Hallo,
angenommen, nach einem Schaden mit Teilschuld wird auf Vorschlag des Gerichts ein Vergleich geschlossen.
In dem Urteil steht dann folgendes:
„von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 20%“
Was heißt das konkret? Beziehen sich die 20% auf die Werkstattrechnung?
LG, Lena