Guten Tag,liebe gemeinde, ich bin neu bei euch und hätte da mal eine frage, mir wurde am 07.12.09 aus meinem vw passat bj 99 die ledersitze gestohlen, vorn und hinten, ich habe vollkasko inklusive teilkasko, der schaden wurde von der polizei aufgenommen und ich habe mir bei vw einen kosten voranschlag geholt für die sitze über 5,500 euro inklusive mehrwertsteuer, nun mein ärger,nun meint meine versicherung nur eine vergleichbare gebrauchte ausstattung ersetzen, ist dies den rechtens ? mit welcher zahlungshöhe kann ich den da ca rechnen,nich das die mich übers ohr hauen wollen,oder soll ich lieber nen anwalt einschalten ,den für 500 euro bekommt man doch keine top lederausstatung wie meine war, wieviel prozent abzug neu gegen alt wäre den reell ? vielen dank im vorraus, gruß daniel
Hallo Daniel,
bei einem über zehnjährigen Passat kann dieser Verlust der Ledersitze mit einem Wiederbeschaffungswert von 5500 € wirtschaftlicher Totalschaden bedeuten. Ich würde den Besuch eines RA´s dir anraten, da dieser auf Augenhöhe mit der Versicherung verhandeln kann. Du selbst wirst immer von der Versicherung über den Leisten gezogen werden. Das erkennst du ja schon daran, dass man dir eine Entschädigung von 500€ angeboten hat.
Hast du vielleicht mal nachgeguckt, ob nicht bei den Versteigerungsplattformen (du weisst, was ich meine) deine Ledersitze angeboten werden oder wurden? Sonst ist davon auszugehen, dass dieser Diebstahl Auftragsarbeit war.
Viel Erfolg
Bernd
hallo bernd,danke für deine antwort,ich hatte mich falsch ausgedrückt, die 500 euro war nur so eine vermutung meinerseits, die versicherung will den schaden angeblich am mitwoch den 06,01.2010 mit einem gutachter bearbeiten und mir dann mitteilen was und wieviel sie zahlen werden, bei einer großen internet versteigerungsplattform habe ich schon auf verdacht geschaut ohne erfolg, und eine in etwa gleiche ausstattung liegt in etwa bei 1300 euro inklusive versand, jedoch muß es doch auch einen festen prozentsatz geben, den die versicherung nur abziehen kann beim bezug,neu gegen alt, den so seh ich ja keinen sinn mehr in meiner vollkasko versicherung, da ist man als geschädigter ja 2 mal bestraft, erst durch den diebstahl und dann noch durch die versicherung,da man evtl noch dazu zahlen muß für sitze die man so schon besessen hatte,nur ohne sitze nützt mir das auto nichts und ich brauch es ,um zur arbeit zukommen, muß ich erstmal abwarten was von der versicherung kommt und dann evtl nen anwalt einschalten,gruß daniel
Hallo,
denke dran, wenn das ganze Auto gestohlen worden wäre, hättest Du auch nicht den Neupreis bekommen, sondern den Zeitwert. So ist das auch in diesem Fall.
Ich würde erst mal die Versicherung fragen, wie viel die zahlen wollen. Gleichzeitig würde ich mal bei Autoverwertern nach passenden Sitzen in verschiedener Qualität Ausschau halten.
Beste Grüße
Guido
hallo guido,ja leuchtet mir ja alles ein,hätte ja sein können das jemand was genaues weis, wieviel prozent zulässig ist beim abzug neu gegen alt,den irgendwelche richtlinien muß eine versicherung ja auch haben und kann nicht wahllos entscheiden,ich erwarte ja auch nicht den neupreis der sitze,jedoch mindestens soviel damit ich eine vergleichbare ausstattung erhalte und nicht noch schlechter da stehe als vorher, gruß daniel
Hallo noch mal,
da gibt zwar entsprechende Listen, die ich aber nicht genau kenne. Das geht je nach Alter prozentual vom Neuwert.
Frage mal im Versicherungsbrett nach, vielleicht liest da jemand mit, der entsprechende Listen kennt.
Beste Grüße
Guido