Teilnahme von Beamten an Unterschriftenpetitionen

Hallo zusammen.

Meine Frage lautet:

Dürfen Beamte an Unterschriftenpetitionen teilnehmen oder gar eine eigene Petition, z.B. im Internet, ins Leben rufen?

Danke für eure Antworten!

Warum sollten sie das nicht dürfen? Ich halte das Recht, eine Petition einzureichen, für ein Grundrecht in einer Demokratie - wovon Beamte natürlich nicht ausgeschlossen sind. Ich lasse mich hier aber auch gerne eines Besseren belehren.

Hallo,

natürlich dürfen Beamte sich politisch betätigen…schau dich doch einmal bei den Politikern um,wie viele Beamte sind…:smile:

Hallo,

grundsätzlich ist das wohl so; letztlich dürfte es auf den Inhalt der Petition ankommen.
Wenn sich die Petition z.B. nicht mit der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung in Übereinstimmung befindet, ist das ein Problem, da der Beamte verpflichtet ist, sich zu deren Erhalt einzusetzen.
Sollte die Petition bspw. zum Inhalt haben, die Demokratie in Deutschland abzuschaffen und wieder eine Monarchie einzuführen, kann das problematisch sein, wenn das ganze ernst gemeint ist.

Gruß

Michael Artus

Guten Abend zusammen!

Danke für eure bisherigen Antworten.

Für mich stellt sich die Frage, ob Petitionen nicht auch Meinungsbekundungen darstellen wie sie etwa bei Streiks/ Demonstrationen offensichtlich werden - und die Teilnahme an diesen ist Beamten bekanntlich untersagt.

Mit Grundrechten braucht man so mancher Dienstaufsicht nicht zu kommen. Daher auch meine hieb- und stichfeste Absicherung.

Grüße von Susan

Hallo

Für mich stellt sich die Frage, ob Petitionen nicht auch
Meinungsbekundungen darstellen wie sie etwa bei Streiks/
Demonstrationen offensichtlich werden - und die Teilnahme an
diesen ist Beamten bekanntlich untersagt.

Wie kommst du denn auf das dünne Brett?

Du mischst zwei Dinge die nicht zusammen passen: Streik und Demonstration.

Streiken dürfen Beamte in der Tat nicht, das hat kürzlich das Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Aber natürlich dürfen Beamte demonstrieren, solange sie (das hat Michael Artus ja unten geschrieben) nicht mit der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung kollidieren.
Bemühe mal Google mit den entsprechenden Stichworten und dir werden sehr viele demonstrierende Beamte (nicht streikende!) begegnen.

Mit Grundrechten braucht man so mancher Dienstaufsicht nicht
zu kommen. Daher auch meine hieb- und stichfeste Absicherung.

Auch die Dienstaufsicht wird nichts gegen das Grundgesetz ausrichten können.

Auch Petitionsrecht ist für Beamte nicht eingeschränkt, lediglich für Soldaten ist das möglich: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_17a.html

Beamte dürfen natürlich jederzeit Petitionen einreichen, lediglich wenn es dienstliche Belange betrifft, muss vorher der Dienstweg ausgeschöpft werden.
Das ist v. a. hier sehr schön nachzulesen: http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/27654.html

Es ist also zu unterscheiden: reicht der Beamte die Petition in privaten oder dienstlichen Belangen ein.

Gruß
Wawi

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Noch gar nicht hingewiesen wurde auf § 53 BBG: "Der Beamte hat bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus seiner Stellung gegenüber der Gesamtheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten seines Amtes ergeben. " Sprich: Unterschrieben einer Petition, die kene extremistischen Hintergründe hat, ist kein Problem, weitergehende politische Aktivitäten, Kandidaturen, öffentliche Auftritte und so weiter könnten hingegen für Schwierigkeiten sorgen.