Teilnahme an einer öffentlichen Beachparty eines AN nach 22 h trotz AU möglich?

Liebe/-r Experte/-in,
ein Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig, ist eine Teilnahme an einer öffentlichen Beachparty an einem Samsatag abend nach 22 h erlaubt wenn er (auch für das betreffende Wochenende) eine Arbeitsunfähigeitsbecheinigung hat?
Der Arbeitgeber reagierte mit einer Abmahnung - darf er das? welche rechtliche Grundlage hat er dafür?
netten Dank für die Beantwortung

Hallo,
es kommt immer wieder vor, dass AG mit Unmut reagieren, wenn krank geschriebene Arbeitnehmer sichtbar in der Öffentlichkleit nicht leiden, sondern genüsslich leben.
Es muss alles vermieden werden, was die Gesundung verhindert oder gar verschlechtert. Es ist immer anzuraten, dass man sich mit dem Arzt kurz schließt und mit diesem abklärt, was der Gesundheit förderlich ist (i.d.Regel: spazieren gehen, sogar Schwimmbad, im Schatten liegen). Das kann sogar ein Ortswechsel sein.

Der Besuch einer öffentlichen Beachparty ist sicher in diesem Zusammenhang grenzwertig und dürfte nur zur Gesundung im Zusammenhang mit einer schweren Depression unschädlich sein. M.E. würde die Abmahnung von einem Arbeitsgericht „gehalten“.
Ingeborg

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