Teilkassko bei Wildunfällen

Guten Tag, liebe Mitglieder und jetzt schonmal vielen dank für die Zeit, welche Ihr investiert.

Folgendes trug sich vorgestern zu:

Ich fuhr vorgestern gegen frühen Nachmittag bei mir Zuhause los und muss um auf die Hauptstrasse zu kommen, durch eine ca. 3km lange (Feldstrasse), welche nicht vom Winterdienst berücksichtig wird.

Auf der Hälfte der Strecke fuhr ich eine recht starke rechtskurve und als ich langsam wieder in die gerade kam, sah ich ein Reh von rechts auf die Strasse laufen.

Was mache ich natürlich ? In die Eisen gehen, allerdings keine Vollbremsung wegen dem Eis auf der Fahrbahn.

Trotz alledem brach mein Wagen aus und ich landete im Graben.

Ergo: Front des Autos hinüber, A + B-Säule nicht mehr in Ordnung.

Ich denke mal das ganze wird als wirtschafftlicher Totalschade durchgehen. Ich mache mir nicht mehr viel Hoffnung.

NUN ZU MEINER EIGENTLICHEN ERKLÄRUNG :smile: (SORRY) :smile:

Vor ca. 1 Monate bekam ich von der Huk Coburg ein Schriftstück, in dem stand, ich sei ab jetzt auch bei Wildunfällen versichert. Da es sich bei einem Reh um sogenanntes „Haarwild“ handelt ist auch alles okay.


– Zahlt die Versicherung nur wenn ich mit dem Braten kollidiere oder auch ganz normal weil ich ja gezwungen war zu REAGIEREN!
Im Grunde ist das Reh ja Schuld das ich HANDELN MUSSTE.

– Wenn der Wagen nun als Totalschaden gilt, was muss mir die Versicherung entschädigen ? Den letzten Wert des Autos, welcher evtl. von einem Gutachter festgestellt wird ?

Wenn ihr Tipps für mich habt oder mir eine genaue Antwort auf meine Frage geben könnt wäre ich sehr dankbar.

Ich weiss ich sappel viel :smiley: SCHONWIEDER !

FROHE WEIHNACHTEN !!!

Hi!

Mal 3 Anmerkungen:

  • Wenn Du das Reh erlegt oder verletzt hättest, sähe es jetzt finanziell möglicherweise besser aus. Auch wenn das eigentlich pervers ist.

  • Ein Reh hinterlässt Spuren im Schnee, ich kenne mich mit dem Versicherungszeug auch nicht so gut aus, nur mal so als Ansatz.

  • Du warst sicher zu schnell unterwegs.

Grüße, Steffen!

Hi :smile:

Nein es hat gut geschneit, und jegliche spur eines Tieres wäre innerhalb von 5min. verschwunden gewesen.

Zu schnell war ich auch nicht. Ich bin noch 20km/h langsamer gefahren als erlaubt war.

Hallo Keks,

in den Polizeiakten heisst es: Unangepasste Geschwindigkeit. Sonst wärst du ja nicht im Graben gelandet und wärst auf der Fahrbahn geblieben. So einfach ist die Sicht der Offiziellen.

Zweitens übernimmt die Teilkasko, die die Klausel Haarwild beinhaltet, die Kosten des Blechschadens nur, wenn du Kontakt mit dem Haarwild gehabt hättest. Da du dem Haarwild ausgewichen bist, ist dies aus der Sicht der Versicherung ein ganz normaler Unfall mit Verlassen der Fahrbahn. Somit nicht erstattungspflichtig. Erstattungsfähig nur, wenn du Vollkasko (evtl mit Selbstbeteiligung) hättest. Das Skurile an dem Ganzen, dass es uns lernt: nächstes Mal draufhalten.

Schade für dich, aber dennoch
Schöne Weihnachten
Bernd

jetzt kommts aber …

  1. der Polizist hat mir als erstes gesagt und es auch aufgenommen, dass ich mich der geschwindigkeit gut angepasst habe und nicht zu schnell war.

  2. bin ich dem wild nicht ausgewichen sondern habe ja drauf gehalten. bremsen musste ich so oder so leicht in der kurve, nur durch das reh noch ein bischen härter.
    Leider reichte die Geschwindigkeit eben nicht um das Reh noch zu erwischen, aber ausgewichen bin ich nicht und werde das so auch der versicherung angeben.

VIELLEICHT HABE ICH ES JA AUCH LEICHT GESTRIFFEN :wink:

Doch zu schnell?
Moin

Was mache ich natürlich ? In die Eisen gehen, allerdings keine :Vollbremsung wegen dem Eis auf der Fahrbahn.
Trotz alledem brach mein Wagen aus und ich landete im Graben.

  1. bin ich dem wild nicht ausgewichen sondern habe ja drauf
    gehalten. bremsen musste ich so oder so leicht in der kurve,
    nur durch das reh noch ein bischen härter.
    Leider reichte die Geschwindigkeit eben nicht um das Reh noch
    zu erwischen, aber ausgewichen bin ich nicht und werde das so
    auch der versicherung angeben.

Sorry,

mal abgesehen das das was fürs Rechtsbrett ist: So wie sich das hier liest wärst Du so oder so in den Graben gegangen weil du zu schnell warst, was kann das Wild dafür?

Gruß

heavyfuel

sorry da musst du was überlesen haben :smiley:

Ich schrieb extra das SOGAR DER POLIZIST BESTÄTIGTE DAS ICH NICHT ZU SCHNELL WAR!

Was das Wild dafür kann ? es befindet sich auf dem falschen Planeten :smile:

sorry da musst du was überlesen haben :smiley:

Ich schrieb extra das SOGAR DER POLIZIST BESTÄTIGTE DAS ICH
NICHT ZU SCHNELL WAR!

Hi!

Also war dann logischerweise die Straße zu glatt…

Ich bin noch 20km/h langsamergefahren als erlaubt war.

Wenn ich lt. StVO auf unserer Landstraße 100 km/h fahren darf,
und die Straße ist mit einer dicken, geschlossenen Schneedecke überzogen, nützt mir das nichts, wenn ich da „nur“ 80 fahre.
Und wenn ich da mit 80 mein Auto schrotte, nützt mir eine Vollkasko warscheinlich auch nichts, weil die dann sagen: grobe Fahrlässigkeit, wenn man so schnell fährt, bei diesen Straßenverhältnissen.

Ich sage mal, auf einer ungeräumten Feldstraße mit Eis und geschlossener Schneedecke fährt man langsam im 2. Gang.
Und wenn man da mal in den Graben rutscht, ist vielleicht mal die Stosstange kaputt, und ein Kotflügel + Tür verkratzt,
aber man schrottet nicht sein Auto.

Ich kann und will hier nicht den Moralapostel spielen, weil ich früher auch genug Sch… auf den Straßen gebaut habe,

aber für Dich sieht es zwecks Versicherung schlecht aus.
Die Versicherungs- Formulare von Unfallreparaturen kenn ich,
da muss der Polizist z. B. bestätigen, dass Blutspuren oder Haare am Fahrzeug sind,
ob ein totes oder verletztes Tier gefunden wurde usw.
Wenn nicht, wird nichts.

Grüße, Steffen!

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Keks&Keks,

sorry da musst du was überlesen haben :smiley:

Ich schrieb extra das SOGAR DER POLIZIST BESTÄTIGTE DAS ICH
NICHT ZU SCHNELL WAR!

Keine Panik, es gilt immer noch:

„Wenn der Bauer nicht schwimmen kann, ist die Badehose daran schuld“

222kpl

Hallo,
aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass die Versicherung nur zahlt, wenn es das Tier erwischt hat. Du musst also nachweisen, dass Spuren vom Reh ( Fell oder Blut) an deinem Auto sind. Eigntlich nimmt das die Polizei bei der Unfallaufnahme mit auf. Das geht dann zur Versicherung und die zahlen dann auch. Und auch nur dann.
Wir hatten in der Familie leider schon mehrere Wildunfälle ( Schorfheide , und das war immer ausschlaggebend.

LG Manuela