Zur Zeit arbeite ich an einem Referat zum Thema „Anstalten des öffentlichen Rechts“. Es wird unterschieden zwischen voll rechtsfähigen, nicht rechtsfähigen und teilrechtsfähigen. Zu den teilrechtsfähigen zählt beispielsweise der Deutsche Wetterdienst. Meine Frage jetzt: Was genau bedeutet denn teilrechtsfähig? Anscheinend gibt es diese Anstaltsform nicht allzu oft, denn die Informationen im Internet sind doch sehr begrenzt.
Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte…
Mit Anstalt des öffentlichen Rechts wird eine öffentlich-rechtliche Verwaltungseinrichtung bezeichnet, die über Sach- und Personalmittel verfügt und der bestimmte Aufgaben übertragen worden sind. Die Anstalten sind im Gegensatz zu Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht mitgliedschaftlich organisiert.
Die Anstalten werden durch einen Anstaltsträger (sog. Anstaltsherr) eingerichtet und erbringen gegenüber ihren Benutzern (z.B. Bürgern) bestimmte Leistungen (z.B. Zugang zu Büchern), deren Nutzung in der Benutzungsordnung geregelt ist. Die Benutzungsordnung wird von der Anstalt aufgrund ihrer Anstaltsgewalt erlassen.
Soweit es sich um eine voll rechtsfähige Anstalt handelt, ist sie eine selbständige juristische Person und gehört zur mittelbaren Staatsverwaltung.
Die teilrechtsfähigen Anstalten sind in die Staatsverwaltung eingegliedert und nur gegenüber Dritten vermögensrechtlich selbständig.
Die nicht rechtsfähigen Anstalten (wie z.B. Schulen) sind nur organisatorisch aber nicht rechtlich selbständige Einheiten. Sie treten auch im Außenverhältnis nicht selbständig, sondern als Funktionseinheit ihres Anstaltsträgers auf. Z.B. kommunale Ver- oder Entsorgungseinrichtungen.
gefunden unter
http://www.lexexakt.de/glossar/anstaltdesoeffentlich…
gruß tom, beamter