Teilnahme an betriebl. Veranstaltungen im Urlaub

Folgende Annahme:

Mitarbeiter A hat Urlaub. Während dieser Zeit findet während der regulären Arbeitszeit für alle anwesenden Mitarbeiterein ein sogenanntes „Mitarbeiter-Treffen“ statt. Bei diesem Treffen (wird als Arbeitszeit angerechnet) haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, gegenüber dem Chef Fragen, Anregungen, Beschwerden etc. bezüglich der Arbeit in Ruhe durchzusprechen. Diese Treffen finden sehr selten statt, es herrscht also großes Interesse daran. Mitarbeiter A ist wie gesagt zu der Zeit im Urlaub,möchte aber trotzdem gerne teilnehmen. Der Chef verweigert dies mit der Begründung, das Mitarbeiter A während seines Aufenthats im Büro nicht versichert wäre (falls irgend etwas passiert). Mitarbeiter A will aber als Gast teilnehmen und will das auch nicht als Arbeitszeit (es gibt ein Arbeitszeitstundenkonto) verrechnet haben. Gibt es wirklich versicherungstechnische Gründe, die gegen eine Teilnahme sprechen?
Andere Mitarbeiter haben während ihres Urlaubes auch an betrieblichen Infoveranstaltungen teilgenommen und wurden noch belobigt, das sie sogar im Urlaub zu solchen Veranstaltungen kommen.

Hallo,

die Äußerungen des Chefs sind in dieser Undifferenziertheit nicht zutreffend.
Es kommt nicht zwingend darauf an, daß es sich um die „eigentliche Arbeit“ handelt. Der AN ist auch dann u. U. versichert, wenn er nach eigenen subjektiven Vorstellungen etwas tut, das dem Unternehmen nutzt bzw. das in einem engen Zusammenhang zum (bestehenden) Arbeitsverhältnis steht.
(so in der Tendenz zB ErfK, Rn 3 zu § 8 SGB VII)
So stehen zB schwerbehinderte Rentner, die eine befristete Erwerbsminderungsrente beziehen, unter dem Schutz der gesetzl. Unfallversicherung, wenn Sie den Betrieb aufsuchen, um von ihrem Wahlrecht zur SBV Gebrauch zu machen.
Im Zweifelsfall würde ich mich einfach mal bei der zuständigen BG erkundigen, ob hier nicht nur ein vorgeschobener Grund des AG vorliegt.