Teilrente+Krankengeld = Auflösungsvertrag?

Ich bekomme Krankengeld (8Woche Krank),bin aber auch EU Teilrentner,nur die wird nicht ausbezahlt wegen zu hohem Bruttogehalt.Nun drängelt mein Arbeitgeber ich solle einen Auflösungsvertrag machen,da ich ja nicht mehr arbeitsfähig sei.Anfangs hielt ich das für eine gute Idee,aber mittlerweile denke ich warum? ich habe doch recht auf 78 Wochen KG zahlung auch wenn ich Teil EU bin.Der ruft auch beim Integrationsamt und der DRV an und sagt denen das ich garnicht mehr Arbeiten kann.
Was soll ich nur tun?Der wird mir nun nur das halbe Urlaubsgeld mit Resturlaub ausbezahlen obwohl ich weiterhin als Krank laufe? Das geht doch nicht oder?
Ich habe bisher nichts unterschrieben.Danke Katja!
Danke…Katja

Hallo Katja,

wenn Du EU-Rente bekommst bist zu nicht erwerbsfähig und eigentlich kann Dein AG verlangen daß nun Nägeln mit Köpfen gemacht werden.
Aber da Du ja eine Teilrente bekommst heißt das das Du 4- 6 Stunden( waren es glaub ich) täglich arbeiten kannst. Sieh dazu bitte auf Deinem Rentenbescheid nach.

Das ist eine Sonderposition. Wenn Du aber Krankengeld erhältst dann stimmt es das der Rententräger die Rente je nach Höhe des Krankengeldes kürzen darf. Das steht auch auf dem Rentenebscheid unter Hinzuverdienstgrenzen.
Da steht bei welcher Geldsumme die Rente um wieviel gekürzt wird. Du kannst nicht beide Leistungen gleichzeigtig beziehen.

Der Auflösungsvertrag mit dem AG ist dann sinnvoll, wenn Du nicht mehr arbeitsfähig bist, dann muß Deine Teilrente auf eine volle EU-Rente beantragt werden.

Das Krankengeld bekommst Du nur 76 - 78 Wochen danach ist Schluß für 3 Jahre wegen der gleichen Erkrankung.

Wenn Du danach nicht wieder arbeiten kannst, mußt Du auf volle EU Rente gehen.

Der AG kann Dich wegen Krankheit nicht kündigen.

Deine Arbeitsfähigkeit entscheiden allein die Ärzte und Gutachter, sonst niemand, Dein AG auch nicht.

Ich würde an Deiner Stelle einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, dann hast du die richtige Beratung bezüglich Krankenkasse, Rententräger und AG.

Sollte keine Rechtschutzversicherung bestehen und das Krankengeld zu nieder sein um einen Anwalt zu zahlen, kanst Du beim zuständigen Amtsgericht eine Rechtsbeihilfe beantragen. D.h. da werden die Anwaltskosten übernommen.

Gruß Natascha

Hallo Katja,

zuerst einmal, Ruhe bewahren !
Dein Arbeitgeber entscheidet nicht über Deine Arbeitsunfähigkeit, das kann nur ein Arzt.
Bei Deiner Frage, bleibt für mich unklar, welche Strategie Du verfolgst, bzw. welches Ziel Du erreichen möchtest. Willst Du an Deinen seitherigen Arbeitsplatz zurückkehren, oder möchtest Du in dieser Firma einen anderen Arbeitsplatz oder strebst Du die volle EU-Rente an ? Wie steht Dein Arzt zu Deiner Erkrankung, würde er Dich weiterhin längere Zeit krank schreiben ? Bist Du schwerbehindert, wenn ja zu wieviel Prozent ?

Freue mich wieder von Dir zu lesen,
Gruss Chris

Hallo Katja,
kein Arbeitgeber kann einen zwingen einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
Es ist auch nicht gesund so etwas zu machen, da das Arbeitsamt dann sehr oft Schwierigkeiten macht.
Ja es stet Dir 78 Wochen Krankengeld zu, und das ist Gesetzlich, daran kann auch keiner was ändern.
Er kann und darf auch nichts streichen was Urlaubsgeld, oder Urlaubstage angeht.
Egal wem der Arbeitgeber anruft, bleib cool, denn nur die Krankenkasse entscheidet ob Krankengeld bezahlt wird, oder ob jemand zu Krank ist zu arbeiten.
Ich habe es selber gerade hinter mir, nach 4 Jahren bin ich jetzt Vollrentner.
Also bitte nichts Unterschreiben, ganz wichtig…
Der Arbeitgeber kann versuchen Dich zu kündigen, aber das ist bestimmt nicht einfach, ich gehe davon aus das ein Schwerbehindertenaussweiß vorliegt.
Das heißt er muß dann auch noch eine Abfindung zahlen.
Es ist sehr komplex diese Sache…
aber bitte nichts Unterschreiben…
Sollte er irgend etwas streichen, ist das meistens eine Sache für das Arbeitsgericht.
Ich hoffe ich konnte helfen, falls noch Fragen sind melde Dich einfach.
Liebe Grüße und alles gute
glaub nicht alles

Tut mir leid, ich bin kein Experte.

Hallo Katja

entschuldige das mein Antwort ein paar Tage gedauert hat…
Also erstmal ich würde mich nicht drauf einlassen,das wäre die einfachste Lösung für ihn das ist klar, ich weiß ja nicht wieviel Stunden du gearbeitet hast aber so kann er dann eben nur jemand „befristet"einstellen;
Ich hatte die Situation 2002 genauso wie du und ich hab mich erst auf die Auflösung eingelassen als ich wusste das ich voll EU bekomme;Mein Tip wäre ruf beim VDK an,die helfen dir weiter in solchen Fragen,wie man sich am besten verhält oder bei der unabhängigen Patientenberatung
http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/unser-b…
Das kostet nix und ich hab damit gute Erfahrungen gemacht!“
ich hoff ich konnte dir ein wenig weiterhelfen und wenns noch weitere Fragen gibt dann melde dich gern bei mir!
Ich drück dir die Daumen!
viele Grüße
Erika