Teilschuld bei Halteverbot?

Hallo liebe Experten,

ich hoffe ihr könnt mir erste Einschätzung zu folgender Situation geben.

Ich bin heute rückwärtsrollend (grünes „Fahrzeug“, sorry hoffe die Skizze ist ausreichend, bin nicht so der Künstler :stuck_out_tongue:) aus unserem Parkplatz leich (nur eine kleine Beule und 1-2 Kratzer) rückwärts gegen ein Fahrzeug (rot) von einem anderen Mieter im Haus gestoßen.

Skizze (in der Hoffnung man darf verlinken):
http://imageshack.us/photo/my-images/9/privatweg.jpg/

Da der Zufahrtsweg sehr eng ist, herrscht ein beidseitiges Halteverbot bis auf die ausgewiesenen Parkplätze. Außerdem handelt es sich um einen Privatweg (weis nich ob das wichtig ist).

Außerdem wurde der Fahrzeughalter mehrfach mündlich ermahnt, dort nicht zu parken (hat er auch, als ich ihn darüber informiert hatte, schlief er was man an seinem Gesicht klar erkennen konnte als er die Tür öffnete).

Nun meine Frage: In wie weit kann dem anderen Fahrzeughalter eine Teilschuld und somit ein Teil der entstandenen Kosten übertragen werden und gilt dies nur für sein eigenes oder auch mein eigenes Fahrzeug?

MFG

Sorry, nicht ganz mein Gebiet. Aber ich denke eine Teilschuld gibt es schon. Die Handlung des Anderen ist ja auch ursächlich. Hätte er sich gesetzteskonform verhalten, wäre es n icht zum Unfall gekommen.

in diesem Sinne viel Glück

Hallo,

Privatweg und amtliches Verkehrszeichen passt eigentlich nicht zusammen. Wer hat das Haltverbotszeichen aufstellen lassen (Gemeinde)?

Gruß

M. Stephan

Erst mal danke für die schnelle Antwort.
Es handelt sich um einen Privatweg der einem Bauern um die Ecke gehört und dessen Zufahrtsweg ständig durch parkende Autos blockiert wurde (also genau dieser Privatweg), wodurch er nicht mit seinen Maschienen und Fahrzeugen auf seine dahinter befindlichen Felder gelangen konnte. Durch eine Abprache wurde dieses Verkehrsschild als Kombination aufgestellt.

LG

Danke für die schnelle Antwort ;=)
Dir trotzdem einen schönen Sonntag Abend noch!

Hallo,
meine Frage war: Gibt es eine amtliche Anordnung (von der Verkehrsbehörde) dieses Zeichen (absolutes oder eingeschränktes) Haltverbot aufzustellen?

Gruß

M. Stephan

Hallo!
Ich bin in solchen Fragen kein Experte, aber aus der Zeichnung und dem dort herschenden Halteverbot hat meiner Meinung nach das rote Fahrzeug seinen Schaden selber zu zahlen und trägt zu dem an grünen Fahrzeug entstandenen Fahrzeug eine Teilschuld. Ganz alleine aus dem Grund, weil er das Halteverbot mißachtet hat und mit seinem Fahrzeug das Ausparken erschwert hat.
Würde an deiner Stelle mal mit der Skizze das nächste Polizeirevier ansteuern und nachfragen. Hab ich auch schon gemacht. Die Beamten sagen dir auch, was du als Nächsten tun solltest.
Hoffe, ich konnte helfen.
Gruß
Kerstin

Hallo,

das kann ich dir leider jetzt spontan zum Sonntag Abend nicht beantworten, ob es da eine amtliche Anordnung gibt.
Aber morgen wäre da eine Nachfrage durchaus möglich.
Wenn es keine amtliche Anordnung gibt, ist es also durchaus möglich das ich dem anderen Fahrzeughalter somit keine Teilschuld geben kann? Habe ich deine Frage weiterdenkend richtig interpretiert oder gibt es da noch genauere Regelungen?

Erwähnen kann ich nur noch, das im Mietvertrag eine klare Regelung herrscht, das jeder Mieter bzw Besitzer der anliegenden Häuser (so wie wir) ein Nutzungsrecht erhällt, aber auch klar festgelegt ist das auf dem Privatweg an sich absolutes Park und Halteverbot herrscht.
Wobei das glaube weniger mit Verkehrsrecht zu tun hat, sondern maximal ein Abmahnungs-bzw Kündigungsgrund der Wohnung ist.

Hallo,

ich bin kein Versicherungs- und schon gar kein Mietrechtsexperte. Eine Teilschuld dürfte den widerrechtlichen Parker jedoch treffen. Ob da ein nennenswerter Betrag rauskommt, bezweifle ich allerdings. Wenn die Forderung mittels Rechtsanwalt, wovon ich nach Ihren Schilderungen ausgehe, eingeklagt werden muss, kommt „die Brühe teurer wie der Fisch“.
Aber Sie sollten sich auch andere Meinungen einholen.

Gruß

M. Stephan

Hallo Morgarth,
leider kann ich Ihnen keine positive Antwort zukommen lassen. Das der Unfallbeteiligte ordnungswidrig parkte, ist kein Grund gegen ihn zu fahren.
Versicherungstechnisch spielt das auch keine Rolle. Rein verkehrsrechtlich hätte die Polizei eine Ordnungswidrigkeitsanzeige, wegen ordnungswidrigen Parkens, fertigen können.
Fazit: Sie müssen Ihre und seine Kosten tragen.
MfG

Hallo morgarth
danke für Deine Anfrage.

Leider bin ich hier überfordert.

Ich würde Dir vorschlagen, diese Frage in dem Forum www.123recht.net/forum unter Verkehrsrecht / Button rechts oben zu stellen. Vorher bitte anmelden. Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Du es rechtsgenau wissen willst, mit einem minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter:
www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.

Da dieses Thema sehr komplex ist, würde ich einen RA für Verkehrsrecht den Vorzug geben. Auch wenn es etwas mehr kostet. Suche unter Gooogle nach Fachanwalt oder Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Viel Glück

kraroma

Hi,

meiner Meinung nach bist Du der alleinige Unfallverursacher- es gibt da einen Spruch, dass ein geparktes Fahrzeug grundsätzlich keinen Unfall verursachen kann :smile:.
Du bist beim Ausparken gegen den geparkten Pkw gefahren. Also bist du ihm bewusst „gefährlich nahe gekommen“. In so einem Fall lässt man sich entweder von einer anderen Person beim Rausfahren helfen oder ruft die Polizei, damit die den Halter ausfindig machen, der das Fahrzeug dann wegfährt, oder den Pkw schleppen oder dich aus der Parklücke rauslotsen etc.- wenn mans eilig hat, ruf man sich ggf. ein Taxi und klagt die Kosten dann von dem Behindernden ein.

Der andere Pkw hat lediglich eine Verkehsordnungswidrigkeit begangen, die mit einem Verwarngeld von 15,-€ belegt ist.
Das mit der Teilschuld ist zwar zivilrechtlicher Natur und ich habe da nicht viel Ahnung von, aber ich habe noch nie gehört, dass jemand eine Teilschuld in einem ähnlichem Falle bekommen hat, wegen „falsch Parken“.

Das zivilrechtliche Klageverfahren würde die Kosten weit übersteigen, die du evtl. mit einer Teilschuld des anderen einholen würdest.

Grüße

sorry
kann dir nicht wirklich weiterhelfen.
Aber m.M. trägst du die volle Schuld, da du auf ein stehendes Hindernis gefahren bist.
PIVO

Hallo Morgath

Also meine Meinung ist, dass wenn es sich bei der Parkfläche des roten Autos um Halteverbot handelt, dass beide Fahrzeughalter schuld an diesem Unfall haben. Es ist ein wenig schwirig, da der rote Fahrzeughalter mehrmals ermahnt wurde, Du natürlich auch nicht einfach an sein Auto fahren kannst, weil es im Halteverbot steht :wink:. Ich kenne mich nihct so gut mit Paragraphen aus, aber ich kann aus eiger Erfahrung berrichten, dass in meinem Fall(Wo so ziemlich das selbe passiert als als bei dir) sowohl mir, als auch meinem Gegenüber eine Mitschuld zugewießen wurde.

Ich hoffe ich konnte helfen

Lg Reginleif

Hallo Morgarth,

dem auch im Halteverbot parkenden PKW kommt keine Teilschuld zu

mfG

FoPo

Haha na ja mit Absicht hab ich das Auto ja natürlich nicht „geküsst“ :stuck_out_tongue:

Aber danke für die Antwort, so wie es aussieht werden wir uns „außergerichtlich“ einigen und jeder wird die Hälfte der Kosten übernehmen, denke mal damit bin ich gut bedient ;=)

MFG

Also der Fall wäre etwas für einen gutmeinenden Richter.
Grundsätzlich haften Sie voll für den Schaden, da Sie hätten einschätzen müssen, dass sie an dem Fahrzeug nicht vorbeikommen können.
Es liegt jedoch eine gravierende Mitschuld des Halters des angefahrenen PKW’s vor, da er gegenüber einer Einfahrt und dazu noch bei Halteverbot nicht hätte dort halten dürfen.
Ob öffentliche Straße oder Privatweg spielt hier keine Rolle.
Ich würde den Schaden Ihrer Versicherung mit dem genauen (!!!)Sachverhalt melden. Die wird sicherlich dem geschädigten die Zahlung verweigern.
Eine Möglichkeit wäre auch, der Polizei den Sachverhalt zu schildern um über die den Druck auf den Falschparker zu verstärken.
Offensichtlich hat er nicht nur gehalten, sondern sogar geparkt.
Ein Gespräch mit ihm unter Nennung all dieser Fakten dürfte ihn zu der Kenntnis bringen, lieber selbst den Schaden zu tragen.
Viel Erfolg.

Hallo Morgath,

zunächst einmal gehst Du wohl davon aus, dass Du Schuld hast, möchtest aber wissen, ob Du den Geschädigten mit einer Teilschuld „beteiligen“ kannst.

Rechtlich ist es so:

§ 12 StVO - Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig

  1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
    (3) Das Parken ist unzulässig
  2. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen
    gegenüber,

Unabhängig davon, ob ein Halte- oder Parkverbotsschild da steht, ist das Halten und Parken demnach vom Grundsatz von sich aus verboten, wenn es sich um eine enge oder schmale Fahrbahn handelt.
Eine enge Fahrbahn liegt dann vor, wenn weniger als etwa 3 m freie Straßenbreite verbleiben.
( § 32 (1) 1. STVZO: 2,55m max. Fahrzeugbreite + je Seite 0,25 m seitlicher Abstand).

Auf schmalen Straßen ist das Parken gegenüber von Ausfahrten nicht erlaubt. Schmal ist eine Straße dann, wenn die Ausfahrt ohne größere Rangiererei nicht befahren werden kann, wenn auf der anderen Seite eben ein Fahrzeug parkt.

Soweit Gesetz und Rechtssprechung.

Dennoch bleibt die Frage: stand da ein Verkehrsschild? Wenn ja , welches?
Eingeschränktes Halteverbot (= Parkverbot, Zeichen 286) oder (absolutes) Halteverbot (Zeichen 283)?
Beim Zeichen 286 darf man halten zu Zwecke des Ein- und Aussteigens und des Be- und Entladens.
Wer länger als 3 min hält, parkt demnach (Faustregel)!

Die Frage, die sich hier ergibt, ist: Was ist beweisbar und wer ahndet es.
Es bleibt Dir nur eine Anzeige bei der Polizei (oder wurde sie informiert bei dem „Crash“?)

Meine persönliche Meinung hierzu ist: Gerichte würden hier kaum für eine Teilschuld plädieren, da der einzige Aktive bei der Geschichte Du gewesen bist! Du hättest evtl. veranlassen müssen, dass der andere Fahrer sein Fahrzeug von dort entfernt, bevor Du aus dem Parkplatz herausfährst. So hast Du es billigend in Kauf genommen, mit dem anderen Fahrzeug zu kollidieren.
Privatweg spielt hiebei keine Rolle, da hier öffentlicher Straßenverkehr stattfindet.

Freundliche Grüße

Wolfgang

Erst mal herzlichen Dank für die Antwort, Wolfgang :wink:

so meine Antworten auf deine kongreten Fragen: Es ist ein absolutes Halte- und Parkverbotsschild (das runde mit dem Kreuz drinn, also Zeichen 283), betreffend beide „Seiten“ (durch Pfeile im Schild markiert) wobei man sagen muss das die Wegbreite keine zwei Fahrzeuge nebeneinander zulässt. Ist auch ein Dreck und Kiesweg, also nicht asphaltiert…halt so nen üblicher Anfahrtsweg für Bauern mit ihren Maschinen zu den Feldern (Wirtschaftsweg nennt man das wohl).

Geparkt hat das andere Fahrzeug genau gegenüber des Parkplatzes.

Es kann auch bezeugt werden das das Fahrzeug mehr als einen halben Tag nicht bewegt wurde, vor allem da ich das Halterehepaar völlig verschlafen (Mittagsschlaf :wink:) angetroffen habe.

Leider muss ich auch zugeben das ich das Fahrzeug überhaupt nicht wahrgenommen habe. Ich wohne hier schon sehr viele Jahre und nie hat ein Auto dort geparkt (klar trotzdem kein Grund das andere Auto anzufahren^^) weil es wie gesagt sehr eng ist. Das Auto gehört neuen Mietern denen mehrmals untersagt wurde, dort zu parken.

MFG zurück

Tim