Guten Tag liebe User,
folgendes abstraktes Szenario beschäftigt mich:
Angenommen ein Teilnehmer hat sich telefonisch zu einem Seminar angemeldet und hat somit das erzwungene Lesen der AGB auf der Anmeldeseite des Anbieters im Internet umgangen.
Angenommen die Bestätigung der Teilnahme und die Informationen zum Seminar wären per Fax gewünscht, so könnte es doch passieren, dass hierbei die AGB vergessen wurden mitzusenden.
Würde dann so ein Teilneher einfach nicht zum gebuchten Seminar erscheinen, könnte man ihm nun trotzdem die Stornogebühren verrechnet werden?
Es sollte doch prinzipiell bekannt sein, dass ein unentschuldigtes Fernbleiben zu solchen Kosten führt, oder nnicht?
Vielen Dank für Ihre Anstrengungen diesen fiktiven Fall zu lösen!
In Deinem abstrakten Fall hat der Teilnehmer „das erzwungene Lesen der AGBs“ umgangen. So geschildert hat er diese wohl doch zur Kenntnis genommen und wollte das nur nicht bestätigen.
Auf die Bestätigung kommt es rein rechtlich gesehen nicht an. Man kann einen Kunden ja auch nicht zwingen die im Geschäft aushängenden AGB zu lesen. Eigentlich kommt es nur darauf an, daß der Kunde einen Hinweis bekommt und die Möglichkeit hat, die AGB vor dem Kaufvertrag zu lesen.
Hallo!
Würde dann so ein Teilneher einfach nicht zum gebuchten
Seminar erscheinen, könnte man ihm nun trotzdem die
Stornogebühren verrechnet werden?
Die Möglichkeit des Stornos - ggf. gegen eine Stornogebühr - ist ein Entgegenkommen des Seminaranbieters. Wenn der Teilnehmer sich darauf versteift, daß die AGB mit den Stornobedingungen kein Bestandteil des Vertrages war, dann kann er die Teilnahme auch nicht stornieren, muss mE also den vollen Preis bezahlen. Mit der Stornogebühr ist er da vermutlich besser dran. 
Gruß,
Max