Hallo liebe Experten,
ich hoffe ihr könnt mir erste Einschätzung zu folgender Situation geben.
Ich bin heute rückwärtsrollend (grünes „Fahrzeug“, sorry hoffe die Skizze ist ausreichend, bin nicht so der Künstler ) aus unserem Parkplatz leich (nur eine kleine Beule und 1-2 Kratzer) rückwärts gegen ein Fahrzeug (rot) von einem anderen Mieter im Haus gestoßen.
Skizze (in der Hoffnung man darf verlinken):
http://imageshack.us/photo/my-images/9/privatweg.jpg/
Da der Zufahrtsweg sehr eng ist, herrscht ein beidseitiges Halteverbot bis auf die ausgewiesenen Parkplätze. Außerdem handelt es sich um einen Privatweg (weis nich ob das wichtig ist).
Außerdem wurde der Fahrzeughalter mehrfach mündlich ermahnt, dort nicht zu parken (hat er auch, als ich ihn darüber informiert hatte, schlief er was man an seinem Gesicht klar erkennen konnte als er die Tür öffnete).
Nun meine Frage: In wie weit kann dem anderen Fahrzeughalter eine Teilschuld und somit ein Teil der entstandenen Kosten übertragen werden und gilt dies nur für sein eigenes oder auch mein eigenes Fahrzeug?
MFG