Teilschuld für Falschparker? %?

Guten Tag!

Dies ist passiert:
Ich fuhr von einem Privatparklatz (die PKW-
Parkbuchten befinden sich im rechten Winkel
zur Fahrbahn) rückwärts aus und „traf“ dabei das Fahrzeug einer Frau, die

a) exakt gegenüber des Parkplatzes parkte

b) im absoluten Halteverbot parkte und die
Straße auch noch etwas verengte

Nun hat sie von meiner Versicherung schon
75% Ihres Schadens ersetzt bekommen (wobei
hier schon sehr ärgerlich ist, daß sie eine
rostige Delle jetzt auf meine Kosten reparieren läßt!) und will jetzt die vollen
100% !!!

Ich meine: Auf einem „ganz normalen, öffentlichen“ Parkplatz ist es ganz klar, daß derjenige, der auf ein stehendes Fahrzeug auffährt, der 100%ig Schuldige ist.

Doch wenn jemand im absoluten Halteverbot
parkt und auch noch die STraße verengt, dann
hat er zumindest eine Teilschuld, die m.E.
bei 50% liegt: Es berechtigt mich natürlich
nicht, aufzufahren - andererseits: Hätte sie nicht da gestanden, wäre überhaupt nichts passiert!

Hierzu gibt es bestimmt einige Urteile in
denen die Teilschuld des Falschparkers
belegt wird.
Könnten Sie mir etwas zukommen lassen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Heinz

Guten Tag!

Dies ist passiert:
Ich fuhr von einem Privatparklatz (die
PKW-
Parkbuchten befinden sich im rechten
Winkel
zur Fahrbahn) rückwärts aus und „traf“
dabei das Fahrzeug einer Frau, die

a) exakt gegenüber des Parkplatzes parkte

b) im absoluten Halteverbot parkte und
die
Straße auch noch etwas verengte

Nun hat sie von meiner Versicherung schon
75% Ihres Schadens ersetzt bekommen
(wobei
hier schon sehr ärgerlich ist, daß sie
eine
rostige Delle jetzt auf meine Kosten
reparieren läßt!) und will jetzt die
vollen
100% !!!

Ich meine: Auf einem „ganz normalen,
öffentlichen“ Parkplatz ist es ganz klar,
daß derjenige, der auf ein stehendes
Fahrzeug auffährt, der 100%ig Schuldige
ist.

Doch wenn jemand im absoluten Halteverbot
parkt und auch noch die STraße verengt,
dann
hat er zumindest eine Teilschuld, die
m.E.
bei 50% liegt: Es berechtigt mich
natürlich
nicht, aufzufahren - andererseits: Hätte
sie nicht da gestanden, wäre überhaupt
nichts passiert!

Hierzu gibt es bestimmt einige Urteile in
denen die Teilschuld des Falschparkers
belegt wird.
Könnten Sie mir etwas zukommen lassen?

Also nach eigener Erfahrung sieht es es schlecht für Sie aus da sie den Unfall beim Rückwärtsfahren verursacht haben ( Besondere Sorgfaltspflicht ). Wäre die Straße wirklich so eng das man nur mit mehrmahligem Wenden aus der Parklücke kommt so hätten sie sich im Zweifelsfall eines Einweisers bedienen müssen. Das falsche Parken der Dame stellt meiner Meinung nur eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Ein geparktes Fahrzeug kann i.d.R. nicht verursacher eines Unfalles sein.
Aber das dürfte ihre Versicherung selber mit der Dame klären müssen. Auißerdem ist es für sie egal ob die Versicherung nur 75 % oder alles bezahlt, denn in den Prozenten steigen sie so oder so. MfG

Guten Tag!

Dies ist passiert:
Ich fuhr von einem Privatparklatz (die
PKW-
Parkbuchten befinden sich im rechten
Winkel
zur Fahrbahn) rückwärts aus und „traf“
dabei das Fahrzeug einer Frau, die

a) exakt gegenüber des Parkplatzes parkte

b) im absoluten Halteverbot parkte und
die
Straße auch noch etwas verengte

Nun hat sie von meiner Versicherung schon
75% Ihres Schadens ersetzt bekommen
(wobei
hier schon sehr ärgerlich ist, daß sie
eine
rostige Delle jetzt auf meine Kosten
reparieren läßt!) und will jetzt die
vollen
100% !!!

Ich meine: Auf einem „ganz normalen,
öffentlichen“ Parkplatz ist es ganz klar,
daß derjenige, der auf ein stehendes
Fahrzeug auffährt, der 100%ig Schuldige
ist.

Doch wenn jemand im absoluten Halteverbot
parkt und auch noch die STraße verengt,
dann
hat er zumindest eine Teilschuld, die
m.E.
bei 50% liegt: Es berechtigt mich
natürlich
nicht, aufzufahren - andererseits: Hätte
sie nicht da gestanden, wäre überhaupt
nichts passiert!

Hierzu gibt es bestimmt einige Urteile in
denen die Teilschuld des Falschparkers
belegt wird.
Könnten Sie mir etwas zukommen lassen?


Sieht schlecht aus für dich. Natürlich hat Deine Gegnerin eine Verkehrswidrigkeit begangen. Aber ein Mitverschulden kommt für sie nur in Betracht, wenn sie an dem Unfall in zurechenbarer Weise beteiligt ist.
Beteiligt ist sie zwar, doch die objektive Zurechenbarkeit ist ein juristischer Begriff und unterliegt einer normativen Bewertung im Einzelfall.
Der Einzelfall besteht in einem Zusammentreffen von ruhendem und rollendem Verkehr. Allgemein (und insbesondere im Straßenverkehrsgesetz ) besteht eine Vermutung, daß bei solchen Unfällen der rollende Verkehr das Gros der Verursachung und des Verschuldens hat. Rollender Verkehr stellt per se eine erhebliche Gefahrenquelle dar. Man spricht da von der Betriebsgefahr, die einem KFZ auch bei bestimmunggemäßem Gebrauch innewohnt. Folglich haftet der KFZ-Führer (des fahrenden KFZ) grundsätzlich für alle Sachschäden , außer sie sind unabwendbar
§ 7 I,II,18I StVG (unabwendbar ist nicht unverschuldet sondern : auch der optimale Fahrer hätte in dieser Situation den Unfall nicht vermeiden können). Erfahrungsgemäß geht ein Richter in solchen Fällen immer von Vermeidbarkeit aus.
Natürlich kommt ein Mitbeitrag/ Mitverschulden der Frau immer noch in Betracht , aber angesichts der „Gefährlichkeit“ Deines rollenden KFZ bleibt ihre Mitwirkung wohl eher gering. Die meißten Gerichte urteilen Schadensquoten unter 30Prozent nicht aus . So daß trotz Mitwirken/Mitverschulden ein Beteiligter die volle Last trägt.

Hallo!

Ich bin doch etwas verwundert!

In diesem Falle sind sie doch wohl Schuld und daß zu 100%!!!

Sicherlich sind solche Falschparker ärgerlich, doch wer in ein stehendes Auto fährt ist selbst Schuld!

Guten Tag!

Dies ist passiert:
Ich fuhr von einem Privatparklatz (die
PKW-
Parkbuchten befinden sich im rechten
Winkel
zur Fahrbahn) rückwärts aus und „traf“
dabei das Fahrzeug einer Frau, die

a) exakt gegenüber des Parkplatzes parkte

b) im absoluten Halteverbot parkte und
die
Straße auch noch etwas verengte

Nun hat sie von meiner Versicherung schon
75% Ihres Schadens ersetzt bekommen
(wobei
hier schon sehr ärgerlich ist, daß sie
eine
rostige Delle jetzt auf meine Kosten
reparieren läßt!) und will jetzt die
vollen
100% !!!

Das macht wohl jeder und kann ihnen egal sein, da es ja eh die Versicherung zahlt…

Ich meine: Auf einem „ganz normalen,
öffentlichen“ Parkplatz ist es ganz klar,
daß derjenige, der auf ein stehendes
Fahrzeug auffährt, der 100%ig Schuldige
ist.

Doch wenn jemand im absoluten Halteverbot
parkt und auch noch die STraße verengt,
dann
hat er zumindest eine Teilschuld, die
m.E.
bei 50% liegt:

Sind Sie wahnsinnig?!? 50%?!?!?!? Das kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein?!?
Ich denke, man sollte seine Fehler einsehen und nicht anderen in die Schuhe schieben!

Es berechtigt mich
natürlich
nicht, aufzufahren - andererseits: Hätte
sie nicht da gestanden, wäre überhaupt
nichts passiert!

Klar! Wenn Sie kein Auto hätten, würden Sie nie einen Unfall machen!

Hierzu gibt es bestimmt einige Urteile in
denen die Teilschuld des Falschparkers
belegt wird.
Könnten Sie mir etwas zukommen lassen?

Der Regelfall ist, daß - solange das Auto „sichtbar“ geparkt wird, der fahrende Wagen volle Schuld bekommt, unabhängig wo der Wagen steht!

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Heinz

Hier stellt sich mir ernsthaft die Frage, ob Sie sich bei der Frau überhaupt entschuldigt haben für den Schaden und den Ärger den Sie!!! verursacht haben!!!

Dies wäre angebracht und nicht unangebrachte Schuldzuweisungen!

Erinnert mich an jemand der mir an einer roten Ampel hinten draufgefahren ist, obwohl ich dort schon eine Minute stand… der wollte auch mir die Schuld in die Schuhe schieben! Im Prinzip das gleiche…

Bernd

P.S.: Beim ADAC ist es übrigens möglich günstig an ein Fahrtraining zu kommen ;o)

Hallo!

Ich bin doch etwas verwundert!

In diesem Falle sind sie doch wohl Schuld
und daß zu 100%!!!

Sicherlich sind solche Falschparker
ärgerlich, doch wer in ein stehendes Auto
fährt ist selbst Schuld!

Guten Tag!

Dies ist passiert:
Ich fuhr von einem Privatparklatz (die
PKW-
Parkbuchten befinden sich im rechten
Winkel
zur Fahrbahn) rückwärts aus und „traf“
dabei das Fahrzeug einer Frau, die

a) exakt gegenüber des Parkplatzes parkte

b) im absoluten Halteverbot parkte und
die
Straße auch noch etwas verengte

Nun hat sie von meiner Versicherung schon
75% Ihres Schadens ersetzt bekommen
(wobei
hier schon sehr ärgerlich ist, daß sie
eine
rostige Delle jetzt auf meine Kosten
reparieren läßt!) und will jetzt die
vollen
100% !!!

Das macht wohl jeder und kann ihnen egal
sein, da es ja eh die Versicherung
zahlt…
Ist mir aber nicht egal, weil wenn meine

Versicherung voll bezahlt, nie eine Teilschuld der „GEgnerin“ durchgeht und ich
von meinem Schaden dann überhaupt nichts sehe!

Ich meine: Auf einem „ganz normalen,
öffentlichen“ Parkplatz ist es ganz klar,
daß derjenige, der auf ein stehendes
Fahrzeug auffährt, der 100%ig Schuldige
ist.

Doch wenn jemand im absoluten Halteverbot
parkt und auch noch die STraße verengt,
dann
hat er zumindest eine Teilschuld, die
m.E.
bei 50% liegt:

Sind Sie wahnsinnig?!? 50%?!?!?!? Das
kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein?!?
Ich denke, man sollte seine Fehler
einsehen und nicht anderen in die Schuhe
schieben!

Hätte die „gute Frau“ RICHTIG geparkt, wäre
zu 100% nichts passiert!
Soll ich mich jetzt auch ins absolute Halteverbot stellen, warten bis einer drauffährt und dann dem die Schuld geben?
ich glaube ich spinne - so blind kann
Justitia wohl nciht sein, daß hier kein
Unterschied gemacht wird!

Es berechtigt mich
natürlich
nicht, aufzufahren - andererseits: Hätte
sie nicht da gestanden, wäre überhaupt
nichts passiert!

Klar! Wenn Sie kein Auto hätten, würden
Sie nie einen Unfall machen!

Hierzu gibt es bestimmt einige Urteile in
denen die Teilschuld des Falschparkers
belegt wird.
Könnten Sie mir etwas zukommen lassen?

Der Regelfall ist, daß - solange das Auto
„sichtbar“ geparkt wird, der fahrende
Wagen volle Schuld bekommt, unabhängig wo
der Wagen steht!

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Heinz

Hier stellt sich mir ernsthaft die Frage,

ob Sie sich bei der Frau überhaupt
entschuldigt haben für den Schaden und
den Ärger den Sie!!! verursacht
haben!!!

Dies wäre angebracht und nicht

unangebrachte Schuldzuweisungen!

Warten Sie mal, bis Ihnen das passiert, dann denken Sie auch anders!

Außerdem hatte ich Hilfe erwartet und keine
unqualifizierten Äußerungen!

Erinnert mich an jemand der mir an einer
roten Ampel hinten draufgefahren ist,
obwohl ich dort schon eine Minute
stand… der wollte auch mir die Schuld
in die Schuhe schieben! Im Prinzip das
gleiche…

Bernd

P.S.: Beim ADAC ist es übrigens möglich
günstig an ein Fahrtraining zu kommen
;o)

Ich habe SF 22 - und Sie?

Ist mir aber nicht egal, weil wenn meine

Versicherung voll bezahlt, nie eine
Teilschuld der „GEgnerin“ durchgeht und
ich
von meinem Schaden dann überhaupt nichts
sehe!

Falsch! Sie würden von der gegnerischen Versicherung Geld bekommen! Wenn eine Versicherung 100% erstattet heisst das noch lange nicht, daß vor Gericht dsa gleiche Ergebnis rauskommt…

Hätte die „gute Frau“ RICHTIG geparkt,
wäre
zu 100% nichts passiert!

Sicher?!? Sie sind doch wohl drauf gefahren, weil Sie nicht aufgepasst haben bzw. nicht ausparken können! Dies kann auch bei korrekt geparkten Autos passieren!

Soll ich mich jetzt auch ins absolute
Halteverbot stellen, warten bis einer
drauffährt und dann dem die Schuld geben?

merkwürdige Logik…

ich glaube ich spinne - so blind kann
Justitia wohl nicht sein, daß hier kein
Unterschied gemacht wird!

Justitia denke aber so und 99% des REstes auch…

Es berechtigt mich
natürlich
nicht, aufzufahren

EBEN!!!

Klar! Wenn Sie kein Auto hätten, würden
Sie nie einen Unfall machen!!!

Warten Sie mal, bis Ihnen das passiert,
dann denken Sie auch anders!

Ich hatte schon zwei Fälle wo die anderen eindeutig Schuld waren und wie sie jetzt auch dies geleugnet haben!
Wenn ich Schuld habe stehe ich dazu und schiebesie nicht anderen in die Schuhe!

Außerdem hatte ich Hilfe erwartet und
keine
unqualifizierten Äußerungen!

Wenn man hier postet, muß man damit rechnen die Wahrheit gesagt zu bekommen und die ist nunmal, daß Sie Schuld haben! Wenn sie die Wahrheit nicht vertragen können ist das kein Grund beleidigend zu werden!
Meine Kommentare entsprachen den Tatsachen und waren keineswegs unqualifiziert!

Ich habe SF 22 - und Sie?

Sorry, aber ich habe die SF noch nicht, da es mir in meinem Alter unmöglich ist, es sei denn ich wäre schon mit zwei Jahren Auto gefahren ;o))

Ist übrigens nicht geschickt jetzt fahrerische Künste zu vergleichen, denn ich bin mit Sicherheit noch nie auf ein stehendes Auto gefahren, was nicht gerade von fahrerischer Qualität zeugt, oder?!?

Ich würde vorschlagen, Sie rufen mal bei einem Anwalt an! Der wird Ihnen das gleiche sagen, denn bisher scheinen Sie net so sehr einsichtig zu sein!

Abgesehen davon sollten Sie etwas höflicher sein, wenn man um Antworten bittet, oder?!?

Bernd

keine Chance…
stell Dir einfach vor, Du hast einen Platten … stehst am Strassenrand… und Dir fährt jemand rein… und sagt: DU bist SCHULD, weil Du ihm im Weg gestanden hast!!!
… oder DU hast einen Motorschaden auf einer Landstrasse… oder oder oder…

kurz: es spielt keine Rolle, welches Auto warum wo steht!!! Du darfst es einfach nicht anbeulen!

Bring der Frau einen netten Blumenstrauss!! und entschuldige Dich für Deine Schusseligkeit!!!
Gruß Ayla… kopfschüttelnd

Was ist das für ein Rechtsbewußtsein ?

Doch wenn jemand im absoluten Halteverbot
parkt und auch noch die STraße verengt,
dann
hat er zumindest eine Teilschuld, die
m.E.
bei 50% liegt: Es berechtigt mich
natürlich
nicht, aufzufahren - andererseits: Hätte
sie nicht da gestanden, wäre überhaupt
nichts passiert!

Frei nach dem Motto: Parkt einer falsch, darf ich Ihn einfach abrammen und bekomme noch nicht einmal Schuld ?

Der Theorie folgend, dürfe man jeden Radfahrer, der verbotenerweise auf der Strasse fährt oder die Einbahnstrasse in verkehrte Richtung benutzt, ungestraft umnageln.

Ich glaub es geht loß …

Empfehlung: Praktische Fahrstunden nehmen, um das Ausparken zu üben, theoretische Fahrstunden nehmen, um Kenntnisse in der StVO aufzufrischen.

Doch wenn jemand im absoluten Halteverbot
parkt und auch noch die STraße verengt,
dann
hat er zumindest eine Teilschuld, die
m.E.
bei 50% liegt: Es berechtigt mich
natürlich
nicht, aufzufahren - andererseits: Hätte
sie nicht da gestanden, wäre überhaupt
nichts passiert!

Frei nach dem Motto: Parkt einer falsch,
darf ich Ihn einfach abrammen und bekomme
noch nicht einmal Schuld ?

ICH SAGTE: TEILSCHULD - denn dem ganzen ging eine Verkehrswidrigkeit der Falschparkerin voraus!

Der Theorie folgend, dürfe man jeden
Radfahrer, der verbotenerweise auf der
Strasse fährt oder die Einbahnstrasse in
verkehrte Richtung benutzt, ungestraft
umnageln.

SO EINEN BLÖDSINN zu denken, finde ich unmöglich - das eine hat mit dem anderen
überhaupt ncihts zu tun!

Ich glaub es geht loß …

Empfehlung: Praktische Fahrstunden
nehmen, um das Ausparken zu üben,
theoretische Fahrstunden nehmen, um
Kenntnisse in der StVO aufzufrischen.

ALLEN, DIE HIER SOOOOO gerecht auf der
Seite der Falschparkerin sind, wünsche ich
NICHT, daß sie in diese Lage kommen.
Falls doch, werden sie mit Sicherheit GANZ
anders darüber denken!

Und jetzt lassen wir die Diskussion - es
kommt eh nichts gescheites dabei heraus!

Viele Grüße
Heinz

ich habe zwar nur die ersten beiden Antworten (von oben) gelesen, hat mir aber schon gerreicht.
Zur Sache: Es gab mal ein Urteil zu folgendem Sachverhalt. Ein LKW fahrer musste links in eine enge Strasse einfahren.
An dieser Strasse parkte verkehrswidrig ein Pkw, er hatte die vorgeschriebenen 5 m abstand zur Strasseneinmündung nicht eingehalten.
Der Lkwfahrer erwischte den Pkw ziemlich böse. Folgendes urteil: Der PKW Halter musste 50 % des Schadens selbst tragen.
Leider weiss ich das Aktenzeichen nicht mehr.
MfG
Roland

übrigens, an alle wilden parker und moralapostel
an alle hier, die das „Wilde“ Parken befürworten. Wie ist es, wenn durch euer falsches parken ein Rettungswagen oder ein Feuerwehrwagen behindert wird und weil durch die Rettungsverzögerung ein mensch stirbt? Dann wird man euch schon sagen, ob die Rettungsfahrer einen Führerschein haben oder einen Fahrkurs beim ADAC brauchen.

Hi!

Wer hat denn das Falschparken hier befürwortet?!?

Es geht doch wohl nur darum, daß hier nicht der Falschparker den Unfall verursacht hat, sondern der Fahrer!

Statt einer Entschuldigung an die Frau macht er ihr noch das Leben schwer und das geht doch wohl net, oder?!?

Da sollte man halt wirklich ausparken lernen, sich bei der Frau entschudligen und „nachhelfen“, daß sie den Schaden erstattet bekommt, oder?!?

Bernd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

ICH SAGTE: TEILSCHULD - denn dem ganzen
ging eine Verkehrswidrigkeit der
Falschparkerin voraus!

Verkehrswidrigkeit, aber keine Schuld!

Der Theorie folgend, dürfe man jeden
Radfahrer, der verbotenerweise auf der
Strasse fährt oder die Einbahnstrasse in
verkehrte Richtung benutzt, ungestraft
umnageln.

SO EINEN BLÖDSINN zu denken, finde ich
unmöglich - das eine hat mit dem anderen
überhaupt ncihts zu tun!

Stimmt!

Empfehlung: Praktische Fahrstunden
nehmen, um das Ausparken zu üben,
theoretische Fahrstunden nehmen, um
Kenntnisse in der StVO aufzufrischen.

Stimmt!

ALLEN, DIE HIER SOOOOO gerecht auf der
Seite der Falschparkerin sind, wünsche
ich
NICHT, daß sie in diese Lage kommen.
Falls doch, werden sie mit Sicherheit
GANZ
anders darüber denken!

Stimmt! Die werden anders drüber dneken, sich entschuldigen und für Erstattung des Schadens sorgen! Aber dieses Benehmen hat wohl nicht jeder…

Und jetzt lassen wir die Diskussion - es
kommt eh nichts gescheites dabei heraus!

Stimmt! Denn Sie sind ja nicht einsichtig und werden nur beleidigend!
Oder hat die Frau schon die Entschuldigung?!?

Bernd

Bring der Frau einen netten
Blumenstrauss!! und entschuldige Dich für
Deine Schusseligkeit!!!
Gruß Ayla… kopfschüttelnd

Glaubst Du dran?!? Er sit doch ein Mann und Sie eine Frau, da kann man(n) doch nicht Schuld sein, wo Männer doch perfekt Auto fahren ;o)))))

Hi !

Das ist doch wieder mal so richtig typisch Deutsch !!
Mist bauen und dann die Schuld beim anderen suchen.

Lieber Heinz. Wenn Du zu blöd zum ausparken bist, dann übe es auf einem ADAC-Übungsplatz und nicht auf der Straße.

Ich habe die Leute wirklich so was von dick, die es einfach nicht kapieren wollen, wenn sie ganz schlicht und ergreifend einen Fehler gemacht haben!
Mein alter Wagen war von Leuten wie Dir rundum verbeult. Niemals hing ein Zettel dran.

Also: DU hast den anderen Wagen beschädigt. Also musst DU allein für den Schaden aufkommen. Alles andere ist doch keine Diskussion wert!

Gruß,

Mathias (der grundsätzlich falsch parkt und noch niemals einen Rettungswagen behindert hat)

Denk mal darüber nach

Und jetzt lassen wir die Diskussion - es
kommt eh nichts gescheites dabei heraus!

Viele Grüße
Heinz

So etwas von Stur !

Was heißt hier „es kommt eh nichts gescheites dabei heraus!“

Nur weil keiner deiner Meinung ist ?

Warum hast Du dich überhaupt geäußert, wenn Deine Meinung die einzig wahre ist und alle anderen Leute in Deinen Augen intolerate Spinner sind?

Hattest Du erwartet, dass Dir alle Recht geben und vor Mitleid in Tränen ausbrechen?

Du hast einen Fehler gemacht, den Du nicht einsiehst. Keiner Verlangt, dass Du die Meinung der anderen annimmst, aber vielleicht solltest Du diese zumindest einmal selbstkritisch überdenken.

Aber hören wir auf zu diskutieren. Es bringt wirklich nichts, zumindest für Dich nicht, und Du warst es schließlich, der etwas von uns wollte.

Matthias

Mitverschulden, § 9 StVG

Hat bei der Entstehung eines Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so finden die Vorschriften des BGB über das Mitverschulden Anwendung. Danach hängt der Umfang des zu leistenden Schadensersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teile verursacht worden ist.

Roland

Wenn alle so brav wären wie Du…
…sein solltest!

Die eigentliche Ursache ist doch wohl, daß
hier jemand im absoluten Halteverbot geparkt hat - außer dem ist gegenüber einer
Einfahrt immer absolutes Halteverbot.

Aber warte mal, bis Dir so was passiert und Dein Schaden dann höher ist, als der des
anderen.
Dann soll Dir Dein Geschreibsel hier wieder
einfallen!
Gruß Heinz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wo leben wir eigentlich?
Hat denn nun das falsch geparkte Auto etwa
das fahrende eingedellt?Wer von uns hat noch
nie falsch geparkt? Hand aufs Herz.Jeder.
So,und damit wir das alle nicht wieder tun,
kommt da irgendein Heinz der nicht aufpasst,
wenn er Rückwärts fährt und dellt uns die Karre ein.Toll.Warum hat Heinz eigentlich
keine Fahrerflucht begangen,wenn diese
Frau doch so verboten parkt.Hat doch selber
schuld wenn Ihr einer reinfährt.
Mal im Ernst,ich kann nur hoffen und beten
das es nicht noch mehr Kandidaten der Sorte
Heinz gibt.In einem einzigen Punkt hat Heinz
jedoch Recht,mit ihm zu Diskutieren hat wirklich keinen Wert.
Gruß Sebastian

Ja und Nein
Hier für euch alle: (keine Besserwisserei)

„Kommentar zur Straßenverkehrsordnung“
Schurig/Wagner 9.Auflage ISBN 3 7812 1487 7

§9 Abs 5 StVo: Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

Erläuterung: Beim Rückwärtsfahren ist jede Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer aus zuschließen. Dabei darf nur der vom Fahrer aus sichtbare oder mindestens von einer Hilfsperson beobachtete Straßenteil befahren werden. Das Fahrzeug ist möglichst nahe am rechten Fahrbanhnrand mit sehr geringer Geschwindigkeit und in ständiger Bremsbereitschaft zurückzusetzen. Der Fahrer muß sofort anhalten, wenn ein Fzg. in den Gefahrenbereich gerät.(OLG Hamm DAR 1970, 103) Besondere Vorsicht ist in einer Straße geboten in der mit spielenden Kindern (OLG Hamm VRS 42, 422) mit Fußgängern (OLG Hamm NZV 1998,372) oder mit ausfahrenden KfZ zu rechnen ist (KG DAR 1996,366) Der Fahrer muß die Hindernisfreiheit auch im toten Winkel sicher feststellen, nötigenfalls sich einweisen lassen. (OLG Nürnberg VersR 19981,114 = NZV 1991,67) Ist der tote Winkel nicht mit Gewißheit leer und steht kein Einweiser zu Verfügung muß das zurücksetzen unterbleiben. (OLG Schleswig VerkMitt 1973, Nr.73) Im übrigen, muß der Fahrer nach der Rückschau die Fahrbahn um so länger nach hinten beobachten, je größer der tote Winkel seiner Rückspiegel ist (OLG Düsseldorf VerkMitt 1973, 107) Rückwärtsfahren gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung in Einbahnstraßen ist unzulässig (§41 Abs. 2, Nr.2, Z.220) auch zu einer Parklücke hin; Rückwärtseinparken ist jedoch erlaubt (OLG Karlsruhe VerkMitt 1978, 13=VRS 54,150=DAR 1978,171). Wer wegen einer Parklücke auf einer Vorfahrtstraße über eine längere Strecke rückwärts fährt, handelt grob verkehrswidrig und genießt auch keinen Vertrauensschutz aus gegenüber aus einem Grundstück ausfahrenden (KG DAR 1996,366)

§12 Halten und Parken:

Absatz 3 Nr.3: Das Parken ist unzulässig vor Grundstücksaus und einfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber.

Die Erläuterung hierzu ist mir zu lang zum Abtippen. Wer will, dem Scanne Ich sie ein, und maile sie zu.

Egal wie: Man sollte für beiderseits Handeln verständnis haben.

Dennis