Teilschuld / Vergleich

Hallo,

angenommen, nach einem Schaden mit Teilschuld wird auf Vorschlag des Gerichts ein Vergleich geschlossen.

In dem Urteil steht dann folgendes:
„von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 20%“

Was heißt das konkret? Beziehen sich die 20% auf die Werkstattrechnung?

LG, Lena

Hallo!

„von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 20%“

Was heißt das konkret? Beziehen sich die 20% auf die
Werkstattrechnung?

Nein, die beziehen sich auf die Kosten des Rechtsstreits, das sind Gerichts- und Anwaltskosten.