Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Mietrecht in einer teilmöblierten Wohnung mit einer kompletten Einbauküche. Das heißt Schränke plus E-Geräte, darunter ein Bosch Waschtrockner. Laut Liste beiliegend zum Mietvertrag ist dieser ca. 1997 gekauft worden.
Seit letztem Jahr kann die Trocknerfunktion nicht mehr benutzt werden und nun geht die Schleuderfunktion nicht mehr.
Meine Frage wär, ob nun der Vermieter für die Kosten der Reperatur oder ein neues Gerät zahlen müsste- oder ob die Mieter der WG diese Kosten tragen?
vielen Dank
Hallo,
Meine Frage wär, ob nun der Vermieter für die Kosten der
Reperatur oder ein neues Gerät zahlen müsste- oder ob die
Mieter der WG diese Kosten tragen?
grundsätzlich der Vermieter: http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html
Gruß
S.J.
Hallo,
grundsätzlich der Vermieter:
http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html
anmerkend jedoch mit der möglichen Übertragbarkeit der Kosten im Mietvertrag (sollten diese den vereinbarten Betrag nicht übersteigen).
Gilt nicht, wenn ein Verschulden (ausgenommen natürlich des üblichen Gebrauches) des Mieters nachzuweisen ist. Dies könnte m.E. auch aus übermäßigen Gebrauch resultieren.
Gruß
Joschi