wenn auf einem Taxistand Platz an einer Hauswand geparkt wird und an der Hauswand ein vorgesehene Werbeschild nicht mit der bestellten Hebebühne angebracht werden kann, weil das Auto und weitere zwei Autos es verhindern, darf die Firma die entstandenen Mehrkosten für eine größere Hebebühne den Falschparkern in Rechnungstellen?
soweit ich dich verstanden habe, herrscht dort Parkverbot/Halteverbot, außer für Taxis. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, den Taxibetrieb reibungslos zu gewährleisten und nicht etwa, das Anbringen von Werbeträgern zu erleichtern.
Aus dieser Erwägung käme ich zu dem Ergebnis, dass die „Falschparker“ sich nicht an den Mehrkosten beteiligen müssen.
wenn auf einem Taxistand Platz an einer Hauswand geparkt wird
und an der Hauswand ein vorgesehene Werbeschild nicht mit der
bestellten Hebebühne angebracht werden kann, weil das Auto und
weitere zwei Autos es verhindern, darf die Firma die
entstandenen Mehrkosten für eine größere Hebebühne den
Falschparkern in Rechnungstellen?
Auch hallo,
grundsätzlich ist das denkbar, zumal unmittelbar „an der Hauswand“ ja vermutlich gar nicht geparkt/gehalten werden darf.