Teilkrankschreibung

Hallo,

Ich habe eine Frage bezüglich Krankschreibung.
Folgende Randbedingungen sollen gelten:

Ein AN hat sich bei Freizeitaktivität verletzt (z.B.
Fußgelenk umgeknickt, mit Bänderriß, Fraktur und
starken Schwellungen usw.)

Ein Krankschreibung über eine gewisse Zeit (z.B. 2 Wochen)
ist sicher notwendig.

Was ist aber danach, wenn der AN nach 14 Tagen für z.B. 3-4h
in seiner Fa. arbeiten könnte aber eben nicht gleich in vollem
Umfang für über 8h (laufen und 2h in der Artpraxis auf einen
Behandlungstermin warten geht ja schließlich auch)?

Ist es dann möglich/üblich eine teilweise Krankschreibung
zu beantragen. Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen sind
zu beachten.

Macht es evtl. eher Sinn, sich nicht mehr krankschreiben zu
lassen und im Einvernehmen mit dem AG vorläufig verkürzt
zu arbeiten.

Welche Konsequenzen (z.B. Versicherungsrechtlich) kann es haben,
wenn ein AN trotz voller Krankschreibung arbeiten ginge.

Gruß Uwi

Hallo Uwi,

ich bin kein Jurist, kann also nur meine eigene Erfahrung schildern, es ist allerdingst schon 10 Jahre her, dass ich mich in einer von Dir beschriebenen Situation befand.

Ich hatte mir den Fuß gebrochen und stand vor der Wahl OP oder konservativ.

Da die Ärzte mir sagten, dass eine OP nicht zwingend notwendig ist, aber den Heilungsprozeß beschleunigen würde, habe ich mich dagegen entschieden, ich laufe lieber 2 Wochen länger mit Gips rum als das OP-Risiko einzugehen, und das ist nicht wegzudiskutieren.

Ich fühlte mich erfreulich schnell wieder „fit“, also Doc gefragt, der sagte mir, dass er mich nicht „gesund“ schreiben kann.

Dann Krankenkasse gefragt, die sahen keine Probleme, also AG angerufen und erklärt, dass ich wieder arbeiten möchte (es waren interessante und wichtige Dinge zu erledigen), aber einige Sonderbedingungen benötige:

  • Möglichkeit mal verspätet zu kommen (Bus-Fahrplan)
  • Füsse hochlegen dürfen, auf einen Schemel
  • Arzt-Termine wahrnehmen zu dürfen
  • wenn irgend möglich, dass Leute, die etwas von mir wollen zu mir kommen und ich nicht durch das Gebäude laufen muss

Der AG hat das akzeptiert, aber es gibt auch AG, die sagen, wenn Du hier bist, bist Du 100% hier, wenn die auf ich sag mal 80% Deiner Leistung verzichten können, bleib zu Hause.

Aber sprich wirklich mit dem Arzt, der KK und dem AG, vielleicht auch noch mit dem Personalrat

Alles Gute und Gruß

Volker

Hi,
soweit mir bekannt ist, DARF de AG keinen krankgeschriebenen AN beschäftigen. Sollte in diesem Zeitraum es zu einem Betriebsunfall kommen, gibt es dicke Probleme.
Haftpflicht des AG wird nicht eintreten wollen, weil AN garnicht hätte dort sein dürfen,
Krankenkasse wird auch icht zahlen wollen, weil AN nicht verletzt worden wäre,w enn er zu hause geblieben wäre.

Und da bei Arbeitsunfällen mit Einsatz von Krankenwagen auch gleich die Polizei mitkommt, wird es nachher sehr problematisch.
Bei schweren Arbeitsunfällen erfolgen immer Ermittlungen bzgl. Arbeitssicherheit.
Und dannknallt es…

Also:
Wenn AN Angst um seinen Job hat…
Mi AG sprechen, sagen dass noch einige Zeit zum Arzt aber gerne wieder arbeiten will.
In kleinen Firmen freuen sich die AG über so einen persönlichen Einsatz und gehen entweder darauf ein… oder sagen
„Junge, weißt du was? Bleib zu hause und kurier dich mal richtrig aus.Haste dir verdient. Und dann kannste wieder richtig ranklotzen.“

Aber mit „gelben Schein“ =AU arbeiten ist nicht zu riskieren.

Meine Meing dazu
BJ

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

grundsätzlich ist das richtig, ich hatte aber nur einen Schreibtischjob, sprich PC-Arbeit und die kann man auch gefahrlos mit einem Gipsbein erledigen.

Da bei mir damals weder Arzt noch KK etwas dagegen hatten sah ich kein Problem.

Gruß Volker

Nee
Hi!

soweit mir bekannt ist, DARF de AG keinen krankgeschriebenen
AN beschäftigen.

Der Arbeitnehmer ist nicht krank geschrieben! Der Arzt bescheinigt die voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit.
Natürlich darf der AG grundsätzlich einen AN auch bei Vorlage einer AU beschäftigen.
Ob er damit gegen seine Fürsorgepflichten verstößt ist abhängig vom einzelnen Fall.

Sollte in diesem Zeitraum es zu einem
Betriebsunfall kommen, gibt es dicke Probleme.
Haftpflicht des AG wird nicht eintreten wollen, weil AN
garnicht hätte dort sein dürfen,

Die Haftpflicht wird bei einem Arbeitsunfall eh nie zahlen - das macht in der Regel die Berufsgenossenschaft.

Krankenkasse wird auch icht zahlen wollen, weil AN nicht
verletzt worden wäre,w enn er zu hause geblieben wäre.

Es gibt sogar die Möglichkeit des Hamburger Modells.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_Modell_(Rehab…

Wenn, wie hier geschehen, die Krankenkasse vorher ausdrücklich das OK gibt, sehe ich wenig bis gar keine Probleme!

LG
Guido

Hi!

Was ist aber danach, wenn der AN nach 14 Tagen für z.B. 3-4h
in seiner Fa. arbeiten könnte aber eben nicht gleich in vollem
Umfang für über 8h (laufen und 2h in der Artpraxis auf einen
Behandlungstermin warten geht ja schließlich auch)?

Um welche Tätigkeit handelt es sich denn?

Ist es dann möglich/üblich eine teilweise Krankschreibung
zu beantragen. Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen sind
zu beachten.

Ein wenig arbeitsunfähig ist zunächst mal nicht möglich!
Aber was hindert den AN daran, bei seiner Krnakenkasse vorstellig zu werden und sich die „Erlaubnis“ dort zu holen?

Macht es evtl. eher Sinn, sich nicht mehr krankschreiben zu
lassen und im Einvernehmen mit dem AG vorläufig verkürzt
zu arbeiten.

Ich würde, WENN, dann den anderen Weg MIT AU gehen.

Welche Konsequenzen (z.B. Versicherungsrechtlich) kann es
haben,
wenn ein AN trotz voller Krankschreibung arbeiten ginge.

Das hängt vom Einzelfall ab und kann nicht beantwortet werden :wink:
Ersthaft: Um welche Tätigkeit handelt es sich im natürlich völlig fiktiven Fall?

LG
Guido

Hallo,

Was ist aber danach, wenn der AN nach 14 Tagen für z.B. 3-4h
in seiner Fa. arbeiten könnte aber eben nicht gleich in vollem
Umfang für über 8h (laufen und 2h in der Artpraxis auf einen
Behandlungstermin warten geht ja schließlich auch)?

Um welche Tätigkeit handelt es sich denn?

Z.B. Entwicklung/Projektleitung,
Schreibtischjob mit viel PC-Arbeit.

Ist es dann möglich/üblich eine teilweise Krankschreibung
zu beantragen. Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen sind
zu beachten.

Ein wenig arbeitsunfähig ist zunächst mal nicht möglich!
Aber was hindert den AN daran, bei seiner Krnakenkasse
vorstellig zu werden und sich die „Erlaubnis“ dort zu holen?

Das könnte man ja machen.
Mir war bisher nicht bewußt, daß man so vorgehen kann :smile:

Macht es evtl. eher Sinn, sich nicht mehr krankschreiben zu
lassen und im Einvernehmen mit dem AG vorläufig verkürzt
zu arbeiten.

Ich würde, WENN, dann den anderen Weg MIT AU gehen.

Welche Konsequenzen (z.B. Versicherungsrechtlich) kann es
haben,
wenn ein AN trotz voller Krankschreibung arbeiten ginge.

Das hängt vom Einzelfall ab und kann nicht beantwortet werden
:wink:
Ersthaft: Um welche Tätigkeit handelt es sich im natürlich
völlig fiktiven Fall?

Also wie schon geschrieben soll es um Arbeit gehen, die nicht
groß anstrengend ist und auch kein besonderes Gefahrenpotential
hat.

Ängste um evtl. Verlust der Arbeit sollen auch keine Rolle
spielen. Eher das Gegeteil, der AN hat hohe Verantwortung in
wichtigen Projekten, in denen auch kritische Phasen mit
Termindruck anstehen. Der komplette Ausfall des AN über längere
Zeit kann für den Betrieb zu Verlusten bzw. Kosten führen.

Der AN hat kein Problem mit freier Einteilung seiner Arbeitszeit
und könnte im Einverständnis mit dem AG problemlos für paar
Wochen nach eigenem Ermessen verkürzt arbeiten. Das wäre für den
AG sicher vorteilhafter als ein Totalausfall.

Gruß Uwi