Guten Tag!
Dies ist passiert:
Ich fuhr von einem Privatparklatz (die PKW-
Parkbuchten befinden sich im rechten Winkel
zur Fahrbahn) rückwärts aus und „traf“ dabei das Fahrzeug einer Frau, die
a) exakt gegenüber des Parkplatzes parkte
b) im absoluten Halteverbot parkte und die
Straße auch noch etwas verengte
Nun hat sie von meiner Versicherung schon
75% Ihres Schadens ersetzt bekommen (wobei
hier schon sehr ärgerlich ist, daß sie eine
rostige Delle jetzt auf meine Kosten reparieren läßt!) und will jetzt die vollen
100% !!!
Ich meine: Auf einem „ganz normalen, öffentlichen“ Parkplatz ist es ganz klar, daß derjenige, der auf ein stehendes Fahrzeug auffährt, der 100%ig Schuldige ist.
Doch wenn jemand im absoluten Halteverbot
parkt und auch noch die STraße verengt, dann
hat er zumindest eine Teilschuld, die m.E.
bei 50% liegt: Es berechtigt mich natürlich
nicht, aufzufahren - andererseits: Hätte sie nicht da gestanden, wäre überhaupt nichts passiert!
Hierzu gibt es bestimmt einige Urteile in
denen die Teilschuld des Falschparkers
belegt wird.
Könnten Sie mir etwas zukommen lassen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Heinz