Teilnehmerentgelt zusätzl zu Rundfunkgebühren?

Heute bekam ich von der Bayerischen Medien-Sericegesellschaft mbH eine Zahlungsaufforderung. Zusammengefasster ghInhalt des Schreibens: Angeblich ist jeder automatisch dazu verpflichtet, eine medienrechtliche Vereinbarung mit der Landeszentrale zu schließen (Art. 33 Abs. 3 BayMG). Jeder Inhaber eines Kabelanschlusses hat nach Art. 33 Abs.4 BayMG ein Teilnehmerentgelt zusätzlich zum Preis der Kabel Bayern (vormals Telekom AG) für die Bereitstellung eines Kabelanschlusses und zur Rundfunkgebühr der GEZ zu zahlen. Frage: Ist die Aufforderung rechtlich überhaupt zulässig oder handelt es sich nur um eine Abzockerei. Ich jedenfalls habe noch nie von dieser Gesellschaft gehört. Danke für entsprechende Aufklärung.

Hallo, Astrid
Diese Service Gesellschaft finanziert mit dieser Kohle Privatsender.
Zitat aus einer Pressemeldung:
„Der Hauptanteil des Teilnehmerentgelts wird zur Unterstützung lokaler und regionaler Rundfunkprogramme verwendet. Damit trägt das Teilnehmerentgelt in Bayern zu einer Programmvielfalt bei, die es in keinem anderen Bundesland gibt.
Fragen zum Teilnehmerentgelt beantwortet die Bayerische Medien-Servicegesellschaft in Nürnberg telefonisch unter 0911/94 642-100.“
Sie beruft sich dabei auf das „Bayrische Mediengesetz“
dessen Text Du hier findest: http://www.blm.de/publik/recht/pdfs/baymg2000.pdf
Sieht zwar wie bare Abzockerei aus, Da Du ja wohl eh Rundfunkgebühr bezahlst, aber ich würde vorsichtshalber mal die Verbraucherzentrale kontaktieren.
Es sind zwar nur 2 Euro pro Monat aber das ist schließlich auch Geld.
Grüße
Eckard.

Hallo Astrid,

Eckard hat Recht, damit werden die lokalen Fernsehsender finanziert und das muss man zahlen.

Gottseidank bekommst Du das zurückerstattet, wenn auf diesen Sendern nur Müll und Werbung läuft. (Kleiner Scherz) :smile:

Zahls, geht nicht anders. Du holst damit wenigstens einige arbeitslose Freigeister von der Strasse.

CU
Ralf

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Hallo Astrid, hallo Ralf,

ich verfolge diese Diskussion hier. Ich kann in keiner Literatur feststellen, dass ausser den Gebühren der GEZ und Kabel Bayern für den Empfang von Sendern der Teinehmer weitere Gebühren zahlen muss.

Ich würde hier wirklich dringend empfehlen, diesen Vorgang nicht zu zahlen und Dich zuerst bei einer Verbraucherzentrale zu informieren.

Eckard hat Recht, damit werden die lokalen Fernsehsender
finanziert und das muss man zahlen.

Soll das nur für Bayern gelten und auf Grund welcher Rechtsgrundlage ? Wer in das Kabelnetz einspeist erhält seine Gebühren über das Kabel-Unternehmen. Hier besteht kein besonderer Rechtsanspruch.

Gottseidank bekommst Du das zurückerstattet, wenn auf diesen
Sendern nur Müll und Werbung läuft. (Kleiner Scherz) :smile:

Zahls, geht nicht anders. Du holst damit wenigstens einige
arbeitslose Freigeister von der Strasse.

Gruss Günter

Heute bekam ich von der Bayerischen Medien-Sericegesellschaft
mbH eine Zahlungsaufforderung. Zusammengefasster ghInhalt des
Schreibens: Angeblich ist jeder automatisch dazu verpflichtet,
eine medienrechtliche Vereinbarung mit der Landeszentrale zu
schließen (Art. 33 Abs. 3 BayMG). Jeder Inhaber eines
Kabelanschlusses hat nach Art. 33 Abs.4 BayMG ein
Teilnehmerentgelt zusätzlich zum Preis der Kabel Bayern
(vormals Telekom AG) für die Bereitstellung eines
Kabelanschlusses und zur Rundfunkgebühr der GEZ zu zahlen.
Frage: Ist die Aufforderung rechtlich überhaupt zulässig oder
handelt es sich nur um eine Abzockerei. Ich jedenfalls habe
noch nie von dieser Gesellschaft gehört. Danke für
entsprechende Aufklärung.

ich verfolge diese Diskussion hier. Ich kann in keiner
Literatur feststellen, dass ausser den Gebühren der GEZ und
Kabel Bayern für den Empfang von Sendern der Teinehmer weitere
Gebühren zahlen muss.

Hallo, Günter,

Es handelt sich um das „Gesetz über die Entwicklung, Förderung und Veranstaltung privater Rundfunkangebote und anderer Mediendienste in Bayern (Bayrisches Mediengesetz - BayMG)“ vom 26.1.1999.
das unter der von mir angegebenen URL http://www.blm.de/publik/recht/pdfs/baymg2000.pdf nachgelesen werden kann.

Ich würde hier wirklich dringend empfehlen, diesen Vorgang
nicht zu zahlen und Dich zuerst bei einer Verbraucherzentrale
zu informieren.

Das war auch meine Empfehlung, allerdings steht in Artikel 33 des og. Gesetzes die Regelung über die zu zahlenden Teilnehmerentgelte usw. Ich empfehle dies nachzulesen.

Keinesfalls ist zu raten, das Schreiben zu ignorieren.

Gruß
Eckard.

Hallo Eckard,

Es handelt sich um das „Gesetz über die Entwicklung, Förderung
und Veranstaltung privater Rundfunkangebote und anderer
Mediendienste in Bayern (Bayrisches Mediengesetz - BayMG)“ vom
26.1.1999.
das unter der von mir angegebenen URL
http://www.blm.de/publik/recht/pdfs/baymg2000.pdf nachgelesen
werden kann.

Ich würde hier wirklich dringend empfehlen, diesen Vorgang
nicht zu zahlen und Dich zuerst bei einer Verbraucherzentrale
zu informieren.

Das war auch meine Empfehlung, allerdings steht in Artikel 33
des og. Gesetzes die Regelung über die zu zahlenden
Teilnehmerentgelte usw. Ich empfehle dies nachzulesen.

Keinesfalls ist zu raten, das Schreiben zu ignorieren.

Danke für den Hinweis zum Text. Ich sehe hier keinen Rechtsanspruch auf eine Zahlung, wenn jemand einerseits an die GEZ und andererseits an einen Kabel-Anbieter zahlt. Hier sind die Gebühren bezahlt und einen Finanzierung privater Unternehmer durch Gebühren ist nach der höchsten Rechtsprechung nicht zulässig. Sie haben sich durch Werbung zu finanzieren.

Gruss Günter