Teilkaskoschaden und Reperaturkosten

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Teilkasko: Muss diese die Stundensätze der ausgesuchten Werkstatt des Versicherten akzeptieren? Oder kann sie für die berechnung des Schadenfalls auch durchschnittliche Werte nehmen?

Des weiteren wie ist es mit den Verbringungskosten? Dürfen diese geltend gemacht werden vom Versichertern, auch wenn kein Nachweis erbracht wird? Hierzu sei erwähnt, der Versicherte möchte fiktiv abrechnen.

Und darf der Versicherte eine Unkostenpauschale geltend machen?

ich habe eine Frage bezüglich der Teilkasko: Muss diese die
Stundensätze der ausgesuchten Werkstatt des Versicherten
akzeptieren?

Wenn diese branchenüblich und nicht übertrieben sind, ja.

Des weiteren wie ist es mit den Verbringungskosten? Dürfen

Meines Wissens kann man nur Kosten geltend machen, die tatsächlich entstanden sind, nicht die, die entstanden sein könnten. Also müssen Belege vorgelegt werden. Ob diese Verbringungskosten jedoch versichert sind, vermag ich nicht zu beurteilen.

Und darf der Versicherte eine Unkostenpauschale geltend
machen?

Bei Teilkasko, nein.

Hallo,

die, nennen wir sie mal „ur“-Kasko deckt nur den versicherten Schaden am Fahrzeug ab, keine Verbringung (das evtl. Schutzbrief) oder Unkosten. Anders sieht es aus, wenn du einen Tarif mit Werkstattbindung hast. Da werden von den Versicherern Zusatzleistungen angeboten.
Gruß
Michael

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