Teilschuld KFZ Unfall

Hallo,

bei einem KFZ Unfall haben beide Unfallgegner eine Teilschuld. Frage: müssen sich die Versicherungen untereinander einigen, so dass insgesamt 100 % herauskommt?

Freundliche Grüße

Hallo,

nein, die beteiligten Versicherer haben auch gar keinen Kontakt untereinander.

Und sogar wenn ein Unfallbeteiligter seinen Anspruch einklagt, hat das Urteil noch nicht einmal eine bindende Wirkung für den Parallelschaden.

Grüße, M

Hallo !

100 % von was ?
Meinst Du zusammengerechnet 100 %,also beide Gesamtreparaturkosten zusammen ?
Nein.

Bei 50/50 bezahlt die eigene Versicherung den Schaden des Unfallgegners zu 50 %, 50 % zahlt er selbst (wenn er den Schaden reparieren lässt).
Und die fremde VS zahlt den eigenen Schaden zu 50 %,den Rest musst man selbst beisteuern.

Beide Versicherungen zusammen haben also nur 50 % des Gesamtschadens übernommen.

MfG
duck313

Hallo,

nein, die beteiligten Versicherer haben auch gar keinen Kontakt untereinander.

Im dümmsten Fall sind natürlich beide Beteiligte beim gleichen Unternehmen versichert :o)

Und sogar wenn ein Unfallbeteiligter seinen Anspruch einklagt, hat das Urteil noch nicht einmal eine bindende Wirkung für den
Parallelschaden.

Also A klagt und das Gericht stellt fest, dass A 30% und B 70% Teilschuld trägt? Dann muss die Versicherung von B 70% des Schadens von A übernehmen oder nicht? Und die Kasko von A, so vorhanden, die restlichen 30%? B könnte nun seinerseits A verklagen und es würde eine andere Schuldverteilung rauskommen, wonach dann die Versicherung von A bspw. dem B 70% des Schadens ersezen müsste?

Grüße

Hallo,

ja, so…

Also A klagt und das Gericht stellt fest, dass A 30% und B 70%
Teilschuld trägt? Dann muss die Versicherung von B 70% des
Schadens von A übernehmen oder nicht? Und die Kasko von A, so
vorhanden, die restlichen 30%?

funktioniert das, wobei der vertragliche Anspruch aus der Kaskoversicherung nicht der Haftungsquote unterliegt. Abgerechnet wird dann nach Quotenvorrecht, was hier etwas zu weit führen würde.

B könnte nun seinerseits A
verklagen und es würde eine andere Schuldverteilung
rauskommen, wonach dann die Versicherung von A bspw. dem B 70%
des Schadens ersezen müsste?

Ja, theoretisch kann da eine andere Quote rauskommen.

Grüße, M

Hallo,

Ja, theoretisch kann da eine andere Quote rauskommen.

Na nicht schlecht. Wäre jetzt natürlich eine Frage für das Rechtsbrecht, ob tatsächlich vor einem deutschen Gericht der gleiche Fall zweimal verhandelt würde oder ob das Gericht dann einfach auf das vorhandene Urteil verweist. Dass zwei verschiedene Gericht beim gleichen Fall zu unterschiedlichen Urteilen kommen können, ist natürlich außer Frage.

Grüße

Vielen Dank für die Überlegungen.
Ich dachte eigentlich, dass sich die Versicherungen untereinander einigen. Aber dieses ganze Metier hat eine eigene Logik, die für Laien nicht unbedingt direkt nachvollziehbar ist. Es führt wohl kein Weg am Anwalt vorbei.
Freundliche Grüße
Jul!