Hallo zusammen
mal eine Frage, Person A hat einen Mietvertrag für eine 3 Zimmerwohnung unterschrieben. In diesem Mietvertrag sind 2 Stellplätze ausgewiesen die zu dieser Wohnung gehören.
Person A nutz diesen 2ten Stellplatz zur Zeit nicht und ein Mieter des Hauses fragte Person A ob er sein Motorrad auf diesen Stellplatz stellen kann. Person A erlaubte ihm das.
Nun meldete sich der Hausverwalter bei Person A was dies soll, Motorräder dürften nicht auf dem Stellplatz stehen.
Da Person A sagte das dieser Stellplatz zu seiner Wohnung gehört, hätte er auch das Recht ein Motorrad darauf abzustellen.
Darauf hin also ein paar Stunden später, wurde Person A der Stellplatz gekündigt ohne Entschädigung bzw. Mietminderung.
Begründung für diese Kündigung ist, das angeblich nachweislich kein Bedarf für diesen Stellplatz bestehen würde und das er gleichzeitig
Eigenbedarf anmeldet weil er den Parkplatz angeblich seinem Hausmeister zur Verfügung stellen will.
Meine Frage
Kann man einen bestehenden Mietvertrag aus so einem Grund teilkündigen ?
Sollte dies rechtens sein muss nicht dann wenigsten ein Teil von der
Miete abgezogen werden, da der Stellplatz ja ein Bestandteil des Mietvertrages und der Miete ist.
Wie könnte Person A dagegen vorgehen ohne auch noch evtl. die Wohnung gekündigt zu bekommen.
Für Hinweise ob das alles so gemacht werden kann wäre ich dankbar.
Ich danke euch schon mal im voraus für fachkundige INFO`s
Roswitha