Eine Teilnahmebescheinigung für die Verwendung bei der persönlichen Steuererklärung können Sie sich selbst an den Info-Countern ausdrucken. Sie benötigen hierzu Ihren Stimmkartenblock, den Sie unter das Lesegerät des bereitgestellten Terminals halten. Hier wird Ihnen sofort eine Teilnahmebescheinigung ausgedruckt.
Wozu ist das gut? Damit jemand der Aktien der AG hat die Reisekosten zur HV als Werbungskosten absetzen kann??? Was genau kann man den da absetzen? 30 Cent pro gefahreren Kilomter oder welcher Betrag?
Gibt es da Obergrenzen? Sonst verbindet jemand seinen Hamburg und Berlinaufenthalt immer mit der HV in den Städten und mindert so seine steuerlast.
Geht das auch wenn man die HV eines Unternehmns im Ausland besucht?
Ja, diese Bescheinigung kannst für den Nachweis von Werbungskosten verwenden. Diese kannst nach Dienstreisegrundsätzen (Verpflegungsmehraufwand, pausch. KM-Satz von 0,30 Euro) ansetzen.
Natürlich sollten die Kosten auch im Verhältnis stehen; der Bayer sollte eben nicht mit seinem einzigen Aktienanteil zum Würstel-Essen nach Hamburg pilgern (zumindest nicht mehrmals im Jahr). Darüber hinaus sind eventuelle Verluste ohnehin nur innerhalb der Einkunftsart verrechenbar. Also vereinfacht: Wenn keine Gewinne da sind, nützen Dir auch die Reisekosten wenig.
Natürlich sollten die Kosten auch im Verhältnis stehen; der
Bayer sollte eben nicht mit seinem einzigen Aktienanteil zum
Würstel-Essen nach Hamburg pilgern (zumindest nicht mehrmals
im Jahr). Darüber hinaus sind eventuelle Verluste ohnehin nur
innerhalb der Einkunftsart verrechenbar. Also vereinfacht:
Wenn keine Gewinne da sind, nützen Dir auch die Reisekosten
wenig.
Sorry, Missverständnis: Klar negative Einnahmen, aber nur
verrechenbar mit positiven Einnahmen aus Kapitalvermögen.
nö, warum - vertikaler verlustausgleich zwischen den verschiedenen einkunftsarten ist doch zumindest mal bis 51.500,00 euros unbegrenzt möglich - nur bei den priv. veräußerungsgeschäften gibt es die beschränkung auf die einkunftsart…
Natürlich sollten die Kosten auch im Verhältnis stehen; der
Bayer sollte eben nicht mit seinem einzigen Aktienanteil zum
Würstel-Essen nach Hamburg pilgern (zumindest nicht mehrmals
im Jahr). Darüber hinaus sind eventuelle Verluste ohnehin nur
innerhalb der Einkunftsart verrechenbar. Also vereinfacht:
Wenn keine Gewinne da sind, nützen Dir auch die Reisekosten
wenig.
hi musi,
hatte einmal einen fall, da hatte jemand (arbeitslos ohne ALG ansprüche) ein depot mit vielen vielen aktien (ca. 10-20 pro AG) und ist durchs land gereist (tatsächlich). die ehefrau (gute verdienerein) finanzierte ihn durch. durch die vielen HV termine kam eine beträchtliche summe neg. kapitaleinkünfte heraus, selbst nach verrechnung mit allen zinsen von spar- und girokonten.
das finanzamt hat die einkünfte aus dividenden (hier allesamt negativ) als liebhaberei angesetzt. die anderen kapitaleinnahmen lagen unter dem sparerfreibetrag. klagen wollte der jemand dann auch nicht mehr, war ihm dann doch zu blöse, da natuerlich der private nutzen (ich gurke mit dem auto durch die republik und esse würste und belegte brote) höher war als der nutzen die stimme abzugeben. anzumerken: das war noch in der zeit, als man sein stimmrecht der bank per formular mit weisung übertragen konnte, also ein wahres interesse beim kleinstaktionär nie bestanden hat!