Teilsegmente eines Fluges fliegen

Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich hier richtig bin und das hier nicht ins „Reisen“ Forum gehört.

Folgende Sachlage: 2 Personen buchen Flüge für einen Kurzbesuch bei den Verwandten in Polen und danach richtiger Urlaub auf Kuba. Es wird für die Weiterreise ein Flug für die Strecke Danzig - Frankfurt - Havanna (2 verschiedene Flüge und unterschiedliche Airlines, eine Buchung) gebucht. Ein zu erwartender Trauerfall lässt die 2 Personen überlegen, ob sie den ersten Teil der Reise nicht antreten und von Frankfurt direkt nach Havanna fliegen. Auf Nachfrage ist dies nicht möglich, da Zitat:

„Bedauerlicherweise verlangt Ihre Fluggesellschaft „XYZ“ dass der Flugschein in der gebuchten Reihenfolge angetreten wird. Andernfalls behält sich Ihre Fluggesellschaft das Recht vor die weiteren Teilstrecken zu stornieren. Eine Änderung des Fluges ab/bis Deutschland (Frankfurt) ist nicht möglich, da sich hierbei sowohl der Streckenverlauf als auch das Abreiseland ändern und dies laut Tarif nicht möglich ist.“

Meine Frage: Wieso kann ein Reiseunternehmen mir verwehren, nur einen Teil der Strecke zu fliegen (zumal es 2 verschiedene Flüge mit unterschiedlichen Airlines sind: Danzig-Frankfurt und Frankfurt-Havanna). Ist das rechtlich überhaupt so möglich, schließlich wurden beide Flüge komplett bezahlt. (Weiterhin verstehe ich das „Warum“ auch überhaupt nicht…)

Danke für Hinweise und Hilfe!

Servus, Pete

es fehlen leider noch ein paar Infos, und ich bin kein Jurist.

Wer hat der Person A denn die zitierte Auskunft gegeben? Anscheinend nicht eine der Fluggesellschaften, sondern ein Reisebüro oder Reiseveranstalter.

Wo wurde gebucht: in Polen oder Deutschland?
Bei Buchung in Polen könnte der Flug nach Frankfurt als reiner Zubringer eines billigen Reisearrangements nach Kuba gesehen werden, dessen Preis bei Buchung in Deutschland wohl anders ausgesehen hätte.
Auch die Rechtslage wäre dann wohl anders.

Bei deutscher Rechtslage müßte es meines Erachtens möglich sein, den Zubringer sausen zu lassen (obwohl wahrscheinlich Stornokosten bis hin zur Höhe des Ticketpreises anfallen dürften), ohne etwas an der restlichen Buchung ändern zu müssen. (man könnte ja z.B. den Zubringer auch verpassen, oder?). Außerdem wird der Zubringer durch die Veranstalter meist zusätzlich zum Pauschalarrangement angeboten (aber halt vielleicht zu einem Sonderpreis), falls man zu weit entfernt vom eigentlichen Abflughafen wohnt. Er ist aber kein zwingender Bestandteil der Pauschalreise.

Sind es wirklich komplett verschiedene Gesellschaften, oder vielleicht eine Linienairline und deren Chartertochter?

Und, was sagt denn die Fluggesellschaft dazu?

Gruß manu

Hallo

(Weiterhin verstehe ich das „Warum“ auch überhaupt nicht…)

Also ich kenne die Diskussion auch, als es darum ging, dass ich mir einen Ersatz-Hinflug besorgen musste, aber den ursprünglich gebuchten Rückflug behalten wollte. Da hieß es auch, der verfalle, wenn der Hinflug nicht angetreten würde.
Das „Warum“ liegt doch auf der Hand: Die Airline kann den Rück- oder alle weiteren Flüge sofort nochmal verhökern.
Das hier überzeugte:
http://www.vzbv.de/go/presse/1084/index.htm
Ob es jetzt 1:1 auf Deine Situation übertragbar ist, sei mal dahingestellt…
Es sollte aber die Hotline etwas kompromissbereiter stimmen!

Bommel

Es sollte aber die Hotline etwas kompromissbereiter stimmen!

Ob das …
„Database error: Invalid SQL: SELECT bereichsname, bereichsname_engl from bereiche where bereichs_id=index.htm
MySQL Error: 1109 (Unknown table ‚index‘ in where clause)
Session halted.“

… die Hotline beeindruckt wage ich zu bezweifeln.

Der Plem

Wer hat der Person A denn die zitierte Auskunft gegeben?

Bekannter Reise- und Flugvermittler aus dem Internet (bei dem auch gebucht wurde), der hat die Tarifbestimmungen für den Flug zitiert.

Wo wurde gebucht: in Polen oder Deutschland?

Deutschland

Sind es wirklich komplett verschiedene Gesellschaften, oder
vielleicht eine Linienairline und deren Chartertochter?

Naja, ist ja kein Geheimnis: Die Fluggesellschaften sind LOT Polish Airlines und für die zweite Strecke Condor. Die Nichtantreten des ersten Segments verstößt gegen die Tarifbestimmungen von Condor, laut Reisebüro. Beide Airlines sind eigenständig.

Und, was sagt denn die Fluggesellschaft dazu?

Anfrage läuft seit gestern Abend.

So geht’s,…
jedenfalls bei mir:

http://www.vzbv.de/go/presse/1084/

Es sollte aber die Hotline etwas kompromissbereiter stimmen!

Ob das …
„Database error: Invalid SQL: SELECT bereichsname,
bereichsname_engl from bereiche where bereichs_id=index.htm
MySQL Error: 1109 (Unknown table ‚index‘ in where clause)
Session halted.“

… die Hotline beeindruckt wage ich zu bezweifeln.

so noch besser!
hallo

Wenn schon, dann richtig :wink:

http://blog.billigfluege.de/2010/04/bgh-urteil-cross…

c.

Hier eine erneute Antwort des Reisevermittlers, Condor hat sich noch nicht gemeldet:

"Nach Rücksprache mit der Condor müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine Teilstornierung nicht möglich ist.

Flugbuchungen können aus mehreren Teilstrecken bestehen. Nach den Bedingungen der meisten Fluggesellschaften sind diese der Reihenfolge nach zu nutzen. Ist das dann nicht der Fall, kann die Fluggesellschaft die Weiterbeförderung auf den gebuchten Anschlussflügen verwehren.
Nach Aussage der Condor kann es unter Umständen gut gehen, wenn Sie erst in Frankfurt dazusteigen möchten, jedoch kann dafür weder Condor noch Opodo eine Gewährleistung geben"

Servus, Pete,

sorry, konnte mich gestern nicht einloggen. Aber die Zusatzinfos waren wichtig.
Hat Airline C. noch immer nicht geantwortet?

Da ich in Frankfurt noch nie einen „richtigen“ Transit bzw. Checkthrough erlebt habe, kann es C eigentlich egal sein, wie A nach Frankfurt kommt. Ich denke, es liegt wohl mehr an O., dem ja dadurch auch ein Teil der Provision verloren gehen würde.
Allerdings hat man auch mit C schon so einige Erfahrungen gemacht.

Vielleicht könnte außer den Links jetzt Reiserolf noch am besten weiterhelfen.

Viel Glück,
Manu

bei mir…
war es bis vor ein paar Jahren der folgende Sachverhalt:

Ich musste geschäftlich ein paar mal im Jahr von München nach Sao Paulo fligen. Preis für die Flugstrecke MUC-FRA-GRU mit LH Business: ca. 5000.- Euro
Alternative: von Innsbruck nach Frankfurt und von da nach Sao Paulo. Preis mit LH: 3500.- Euro, billiger weil man im Ausland startet (d.h. für diese Flu-Kombi war der Preis viel niedriger weil es ja einen Anreiz für Fluggäste geben muss, vom Ausland aus mit LH zu fliegen)

ABER: ich durfte den Flug nicht in Frankfurt antreten, sonder MUSSTE von Innsbruck aus starten. Also nix "dann nehmen wir billig-flug nach FRA und sparen uns die Fahrt nach Innsbruck und den Flug mit Turbo-Prop.

Zurück wars dann kein Problem, einfach in FRA auszusteigen und mit dem ICE nach München zu fahren.

Das waren damals einfach die Bedingungen für diese Flugkombinationen und nicht zu umgehen.