Teilkündigung wegen Eigenbedarf

Hallo zusammen

mal eine Frage, Person A hat einen Mietvertrag für eine 3 Zimmerwohnung unterschrieben. In diesem Mietvertrag sind 2 Stellplätze ausgewiesen die zu dieser Wohnung gehören.
Person A nutz diesen 2ten Stellplatz zur Zeit nicht und ein Mieter des Hauses fragte Person A ob er sein Motorrad auf diesen Stellplatz stellen kann. Person A erlaubte ihm das.
Nun meldete sich der Hausverwalter bei Person A was dies soll, Motorräder dürften nicht auf dem Stellplatz stehen.
Da Person A sagte das dieser Stellplatz zu seiner Wohnung gehört, hätte er auch das Recht ein Motorrad darauf abzustellen.
Darauf hin also ein paar Stunden später, wurde Person A der Stellplatz gekündigt ohne Entschädigung bzw. Mietminderung.
Begründung für diese Kündigung ist, das angeblich nachweislich kein Bedarf für diesen Stellplatz bestehen würde und das er gleichzeitig
Eigenbedarf anmeldet weil er den Parkplatz angeblich seinem Hausmeister zur Verfügung stellen will.
Meine Frage
Kann man einen bestehenden Mietvertrag aus so einem Grund teilkündigen ?
Sollte dies rechtens sein muss nicht dann wenigsten ein Teil von der
Miete abgezogen werden, da der Stellplatz ja ein Bestandteil des Mietvertrages und der Miete ist.
Wie könnte Person A dagegen vorgehen ohne auch noch evtl. die Wohnung gekündigt zu bekommen.
Für Hinweise ob das alles so gemacht werden kann wäre ich dankbar.

Ich danke euch schon mal im voraus für fachkundige INFO`s

Roswitha

Hallo,

In welchem Verhältnis sind VM und Hausmeister denn verwandt? Denn berechtigt zur Eigenbedarfskündigung ist er nur in diesem Fall.

Gruß
Martin

Hallo

der Hausmeister steht in keinem Verwandschaftsverhältnis, aber so wie der Hausherr reagiert und man ihm das als Grund angibt, denke ich wird er seine Taktik ändern, denn in diesem Haus wohnt auch noch eine Verwandte. Ich könnte mir vorstellen, das er dann diese als Eigenbedarf angibt.

Danke erst mal für die Antwort wäre nett wenn sich noch ein paar Leute dazu melden könnten

Alles liebe
Roswitha

Hallo,

http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/in…

und

http://www.focus.de/immobilien/mieten/eigenbedarf/ei…

das sind die ersten Ergebinse beim Googlen.

Gruß

Grundsätzlich
Hallo,

grundsätzlich sind Teilkündigungen von Wohnraummietverträgen [hier: Stellplatz] nicht möglich.

Christian