Teilschuld oder alleinige Schuld ?

Es war ein Kühlschrank (Wert 50€) zu transportieren. Den Transport machten 3 Leute, die damals miteinander befreundet waren. Einer fuhr mit seinem Auto (4 Jahre alt, etwa 66.000km)(Person A) und 2 Personen, die in einer 2er WG wohnten (Person B und Person C) fuhren mit. Der Kühlschrank war für die 2er WG bestimmt. Unglücklicherweise machte einer von der 2er WG (Person B) mit den Glasplatten des Kühlschranks einen etwa 10cm langen Kratzer in das Auto von Person A.
Das war im Mai 2010. Im September 2010 zog Person C überstürzt aus der 2er WG aus. Nun nach etwa 5 Monaten schickt der Autohalter (Person A) einen Kostenvoransclag mit 705,00€ für die Lackierung. Der Kostenvoranschlag scheint in Ordnung zu sein, wenn vom Kratzer nichts mehr zu sehen sein soll.
Person A droht nun mit Anwalt, obwohl Person B noch gar nicht gesagt habe ob sie zahle oder nicht.

Kann man, da 3 Personen am Transport beteiligt waren und der Kühlschrank für Person B und C bestimmt war, hier die Schuld dritteln oder halbieren?

Hallo,

wem gehörte der Kühlschrank?

VG, René

Hallo, dake für die Antwort.

Der Kühlschrank wurde vor dem Transport für Person B und C gekauft. Er gehörte also zum Zeitpunkt des Transportes und des Beschädigung des Kfz von Person A den Personen B und C.

Hallo,

dann ist B zum Schadenersatz verpflichtet, wenn es nicht Vorsatz war.

Allerdings müsste hier nochmal abgeklärt werden, wie es konkret behandelt wird, da es auch ein „Be- und Entladeschaden“ sein kann.

Dies kann aber nur mit der Haftpflichtversicherung direkt abgeklärt werden.

VG, René

Hallo,
danke für Deine Einschätzung.
VG Joerg