Teilschuld bei Unfall im Halteverbot

Unfall im Halteverbot bekomme ich eine Teilschuld?
Um Elektroarbeiten in einem Krankenhaus ausführen zu können, wurde mir von der Haustechnik des Krankenhaus eine Abstellmöglichkeit im Halteverbot auf einem Ärzteparkplatz zugewiesen. Uns wurde gesagt das Fremdfirmen an diesen stellen die Autos Abstellen würden. Am späten Nachmittag als wir feierabend hatten stellte ich fest das ein Zettel am Wischer angebracht war. Auf dem stand der Name eines Arztes der mein Auto beim Ausparken beschädigt hat. Ich bin zum Empfang des Krankenhaus gegangen, und habe nach dem Arzt gefragt. Ich wurde mit Ihm über mobilnetz verbunden. Er meinte das ich im Halteverbot stand und er sich keiner Schuld bewusst ist. Er wird es seinem Anwalt übergeben, oder jeder Zahlt seinen eigenen Schaden. Ich habe ihn darauf hingewiesen das das Auto ein leasing Fahrzeug meiner Firma ist und ich die Polizei rufen muss, er meinte das ist nicht sein problem. Also rief ich die Polizei. Die Polizei hat den Schaden aufgenommen und die Adresse des Arzt ausfindig gemacht, da dies eine Fahrerflucht war wollten sie ihn schnell erreichen da die Polizei eine Alkohol kontrolle machen wollten. Die Polizei hat mich nicht verwarnt wegen des Parkens. Der Beamte meinte nur das so viel Platz zum ausparken vorhanden war das normal es nicht möglich gewesen wäre das mein Auto zu treffen. Er hätte mich auch über Lautsprecher ausrufen lassen können, bzw. Am Empfang sich melden könnem. Und er hätte das Auto auch umsetzen lassen können. Ich habe ein Gutachten erstellen lassen und mein Schaden beläuft sich auf 4200€. Er ist der meinung das ich eine Teilschuld habe.

Das ist doch belanglos.
Man wendet sich doch auch an seine Kfz-Haftpflicht. Der gegenüber kann er sich ja entsprechend äußern, warum er den dort aus seiner Sicht unberechtigt stehenden Wagen beschädigen musste.
Und letztlich müsste das ein Gericht klären, wenn es zum Streit über die Kosten kommen sollte.

Wenn man erkennt, man ist sehr eng zugeparkt, dann darf man da nicht ausfahren/einfahren.

MfG
duck313

Beim Ausparken eine Schaden von über 4000 Euro verursacht und Fahrerflucht begangen? Gut, dann würde ich ihm auch empfehlen, die Sache einem Anwalt zu übergeben, den wird er brauchen!

Wenn es kein öffentliches sondern Klinikeigenes Gelände ist, dann darf Dich die Polizei auch nicht verwarnen. Trotzdem, ob Du da eine Mitschuld bekommst, müssen ggf. Gerichte entscheiden. Ich gehe mal davon aus, dass Du die Person, die Dir dort das parken erlaubt hat, namentlich benennen kannst?

Hallo Benny,

Nein dich Trift Keine Schuld, da du ja von der Haustechnik die Parkerlaubnis bekommen hast.

Auch wenn du da wiederechtlich da gestanden hast, dürfte der Doc nicht einfach wegfahren.

Also halt den Ball flach und leg dich wieder hin.

Gruß
Mücke

hallo

hab dazu zwei nachfragen:
1
ist das hierfür wirklich relevant ? also hätte er eine teilschuld wenn er von der haustechnik KEINE „erlaubnis“ bekommen hätte ?
2
seit wann darf irgendjemand, also auch „die haustechnik“ (wer auch immer das sein soll) ein halteverbot ausser kraft setzen ?? ist das so ein „privatfläche“ gegen „öffentlicher raum“-ding ?

grüße

Hallo vertigo,

eine Abstellmöglichkeit für die Haustechniker, gibt es sehr oft in öffentlichen Krankenhäuser u.s.w, die sind extra für Handwerker, die schnell kommen müssen, wenn der Fahrstuhl mal klemmt , oder ein Technisches OP Gerät nicht funktioniert,
oder, oder ,oder . dann müssen die Kundendienst Jungs schnell sein, und nicht erst einen P- Suchen.

Aber ist ja auch egal, trotzdem darf niemand das Auto beschädigen und am Tresen bescheid sagen.
Er hätte einfach nicht wegfahren dürfen.

Und deswegen bin ich der Meinung, das der Fluchtfahrer richtig bestraft wird.( Weil 4200€ ist ja kein Pappenstiel.)

Hoffe nicht das du mal Lebendsgefährlich im Fahrstuhl feststeckst ,weil der Handwerker erstmal einen P Suchen muß

Gruß
Mücke.

hallo mücke,
ich denke du hast meine fragen oder zumindest deren intention irgendwie falsch aufgefasst.

ich schrieb:

und meinte ZUSATZ-fragen !
mit keiner zeile wollte ich unterschwellig deine meinung zum thema der schadensfrage infrage stellen - wenn auch im einen oder andern punkt die erklärung dazu !!!

in diesem sinne:

das ist schön, er schrieb aber:

und nicht: „hier-kann-im-notfall-mal-einer-parken-wir haben-da-extra-plätze-zugewiesen-falls-vertigo-mal-im-fahrstuhl-steckenbleibt“

meine frage war ganz einfach:
scheissegal wer mir aus welchem grund sagt warum ich hier stehen „darf“/soll, ich stehe doch dann TROTZDEM im halteverbot oder nicht ???
(könnte also theoretisch zumindest ein knöllchen bekommen - unabhängig der sonstigen schadensfrage)

genau,
daher auch meine frage 1

ist doch ein klares „nein“, weil das hier nicht relevant ist (!!!) oder ???
ernsthafte frage . . .

das ist nett, aber mir schwingt da mit ich würde den schaden „gerechtfertigt“ finden weil der techniker falsch geparkt hätte.
DEM IST NICHT SO!!

grüße

Hallo,

ob Du im HVerbot standest oder nicht, wenn er Deinen Wagen beschädigt hat er zu zahlen.

Würde Ihn anzeigen wegen Fahrerflucht, wenn er dies nicht bei der Polizei gemeldet hat. Ärzte und andere Menschen dieser Gattung Bildung haben oftmals Schwierigkeiten mit Schuldeingeständnis und sehen sich als Menschen besonderer Klasse, selbst schon erlebt.

Erstatte Strafanzeige und melde dies der Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeugs und beanspruche Schadensausgleich.

MfG