Teilrente und Arbeitszeit

Liebe/-r Experte/-in,

ich berate chronisch nierenkranke Menschen. Diese sind aufrgund der chronischen Erkrankung schwerbehindert. Nun geht es um Folgendes. 2 Patienten erhalten eine Teilrente und gehen 5.59 Stunden arbeiten. Gibt es eine Möglichkeit offiziell diese Zeiten für ein bestimmtes Kontingent (ähnlich wie beim Hinzuverdienst) zu überschreiten? Die beiden wollen an Seminaren teilnehmen und sich weiterbilden. Die Seminare werden nicht in Teilzeit angeboten, sind aber sehr wichtig für das weitere Berufsleben. Wenn nun die Rentenversicherung nachfragt und der Arbeitgeber korrekt antwortet, bangen beide um ihre Rente. Berechtigt?

Ich würde mich über Hinweise sehr freuen.

Herzliche Grüße
Nicole Scherhag

Sehr geehrte Frau Scherhag,
Ich bin leider kein Fachmann in dieser Frage und kann die Frage nicht beantworten. Als ehemaliger Gutachter kann ich lediglich zu medizinischen Fragen Stellung nehmen.
VG R.

Sorry, nicht mein Fachgebiet!

Hallo Nicole,

werden sie für die Teilnahme an diese Seminare bezahlt? Bekommen die beiden Lohn
oder Ähnliches dafür? Wenn nicht, dann müsste nirgends angegeben werden, dass die
beiden über die 5,59 Stunden „arbeiten“, denn die restliche Zeit könnte man als
Freizeit ansehen oder als Zeitaufwand, der z.B. von zu Hause aus für die Ausbildung
aufgebracht wird und geht somit niemanden etwas an.
Wenn sie doch im Sinne von Arbeitslohn von der seminarleitenden Stelle bezahlt
werden oder die Ortsanwesenheits- bzw. Arbeitszeit die zulässige Stundenzahl
überschreitet, dann wäre die vorübergehende Kürzung der Rente für die Dauer der
Seminare leider berechtigt!
Wende Dich im Zweifel lieber an einen Experten für Rentenversicherung, da meiner
Meinung nach die Antwort auf diesen Sachverhalt eher dort zu finden ist.

MfG

vita

Wenn nun die Rentenversicherung nachfragt und der Arbeitgeber korrekt antwortet, bangen beide um ihre Rente. Berechtigt?

Ich würde den Sachverhalt der Rentenkasse schildern und mir eine Stellungnahme holen. Rentenkürzungen sind im Prinzip ja ok, wenn dem ein entsprechender hinzuverdient gegenüber steht.

Hallo Frau Scherhag,
im Ihre Fragen/Problematik näher beantworten zu können, benötige ich noch einige Auskünfte: Was verstehen Sie unter Teilrente? Meinen Sie Erwerbsminderungsrente (und zu wieviel Prozent)? Haben die Betroffenen einen anerkannten Schwerbehinderten-Status (Ausweis)und wieviel Prozent sind anerkannt? Haben die Betroffenen auf dem SchwB-Ausweis sogenannte Merkmale eingetragen, wie z.B. „G“, „aG“, „B“, „RF“ oder ähnliches.
Nach Ihrer Rückantwort komme ich gerne auf Ihre Fragestellung zurück.
Liebe Grüße
siebengebirgler

Sehr geehrte Frau Scherhag,

ich bedaure, zu Rentenangelegenheiten keine Auskunft geben zu können, da ich mich in diesem Fachgebiet nicht auskenne. Die Frage kann allgemein an jedes Servicezentrum der Deutschen Rentenverischerung (DRV) gestellt werden. Adressen dazu gibt es im Internet.

Gruß

Herbert Brüßeler

Sehr geehrte Frau Scherhag,

Danke für Ihre Mail. Da ich mich zur Zeit in Urlaub befinde, kann ich leider Ihre Frage nicht mit Gewissheit beantworten. Da müßte ich auch erst wieder bei der mich betreuenden Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund nachfragen. Das ist auch eine Exotenfrage.

Wenn Sie mir aber nach dem 22.3.2010 nochmal diese Frage an die Mailadresse „[email protected]“ stellen, will ich das gerne machen und Ihnen anschließend wieder Bescheid geben.

Allerdings lautet mein genereller Rat ganz anders. Die jeweiligen Versicherten sollten unter Angabe ihrer Versicherungsnummer an ihren jeweiligen Rentenversicherungsträger schreiben und diese Frage konkret stellen. Ich empfehle die Frage präzise zu stellen unter Beifügung des Seminarprogrammes.

Der Vorteil läge darin, daß Sie dann eine verbindliche schriftliche Auskunft vorliegen hätten, mit der Sie dann auch was anfangen können. Auch wenn ich vorher im Selbstverwaltungsbüro nachfrage, sind meine Auskünfte nie so sicher, wie wenn Sie unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer selber schreiben. Kann ich mich da verständlich machen ?

Zum Schluß will ich gerne meine persönliche Meinung nicht verheimlichen, daß ich bei solchen Schulungen kein Problem sehe, weil das ja den Verdienst nicht erhöht, aber ich weise explizit darauf hin, daß das meine unmaßgebliche private Meinung ist. Sicher können Sie nur sein, wenn Sie meinen Rat so wie ich ihn geschrieben habe realisieren.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Maurer
Ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
http://www.fen-net.de/~ea1448

Hallo Frau Schernag,
die Frage betrifft primär das Renten-, Arbeits- und Tarivrecht.
Dafür kann ich keine Aussage abgeben.

Hallo Frau Scherhag,

Vermutlich geht es hier darum, daß bei beiden das Leistungsvermögen auf 3-6stündig eingeschätzt wurde, bei dem beide mit vorhandenem Teilzeitarbeitsplatz eine teilweise EM- Rente bekommen.
Wird jetzt die Arbeitszeit auf über 6 Stunden am Tag erhöht, so könnte bei einer Überprüfung der Rentenversicherungsträger daraus schließen, daß auch das Leistungsvermögen inzwischen auf über 6-stündig angestiegen ist, was bedeutet, daß die Rente dann wegfallen würde, falls der ärztliche Dienst nicht entscheidet, daß hier auf Kosten der Restgesundheit geabeitet wird.

bei der täglichen Arbeitszeit gibt es, je nach Tätigkeit Schwankungen oder Unregelmäßigkeiten.
Es kommt auf die regelmäßige Arbeitszeit an, und dabei insbesondere auf die vertraglich vereinbarte tägliche Arbeitszeit.
Da die Seminare ja in der Regel zeitlich begrenzt sind und die bisherigen vertragliche Regelung von 5,59 Std tägl. bleiben wird, sehe ich hier kein Problem, daß während dem Seminar die tägl. Arbeitszeit kurzfristig überschritten wird. Der Arbeitgeber könnte getrost wahrheitsgemäße Angaben machen, solange er auf die Vertragliche Vereinbarung verweist ( welche normal auch eingehalten wird), kann dies m.E. nicht zu einer Entscheidung führen, daß das Leistungsvermögen dadurch erhöht ist und die Rente wegfallen würde.
die beiden können m. E. ruhigen Gewissens auf das Ganztagsseminar gehen.
Gruß
Marot

Ich würde direkt bei der Rentenversicheurng anfragen.
Gruß
Dennis

Hallo,

zuerst einmal bitte ich um Entschuldigung für die späte
Antwort, aber ich konnte leider krankheitsbedingt nicht
früher antworten.
Nun zur Antwort:
Für den Rentenanspruch kommt es auf das bei
Rentenbewilligung festgestellte Leistungsvermögen an.
Arbeitet der Rentner tatsächlich 6 Std. oder mehr, ist
dies für den Rentenanspruch unschädlich.
Dies hat jedoch, unter Umständen, Auswirkungen auf die
Rentenhöhe falls durch ein höheres Einkommen die
entsprechende Hinzuverdienstgrenze überschritten wird.
Weiterhin ist zu Bedenken, wenn die Arbeitszeit
regelmäßig über 6 Std. liegt kann der
Rentenversicherungsträger eine Überprüfung einleiten
und evtl. das Leistungsvermögen neu feststellen.

Herzliche Grüße
Harry61

Grundsätzlich ist dieses möglich. Diese Seminare stellen ja keine dauerhafte Tätigkeit dar und sind sicher auch nicht ganz so belastend wie der übliche Arbeitsalltag.
Eine Anfrage/Information beim zuständigen Sachbearbeiter der DRV wäre auch eine M;öglichkeit.