Hallo, ich habe im August 2012 meinen Beisitz im Vorstand eines Vereins sowie mein Ehrenamt niedergelegt. Außerdem habe ich meine Mitgliedschaft zum 31.12.12 gekündigt. An der Jahreshauptversammlung, die, wie die Satzung es vorschreibt, im letzten Quartal des Jahres stattfinden soll inkl. Entlastung des Vorstandes und Vorlesen des Geschäftsberichtes, wollte ich noch teilnehmen. Diese Versammlung fand nicht statt. Es gab keine Begründung oder einen Termin, der verschoben wurde. Da im August mehrere Mitglieder aufhörten, denke ich, dass die 1. Vorsitzende unangenehme Fragen fürchtet und den Termin absichtlich verschleppt hat. Wie kann ich meine und die Teilnahme der anderen durchsetzen?
Vielen Dank.
Hallo,
je nach genauer Formulierung scheint hier ein klarer Satzungsverstoß vorzuliegen, wenn die vorgeschriebene Jahreshauptversammlung im letzten Quartal nicht durchgeführt wurde.
Ich würde beim Amtsgericht (Vereinsregister Beschwerde einreichen und mich dort auch beraten lassen, ob Deine Teilnahme an der irgendwann ja durchzuführenden Versammlung durchgesetzt werden kann.
Viele Erfolg!
Hallo un guten Abend !
Aus meiner Sicht nur mit einer Feststellungsklage per
Gericht. toi toi toi. mfg idefixer
Hallo, während deiner Mitgliedschaft wäre es sicher kein Problem gewese, dich im Verein einzusetzen. Durch deinen Austritt hast du selbst als „Nichtmitglied“ keine Möglichkeit mehr, etwas im Verein durchzusetzen.
Die Verbleibenden Vereinsmitglieder müssen halt mit denen ihnen satzungsmäßig zur Verfügung stehenden Mitteln eine Mitgliederversammlung einfordern.
Viele Grüße.
Hallo Nanny,
Deine Anfrage überrascht mich.
Seit vier Monaten nicht mehr in Amt und Würden, jetzt auch kein Mitglied mehr, dann die Frage wie die Teilnahme an der JHV durch zusetzen wäre!!!
Aber der Reihe nach.
Der Vorstand mit seiner Mannschaft wird triftige Gründe haben die JHV nicht zeitgemäß zu veranstalten.
(Egal wie, die Vorstandschaft wird immer einen triftigen Grund finden, wenn die Notwendigkeit besteht).
Ob die unangenehmen Fragen die Vorstandschaft zu dem Schritt bewogen haben ist eine Vermutung und Unterstellung . Hast Du den Vorstand jemals nach seinen Beweggründen befragt? Wenn nein, solltest du nicht mit Unterstellungen argumentieren.
Da du jetzt kein Vereinsmitglied mehr bist besteht auch kein Anrecht auf die Teilnahme an der JHV, ich verstehe auch nicht was dich das noch interressiert?
Du hast das Amt niedergelegt und die Mitgliedschaft gekündigt, jetzt bist raus, das hättest du vorher überlegen müßen. Mit deiner Kündigung hast du gezeigt wieviel dir an dem Verein liegt.
Noch eine persönliche Anmerkung, bitte gratuliere dem Vorstand zu diesem Schachzug die JHV ins neue Jahr zu verlegen, ich bin mir sicher das die Vorstanschaft die Ruhe braucht um den Verein für die Zukunft aus zu richten.
Viel Glück bei Deinen weiteren Aktionen,
Gruß, Schützenmeister
Hallo
Wenn der Verein eingetragen ist, setze Dich doch einfach mit dem Amtsggericht, hier Vereinsregister in Verbindung und schilder ihnen die Sachlage.Ansonsten ist nur der Rechtsweg möglich, aber dieser Aufwand?
sieglud
Guten Morgen,
Wenn die Satzung die Hauptversammlung des Vereins im letzten Quartal des jeweiligen Jahres vorschreibt, dann ist das m.E. ein klarer Satzunsverstoß, der zwar nicht mehr geheilt werden kann, aber auch nur juristisch zu klären ist.
Vorschlag: außerordentliche Jahreshauptversammlung
mfg
Hallo Nanny1,
diese Frage ist sehr speziell. Leider kann ich Dir nur empfehlen, einmal auf die Seite www.experto.de zu gehen. Hier bekommst Du bei Anmeldung kostenlose Expertentipps. Klicke auch auf „Alle Experto-Themen“ und dann auf Vereine. Vielleicht ist das hilfreich!
L.G. Charly-Heinz
rede mit dem zuständigen registergericht die helfen fs weiter.