Darf jemand noch voll arbeiten der eine teilrente bekommt und trotzdem voll arbeiten geht… und dabei seine beschädigte Stelle (wofür er Teilrente bekommt)stark belastet???
Darf jemand noch voll arbeiten der eine teilrente bekommt und
trotzdem voll arbeiten geht… und dabei seine beschädigte
Stelle (wofür er Teilrente bekommt)stark belastet???
Was ist mit TEilrente gemeint?
Handelt es sich um eine Erwerbsminderungsrente die über eine Berufsgenossenschaft läuft.
Falls ja, darf man zu dieser Rente einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen.
Ob es Einschränkungen gibt, wenn die verletzte Stelle stark belastet wird, kann ich nicht sagen.
Wenn es sich um eine teilweise Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung handelt muss die Beschäftigung der RV mitgeteilt werden. Es findet eine Einkommensanrechnung statt. Dies kann dazu führen, dass die Rente nicht oder nicht in voler Höhe ausgezahlt wird.
m.
Das ist richtig, drum war ja auch meine Frage ob es sich um eine Erwerbsminderungsrentenanspruch an eine BG handelt.
Dort spielt der Vollverdienst keine Rolle.
Gruß
Tina
Zu Pauschal !
Wenn es sich um eine teilweise Erwerbsminderungsrente aus der
gesetzlichen Rentenversicherung handelt muss die Beschäftigung
der RV mitgeteilt werden. Es findet eine Einkommensanrechnung
statt.
Das ist in dieser Pauschalität falsch. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente gibt es eine (relativ hohe) Hinzuverdienstgrenze, innerhalb derer gar nix angerechnet wird.
Der Beschäftigungsumfang muß im Rahmen der Teilerwerbsminderung liegen (unter 6 Std./Tag)
&Tschüß
Wolfgang