Erstzulassung.

Die Höhe der Regulierung richtet sich nach dem Alter des Fahrzeugs bzw. der entwendeten Teile sowie weiterer Faktoren, die Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert haben. Wie hoch die Entschädigung im vorliegenden Fall sein wird, kann hier erstens niemand realistisch einschätzen und tangiert zweitens FAQ 1129.
Ein „Über´s-Ohr-Hauen“ seitens der Versicherung lässt sich aber zunächst einmal nicht erkennen.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

hallo frank,
erstmal vielen dank für deine antwort,
mir gehts nur darum ,nich das die mich mit 2-300 euro abspeisen wollen, den dafür bekomme ich keine vergleichbaren ledersitze weder auf dem schrottplatz oder bei internet plattformen,
den wenn ich noch selber 500 euro drauf legen muß.
frage ich mich eigentlich wofür ich überhaupt noch ne vollkasko besitze, hätte ja sein können das jemannd in etwa was zum abzug neu gegen alt teile sagen kann ,ich weiß auch das der wagen 10 jahre alt ist ,und ich nicht den neupreis der sitze verlangen kann und.jedoch möchte ich nicht schlechter da stehen oder selbst noch ein haufen geld drauflegen müßen,
gruß daniel