In NRW geht das nicht, Schüler, die nicht am Gottesdienst teilnehmen wollen, müsse beaufsichtigt etwas anderes tun, z.B. Ersatzunterricht oder Aufenthalt in einem anderen Raum im schlimmsten Fall im Vorraum der Kirche -_-
Ein Lehrer muss meines Wissens nach seinen Job tun, egal welche religiöse Ausrichtung er hat. Beten gehört dazu nicht, die Aufsicht über Schüler schon. Wenn die Klasse also zu 100% aus Katholiken besteht die zum Gottesdienst wollen, musst du als Klassenlehrer oder zuständiger Lehrer wohl mit.
Im Ernst, ohne Angabe de Bundeslandes kann man gar nichts
sagen.
Doch, kann man schon. Art. 136 Abs. 4 WRV: Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.http://bundesrecht.juris.de/wrv/BJNR013830919.html
Die Schulgesetze der Länder regeln die Einzelheiten dazu. Hilfreich wäre nicht nur die Angabe des Bundeslandes, sondern eine etwas genauere Schilderung der Geschehnisse.
dürfen konfessionslose Schüler resp. muslimische Schüler vor
Weihnachten zur Teilnahme an einem Gottesdienst in der Schule
verpflichtet werden?
Das wurde hier schon ausführlichst durchdekliniert. Im Archiv wird das zu finden sein.
Dürfen konfessionslose Lehrkräfte dienstlich dazu verpflichtet
werden, mit ihrer Klasse daran teilzunehmen?
Das kenne ich so: Wenn eine Lehrkraft damit ernstlich Schwierigkeiten zu haben behauptet, wird für eine Vertretung gesorgt (was bei der natürlich auch keine Begeisterung auslöst).
Ob es dafür eine Anweisung gibt oder nur der Hausbrauch ist, weiß ich nicht.
H.