Hallo zusammen,
folgende Frage: Mal angenommen jemand hat einen Unfall (der andere Verkehrsteilnehmer missachtet die Vorfahrt), d.h. dieser jemand ist theoretisch nicht schuld, das bestätigt auch die Polizei am Unfallort und schaut sich natürlich auch den Führerschein an, in dem angegeben ist dass eine Sehhilfe getragen werden muss, geht aber nicht weiter darauf ein und vergewissert sich auch nicht ob Kontaktlinsen getragen werden. Kann im Nachhinein festgestellt werden dass keine Sehhilfe getragen wurde? Muss eine Bescheinigung im Auto mitgeführt werden? Würde bei einer Verhandlung recherchiert werden wann und wo eine Sehhilfe bekommen wurde, etc?
Kann im Nachhinein festgestellt werden dass keine Sehhilfe
getragen wurde?
Nun, wie sollte das funktionieren? Wenn man nicht gerade zum Ausfüllen des Unfallbogens eine schwere Lupe aus dem Handschuhfach geholt hat und alle Zeugen das gesehen haben, dann wird das mit dem Feststellen ganz schön schwer.
Muss eine Bescheinigung im Auto mitgeführt
werden?
Nein, eine Sehhilfe. Man kann ja auch Kontaktlinsen durchaus sehen, wenn man genau hinschaut.
Würde bei einer Verhandlung recherchiert werden wann
und wo eine Sehhilfe bekommen wurde, etc?
Wohl kaum. Die Darlegungs- und Beweislast liegt bei der Gegenpartei, die Mitverschulden geltend macht. Und die wird den Beweis nicht erbringen können.