Teilkaskoschaden gleich nach Versicherungsbeginn!?

Hallo.
Kannst Du mir bitte helfen?
Ich möchte mir vorübergehend ein zweitwagen anschaffen.
Dieses evtl. 1 bis max. 3 Monate fahren, und danach wieder verkaufen.

Meine Frage:
Wenn ich dieses Fahrzeug also als Zweitwagen mit Teilkasko SB150E versichere, kann ich dann gleich nach
Vertragsabschluss die Scheibe am Wagen (hat Riss, und kann nicht getauscht werden) über die Versicherung abrechnen lassen?
Oder hat man da eine Wartezeit???
Gibt es evtl. Nachteile für meinen Hauptwagen? Dieser ist Vollkasko mit TK 150e versichert.

Danke
tom

Hallo Tom,

also wenn der Riss bereits besteht und es hierzu auch nur die geringste Möglichkeit gibt, dass die Versicherung das heraus bekommt (z. B. Befragung von Nachbarn o. ä.), dann ist das ganz klarer Versicherungsbetrug und ich kann nur dringend davon abraten.

Für Schäden, die erst nach Vertragsschluss entstehen besteht in der Teilkaskoversicherung per sofort Versicherungsschutz und es hat i. d. R. auch keinerlei Auswirkung auf den Erstwagen.

Gruß

Alex

Hallo,

einen bereits beschädigten Gegenstand kann man nicht versichern…! sei froh wenn dieser BEitrag nicht raus fliegt…

der Vers.-Schutz beginnt mit der Zulassung aber spätestens nach Antragsaufnahme!!

Nachteile wirds nicht geben…

MfG Thomas Wolter
www.thomas-woltzer.eu

Hallo Frank!

Eine Wartezeit gibt es in der Teilkasko nicht.

Allerdings bestand zum Zeitpunkt des Schadensereignisses eben noch keine Teilkasko - und dieser Zeitpunkt ist ausschlaggend. Das heißt, ein Teilkaskoschaden muss eingetreten sein, WÄHREND eine Teilkasko bestand und nicht vorher. Der Zeitpunkt der Reperatur ist hier nicht ausschlaggebend.

Schönen Gruß
Bernd

Hallo,

auf die Versicherung des Erstwagens hat das keine Auswirkungen.
Da der Schaden aber bereits vor Vertragsbeginn vorhanden war,würde ich mal sagen, dass man den Schaden NICHT über die Teilkasko regulieren lassen kann. Bin aber nicht ganz sicher, arbeite nicht in der Schadenabteilung.

Gruß,
Micha

Der Zweitwagen bekommt eine eigene SF-Klasse. Die gibt es aber nur für Haftpflicht und Vollkasko, in der Teilkasko nicht, daher führt auch ein Schadenfall nicht zur Hochstufung.
Bei Glasschäden verzichten einige Versicherer auf die Selbstbeteilligung. Und der große deutsche Scheibenreparierer nimmt für kleine Reparaturen überhaupt kein Geld, egal ob man 150, 300 oder 500 Euro Selbstbeteilligung hat. Wenn allerdings die ganze Scheibe getauscht werden muss, kläre mit der Werkstatt, ob die die Reparatur voll mit der Versicherung abrechnen können.

Es gibt keine Wartezeit und keine Nachteile für den Hauptwagen. Allerding sind nur Schäden versichert, die während der Versicherungsdauer eintreten. Ein vorher vorhandener Glasschaden zählt eher nicht dazu. Sofern die Werkstatt direkt mir der Versicherung abrechnet, kann Dir das aber wohl egal sein.

Teilkasko besteht ab den ersten Tag nach Antragseingang beim Versicherer.

Hallo tom,

nein, die Kasko (egal ob Voll- oder Teil) hat keine Wartezeit. Sie beginnt zum im Vertrag vereinbarten Termin.

Wenn ein Zweitwagen einen TK-Schaden hat, wirkt sich das nicht auf den Erstwagen aus.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo, Bei TK ist es sofort versichert. Es hat keinen Nachteil für das Erstfahrzeug. Wenn der Wagen aber noch über den Vorbesitzer versichert ist, sollte er es noch über die Vorversicherung laufen lassen.
leonella

Guten Tag,was Du vor hast ist Versicherungsbetrug,hoffentlich erwischen sie Dich dabei