Hallo Experts,
Wenn ein Autofahrer auf einem Parkplatz rückwärts fahren würde, weil er z.B. eine Aufahrt verpasst hat, und jemandem rückwärts Auffährt, weil er ihn nicht gesehen hat, kann dann eine Teilschuld des anderen bestimmt werden?
Das hintere Auto würde beim linksabbiegen alledings über eine Sperrfläche fahren, und war somit im toten Winkel und nicht im Rückspiegel gesehen.