Teilkasko-Versicherung / Diebstahl mit Vandalismus

Hallo zusammen,

ist mein erster Artikel hier. Hoffe jemand kann mir weiterhelfen, bin mit meinem Latein am Ende?

Kurz zu meinem Problem:

In der Nacht vom 02.05.2008 auf den 03.05.2008 wurde direkt vor meiner Haustür mein Peugeot Speedfight 2 Motorroller gestohlen. Am gleichen morgen sofort zur Polizei und Anzeige erstattet (Komplettentwendung). Laut Vermutungen des Sachbearbeiters „würde der Roller bereits in Einzelteilen verkauft“.

Wäre es so gekommen, hätte ich mich wahrscheinlich noch gefreut.

Am 05.05.2008 wurde ich dann durch Nachbarn informiert, dass der Roller komplett ausgebrannt ca. 600 m von meiner Haustür entfernt gefunden wurde. Leider hat mich die Polizei bis heute nicht persönlich informiert bzw. auf dreimaliges Nachfragen erklärt, man würde sich schnellstens melden. Offensichtlich hat niemand weder den Diebstahl, noch das brennende Fahrzeug bemerkt. Dazu muß ich sagen, dass ich in bewaldetem Gebiet „am Arsch der Welt“ wohne.

Jetzt meine Frage:

Der Roller ist Teilkasko versichert, also auch gegen Diebstahl. Nun hab ich aber gelesen und mir wurde erzählt, dass die Versicherung im Falle von Vandalismus nicht zahlt?

Ist es nicht so das der Roller erst „gestohlen“ und dann „angezündet“ wurde? Also muss die Versicherung zahlen.

Ich bin für jede fachmännisch Auskunft dankbar. Wenn möglich keine Spekulationen sondern fachkundige Antworten.

Im Voraus besten Dank für Eure Antworten!

Grüße

Daniel Schumacher

Hi,

Jetzt meine Frage:

Der Roller ist Teilkasko versichert, also auch gegen
Diebstahl.

Und gegen Feuer.

Nun hab ich aber gelesen und mir wurde erzählt,
dass die Versicherung im Falle von Vandalismus nicht zahlt?

Stimmt bei TK, ist hier aber unerheblich, da in erster Linie der Diebstahl zählt.

Ist es nicht so das der Roller erst „gestohlen“ und dann
„angezündet“ wurde? Also muss die Versicherung zahlen.

Ja, entweder den Diebstahl oder den Brandschaden. Ich gehe mal von einem wirtschaftlichen Totalschaden aus, also Wiederbeschaffungswert.
Gruß Keki

Ergänzung

Totalschaden, also Wiederbeschaffungswert

abzüglich Restwert natürlich, es sei denn, das Fz ist so geschrottet, dass der RW = 0 ist.

Dann hättest Du aber auch Pech mit den (vermutlich erforderlichen) Schleppkosten, denn die Maximalleistung (=> Wiederbeschaffungswert) wäre dann mit dem Fahrzeugschaden bereits ausgeschöpft.

Grüße, M

Hallo Keki,
hallo Masch,

besten Dank für eure Antworten. Das nimmt mir einen dicken Stein vom Herzen. Der Roller war so mit das letzte was ich von meinen verstorbenen Großeltern hatte. Restwert wird gegen 0,nix laufen. Der Tank war randvoll mit Sprit gefüllt. Verkleidung und Reifen sind komplett mit dem Erdboden „verschmolzen“. Leider hab ich von der Polizei noch nichts gehört. Bin gespannt wie die „geborgenen“ Reste aussehen!

Trotzdem besten Dank für Eure Hilfe.

Beste Grüße,

Daniel

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