Teilschuld Auffahrunfall

Hallo Experts,

Wenn ein Autofahrer auf einem Parkplatz rückwärts fahren würde, weil er z.B. eine Aufahrt verpasst hat, und jemandem rückwärts Auffährt, weil er ihn nicht gesehen hat, kann dann eine Teilschuld des anderen bestimmt werden?

Das hintere Auto würde beim linksabbiegen alledings über eine Sperrfläche fahren, und war somit im toten Winkel und nicht im Rückspiegel gesehen.

Hallo !

Sehe ich nicht so.

denn egal wo der stand,man musste ihn sehen,sei es im Spiegel(2 bis 3 Stück hats da zur Auswahl) oder mit Kopfdrehen nach hinten,was gefordert und nötig wäre.
Das er eine Sperrfläche überfahren hatte,ist hier ohne Belang.

Es hätte dort ja auch ein Fußgänger (Kind) stehen können,das hätte man dann auch nicht gesehen und umgefahren ?

Bei Rückwärtsfahrt gilt erhöhte Sorgfalt,eben weil man nicht alles einsehen kann.

MfG
duck313

Also Auto A fährt vom Parkplatz raus, biegt links ab (Sperrfläche hinter dem letzten Parkplatz, damit man nicht so nah ans evt. Parkende Auto kommt) fährt weiter, sieht die Ausfahrt der Tiefgarage zu spät, bremst, legt den Rückwärtsgang ein, fährt Rückwärts, auf ein sich dahinter befindenden Auto B auf. Auto B hat allerdingt die Sperrfläche überfahren, weil sich kein Auto auf dem letzten Parkplatz befand(um wahrscheinlich den linksabbiegevorgang Abzukürzen. Sofort angehalten mit Warnblinklicht.
Auto B steht nach dem Unfall noch auf der Sperrfläche. Fotos sind vorhanden. Polizei wird nicht gerufen.

Wer hat schuld?

Also Auto A fährt vom Parkplatz raus, biegt links ab
(Sperrfläche hinter dem letzten Parkplatz, damit man nicht so
nah ans evt. Parkende Auto kommt) fährt weiter, sieht die
Ausfahrt der Tiefgarage zu spät, bremst, legt den
Rückwärtsgang ein, fährt Rückwärts, auf ein sich dahinter
befindenden Auto B auf.

  1. Auto B hat allerdingt die Sperrfläche
    überfahren
    , weil sich kein Auto auf dem letzten Parkplatz
    befand(um wahrscheinlich den linksabbiegevorgang Abzukürzen.
    Sofort angehalten mit Warnblinklicht.
  2. Auto B steht nach dem Unfall noch auf der Sperrfläche. Fotos
    sind vorhanden. Polizei wird nicht gerufen.

Was jetzt ? siehe 1. + 2.

die Beschreibung ist irreführend,
ohne Bild keine Aussage möglich.

Wer hat schuld?

A.

Wer rückwärts fährt, der hat eine besondere Sorgfaltspflicht.
Die Sperrfläche soll ja nicht den A schützen, sondern soll einen Abstand zu parkenden Autos schaffen bzw. dafür sorgen, dass dort nicht geparkt wird.

Dass B eine Sperrfläche überfährt macht ihn nicht volgelfrei.