Hallo.
Kannst Du mir bitte helfen?
Ich möchte mir vorübergehend ein zweitwagen anschaffen.
Dieses evtl. 1 bis max. 3 Monate fahren, und danach wieder verkaufen.
Meine Frage:
Wenn ich dieses Fahrzeug also als Zweitwagen mit Teilkasko SB150E versichere, kann ich dann gleich nach
Vertragsabschluss die Scheibe am Wagen (hat Riss, und kann nicht getauscht werden) über die Versicherung abrechnen lassen?
Oder hat man da eine Wartezeit???
Gibt es evtl. Nachteile für meinen Hauptwagen? Dieser ist Vollkasko mit TK 150e versichert.
Danke
tom