Teilkauf eines Hauses

Bin seit 1999 hier auf dem Forum vertretren und beantworte zumeist Fragen, aber heute …

Mir gehören 50% einen Wohn- und Geschäftshauses. Meine Frau könnte 50% von meinem Geschäftspartner erwerben.

Wert des Gesamthauses 300.000 € minus Hypotheken 160.000 € - Kaufpreis somit 70.000 EUR

Wie hoch sind die Notargebühren?
Wie hoch sind die Grunderwerbsteuern?
Wie wird der Wert einer Immobilie berechnet?

Bitte um Antworten oder Tipps wie links im web.
Danke
pe sturm

Wer sagt, dass der Wert Stand heute 300.000,- sind? oder war das der alte Kaufpreis?
Die Hypothek könnte übernommen werden.
Notargebühren ca. 2,00% auf den Kaufpreis des Anteils.
Grunderwerbsteuer auf den Anteil laut Liste je nach Bundesland: http://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbsteuer_%28De…

Der Wert der Immobilie ist der Marktwert. Hierzu kann ein Gutachten erstellt werden…

MfG

Jens Gause
www.der-Hausinspektor.de

Die sicherste Antwort dürfte ein Notar geben können. Zu den Notarkosten habe ich folgenden Link gefunden: http://grundbuch.rechner.handelsblatt.com/rechner2/h…

Ich gehe davon aus, dass die Bemessungsgrundlage der Kaufpreis ohne Übernahme von Krediten, hier halber Gebäudewert 150.000,- €.
Das Finanzamt dürfte dabei den Kaufvertrag zugrunde legen. Gegebenfalls ermitteln sie, zum Ausschluss einer etwaigen Veräußerung deutlich unter Wert, den gemeinen Wert gemäß Bewertungsgesetz.

Die Grunderwerbssteuern sind vom Bundesland abhängig und liegt zwischen 3,5 und 5,5 %.

Viel Erfolg

Also Ihre Frau kann mit gut 5000-6000€ rechnen
für den Erwerb des Anteils.Den Immowert kann die Bank ermitteln.Sie brauchen Fotos, Einnahmen und Ausgaben. Ein Gutachter kann den Wert ermitteln, der ist nicht billig und rechnet meist nach dem Wert ab, den er ermittelt. Der liegt dann auch oft höher als der Preis den man tatsächlich erzielt.
Viel Glück, wünsche ich und hoffe ich konnte weiter helfen.Mit freundlcihen Grüssen Susanne Dethloff

Hey,

Frage 1: Was ist mit dem GRUNDSTÜCK???

Frage 2: Wenn der Kaufpreis (70.000) schon bekannt ist, warum soll der Wert ermittelt werden?
Generell:

a) Notarkosten im Internet selbst ermitteln.Der im notariell beglaubigten Kaufvertrag notierte Wert der Immobilie ist Bezugsgrösse für die Notarkosten.
b) Grunderwerbssteuer : Internetsuche.
c) Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie erfolgt i.d. Regel durch einen Gutachter. Von „Internet- Wertermittlungsverfahren“ ist abzuraten.

Gruß

Pe

Hallo,
sorry für späte Antwort - war ein paar Tage weg …
ad Notargebühren): Steht in der Kostenordnung (KostO)
ad Grunderwerbsteuer): Kommt auf das Bundesland an, meist 5 %
ad) Mit „Wert“ ist vermutlich Verkehrswert gemeint. Hierfür sollte man eine/-n Sachverständige/-n beauftragen. Diese/-r ermittelt den Wert mit Hilfe der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) … wenn der Wert mit 300.000 € nicht schon ermittelt ist …
Beste Grüße,
Marry